| Bewerbungsfrist: | July 15 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.000 | ||
| Location: | Heidelberg / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Gegenstand des Masterstudienganges Nah- und Mitteloststudien (Near and Middle Eastern Studies) ist diejenige kulturwissenschaftliche Disziplin, die sich auf der Basis der Kenntnis der Sprachen des islamischen Kulturraums mit der Erforschung der islamischen Welt vom Auftreten Muhammads bis heute befasst.
Der Islam, ursprünglich im arabischen Sprachraum entstanden, griff bald über diesen Sprachraum hinaus auf Völkerschaften nicht-semitischer Zunge über, die wichtige Beiträge zur Ausbildung der islamischen Gemeinschaftskultur lieferten.
Heute umfasst die islamische Welt Regionen Europas, Asiens und Afrikas von der Atlantikküste bis zu den Philippinen und von den Gestaden Ostafrikas bis zu den Strömen Sibiriens. Die historischen Kernländer des Islams wie die Arabische Halbinsel, Großsyrien, das Zweistromland, Ägypten, Iran mit Afghanistan sowie Anatolien und Teile Zentralasiens umfassen dabei den arabischen und türkisch-persischen Sprachraum.
Das Studium im Masterstudiengang Nah- und Mitteloststudien (Near and Middle Eastern Studies) setzt sich aus sprachlichen und inhaltlichen Modulen zusammen.
Im Rahmen eines dreisemestrigen Kurses (1.-3. Fachsemester) erlernen die Studierenden eine dritte nahöstliche Quellensprache aus dem Lehrangebot des Instituts. Diese darf nicht identisch mit den bei der Zulassung bereits nachgewiesenen Quellensprachen sein.
Gleichzeitig werden die Kenntnisse in der der jeweiligen Studienoption zugrunde liegenden Sprache im Rahmen eines zweisemestrigen Kurses (1.-2. Fachsemester) vertieft und erweitert.
Diese sprachlich orientierten Module bilden die Grundlage für eine intensive inhaltliche Beschäftigung mit Forschungsfragen der jeweiligen Studienoption. Im Rahmen von insgesamt sechs Hauptseminaren (verteilt auf zwei Module (1. Fachsemester und 2.-3. Fachsemester) werden die Studierenden in die Lage versetzt, sich selbständig mit spezifischen Forschungsfragen des Faches sowie ihrer jeweiligen Studienoption auseinanderzusetzen.
Dabei steht die Beschäftigung mit quellensprachlichen Materialien im Mittelpunkt. Jeweils eines der zwei pro Fachsemester zu absolvierenden Hauptseminare ist ein sogenanntes Quellen- bzw. Textseminar, in dem philologische Arbeitsweisen im Zentrum des Interesses stehen.
Das vierte Fachsemester ist dem Verfassen der Masterarbeit sowie der mündlichen Abschlussprüfung gewidmet.
Zugangsvoraussetzungen sind:
1. das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife, eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
und
2. ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener Abschluss im Studiengang Islamwissenschaft (Islamic Studies) (Fachanteil Islamwissenschaft (Islamic Studies) mindestens 50%) oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt, insbesondere Islamwissenschaft, Islamkunde, Orientalistik, Arabistik, Islamische Philologie, Osmanistik, Turkologie, Irankunde, Iranistik, Geschichte und Kultur des Nahen Orients sowie Turkologie an einer in- oder ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
und
3. Lesekenntnisse in den Sprachen Englisch und Französisch. Die Kenntnisse des Französischen können auf Antrag durch Kenntnisse einer anderen lebenden westlichen Sprache ersetzt werden. Über den Antrag entscheidet der Zulassungsausschuss.
4. a. Die Studienoption Arabisch (Arabic) setzt gute Kenntnisse des Hocharabischen sowie Kenntnisse des Türkischen oder des Neupersischen voraus. Das Türkische sowie das Neupersische können auf Antrag durch eine andere islamische Quellensprache ersetzt werden. Über den Antrag entscheidet der Zulassungsausschuss.
b. Die Studienoption Osmanisch (Ottoman) setzt gute Kenntnisse des Türkischen sowie Kenntnisse des Hocharabischen oder des Neupersischen voraus. Grundkenntnisse des Osmanischen sind wünschenswert. Das Hocharabische sowie das Neupersische können auf Antrag durch eine andere islamische Quellensprache ersetzt werden. Über den Antrag entscheidet der Zulassungsausschuss. c. Die Studienoption
Persisch (Persian) setzt gute Kenntnisse des Neupersischen sowie Kenntnisse des Türkischen oder des Hocharabischen voraus. Das Türkische sowie das Hocharabische können auf Antrag durch eine andere islamische Quellensprache ersetzt werden. Über den Antrag entscheidet der Zulassungsausschuss.
Bei der Bewertung des überdurchschnittlichen Ergebnisses können insbesondere berücksichtigt werden:
1. Hochschulabschlussnoten von mindestens 2.7,
2. fachspezifische Einzelnoten, die über die Eignung für das angestrebte Studium Aufschluss geben können,
3. Nachweis über die fachliche Einstufung des Bewerbers innerhalb der Hochschule bei der Abschlussprüfung, die Voraussetzung für die Zulassung für diesen Masterstudiengang ist (Ranking).
Über die Gleichwertigkeit der Vorbildung sowie die Vergleichbarkeit der qualifizierten Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss. Bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sind die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie die Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. In Zweifelsfällen wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gehört.
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