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Internationaler Masterstudiengang Japanologie – (M.A.)

University of Hamburg

Fakultät Für Geisteswissenschaften
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Disziplinen:
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Bewerbungsfrist: July 15 (Wintersemester); January 15 (Sommersemester)
Jährliche Studiengebühr: ≈ € 1.270 -
Location: Hamburg / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: April, Oktober
Unterrichtsform:
  • Forschung
Studienart:
  • Vollzeit
Spezial:
  • Interuniversitär/Joint Program
Sprachen: Englisch  Deutsch 
10.201333,53.505282

Lage University of Hamburg

Der "Internationale M.A.-Studiengang Japanologie“ ist forschungsorientiert.

Japanologie ist die anhand von japanischen Quellen betriebene Wissenschaft von der japanischen Kultur in Geschichte und Gegenwart. Ihr Studium soll zur selbständigen wissenschaftlichen Bearbeitung von japanischen Primärquellen aus Geschichte und Gegenwart befähigen.

Der Internationale Master-Studiengang Japanologie unterscheidet zwei Schwerpunkte:

a) Literatur und Kulturgeschichte

b) Politik und Gesellschaft.

Je nach Wahl des Schwerpunktes sind Module aus beiden Schwerpunkten mit unterschiedlicher Gewichtung zu absolvieren. Damit soll dem sog. „Hamburger Modell“ Sorge getragen werden, das in der Beziehung zwischen kultur- und sozialwissenschaftlicher Arbeit eine Grundvoraussetzung erfolgreichen Studierens gerade auch auf höherem Niveau sieht.

Als Ziel ist beiden Schwerpunkten gemeinsam der Erwerb der Fähigkeit, mit wissenschaftlichen Methoden selbständig japanische Primärquellen aus dem jeweiligen Bereich zu analysieren, zu interpretieren und zu kontextualisieren, weiterhin soll die Fähigkeit erlernt werden, selbständig mit den japanischen Wissenschaftstraditionen in Geschichte und Gegenwart umgehen zu können.

Die Studienziele im Schwerpunkt „Literatur und Kulturgeschichte“ sind darüber hinaus:

- Anwendung aktueller literatur- und kulturwissenschaftlicher Methoden auf Gegenstände der japanischen Literatur- und Kulturgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart.

Die Studienziele im Schwerpunkt „Politik und Gesellschaft“:

- Analyse politischer und gesellschaftlicher Strukturen des gegenwärtigen Japan.

Ein Auslandsstudium im dritten Semester ist Bestandteil des Studiengangs. Studierende können das Auslandssemester an einer europäischen Partneruniversität oder an einer Universität in Japan absolvieren.


Inhalte

1.) Module für den internationalen Master-Studiengänge "Japanologie" im Umfang von 100 LP.

Pflichtmodule des Schwerpunkts "Literatur und Kulturgeschichte" im Umfang von 40 LP:

* Modul "Literatur und Kulturgeschichte" I und II;
* Modul "Politik und Gesellschaft" III

Pflichtmodule des Schwerpunkts "Politik und Gesellschaft" im Umfang von 40 LP:

* Modul "Politik und Gesellschaft" I und II;
* Modul "Literatur und Kulturgeschichte" III

Module an einer europäischen Partneruniversität oder im japanischen Raum im Umfang von 30 LP.

Studierende müssen ein Auslandssemester an einer Partneruniversität im europäischen Ausland oder im japanischsprachigen Raum absolvieren. Zur Vorbereitung und Abstimmung dieses Auslandssemesters sollen die Studierenden bereits zu Beginn des Studiums Beratung bei den Lehrenden suchen. In Absprache zwischen den Studierenden, den betreuenden Hochschullehrern an der Heimat- und der Partneruniversität werden die zu belegenden Module im Umfang von 30 LP ausgewählt.

Dabei soll sichergestellt werden, dass die gewählten Module inhaltlich auf den Studienschwerpunkten der Studierenden aufbauen und auf die zu erstellende M.A.-Arbeit hinführen. Die Organisation und Finanzierung obliegt den Studierenden.
Studierende der Partneruniversitäten können zur Vertiefung ihres für die M.A.-Arbeit relevanten Studienschwerpunkts aus dem Pflicht- und Wahlbereich des internationalen Master-Studienganges "Japanologie" Module bzw. Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 LP frei wählen.

Zu 2.) Module im freien Wahlbereich im Umfang von 20 LP. Im freien Wahlbereich können auch Module des im Pflichtbereich nicht belegten Module des jeweils anderen Schwerpunktes absolviert werden. Außerdem können eigens angebotene Lehrveranstaltungen (Schwerpunkt übergreifend) des internationalen M.A.-Studiengangs Japanologie sowie Lehrveranstaltungen anderer Fächer (M.A.) der Universität Hamburg gewählt werden. Alle Veranstaltungen des Wahlbereichs schließen mit einer Prüfung ab.

Im vierten Semester ist das Abschlussmodul mit einem Umfang von 30 LP zu belegen. Es umfasst die Anfertigung der M.A.-Arbeit (25 LP), den Besuch eines Kolloquium (1 LP) sowie eine mündliche Prüfung (4 LP).

Unterrichtssprachen sind Deutsch, Englisch oder Japanisch.

IELTS

You are normally required to take an English Proficiency Test.

Most European Universities recognise the IELTS test.

Take test

Anforderungen

Wenn Sie sich für einen unserer Masterstudiengänge interessieren, können Sie sich auf dem Online-Bewerbungsportal der Universität Hamburg um einen Studienplatz bewerben.

Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung ausgefüllt und abgeschickt haben, senden Sie bitte eine Kopie Ihrer Online-Bewerbung und ein Portfolio mit folgenden Unterlagen per Post oder pdf-Datei an die unten aufgeführte Adresse.

* Lebenslauf
* B.A.-Zeugnis (oder das eines äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschlusses wie Magister, Diplom) mit Durchschnittsnote.
* Falls noch kein Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses vorliegt, senden Sie bitte die bisher erbrachten Studienleistungen ein (Transcript of Records) und reichen das Abschlusszeugnis als beglaubigte Kopie nach.
* Studienprofil Ihres ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (z.B. Diploma Supplement)
* einer kurzen Begründung der Studien- und Berufswahl
* etwaigen speziellen Sprachkenntnisse

Falls Sie Ihr Portfolio per pdf-Datei einreichen, senden Sie bitte bei einer Zusage ein amtlich beglaubigtes Zeugnis Ihres ersten berufsqualifizierenden Abschlusses per Post nach. Gleiches gilt, sofern nötig, für den beglaubigten Nachweis der Deutschkenntnisse.

StudienbewerberInnen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Sollten Sie im Besitz eines der nachfolgenden Zeugnisse sein, welches nicht älter als drei Jahre ist, ist eine amtlich beglaubigte Kopie mit dem Immatrikulationsantrag beizufügen. Damit wäre der Nachweis geführt und eine Teilnahme an der Prüfung nicht erforderlich:

* die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder besser

* den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit dem ErgebnisTDN 4 oder besser in allen Teilprüfungen.

* den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an einem

* Studienkolleg mindestens mit der Note "ausreichend" oder besser

* das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Stufe II" (DSD II - Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom16. März 1972 und 5. Oktober 1973 in der jeweils geltenden Fassung)

* die "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen werden.

* das "Kleine Deutsche Sprachdiplom" oder das "Große Deutsche Sprachdiplom", die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden.

Liegt ein solches Zeugnis nicht vor oder ist es älter als drei Jahre, müssen die ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache vor der Immatrikulation durch eine Prüfung an der Universität Hamburg nachgewiesen werden.


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