| Bewerbungsfrist: | July 15 (Wintersemester); January 15 (Sommersemester) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.270 | ||
| Location: | Hamburg / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | April, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Das Department Physik hat zum Wintersemester 2008/09 den Master/Physik Studiengang eingefÜhrt. Forschung steht im Mittelpunkt dieses an den Bachelor anschließenden Studiengangs. Vergeben wird der Titel "Master of Science" (M.Sc). Das Master-Studiengang Physik gliedert sich in eine Vertiefungsphase und eine Forschungsphase.
* Die einjährige Vertiefungsphase dient des Ausbaus der Kenntnisse in mindestens zwei Forschungsbereichen. Diese entsprechen den Forschungsschwerpunkten des Departments.
* In der insgesamt ebenfalls einjährigen Forschungsphase wird der Studierende in einer Forschungsgruppe arbeiten. Diese Phase schliesst mit einer halbjährigen Masterarbeit als wissenschaftlichem Höhepunkt des Studiums ab.
Der Master-Studiengang gliedert sich in zwei jeweils einjährige Abschnitte, die Fachliche Vertiefungsphase und die Forschungsphase:
1. Die einjährige Fachliche Vertiefungsphase dient dem Erarbeiten der für eine eigenständige produktive Arbeit in der Physik notwendigen fortgeschrittenen Kenntnisse. Sie besteht aus Physikalischen Vertiefungsmodulen (= Wahlpflichtmodulen), die sich an den vier Forschungsschwerpunkten des Departments Physik orientieren:
* Beschleuniger- und Elementarteilchenphysik
* Festkörper- und Nanostrukturphysik
* Laserphysik und Photonik
* Astronomie und Astrophysik
Es müssen insgesamt 6 Vertiefungsmodule (á 8 LP) erfolgreich abgeschlossen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:
* Mindestens zwei der vier oben genannten Forschungsschwerpunkte sind durch je 2 Vertiefungsmodule (2 x 8 LP) abzudecken.
* Mindestens je ein Vertiefungsmodul (8 LP) ist aus der Experimentalphysik und der Theoretischen Physik auszuwählen.
Folgende Empfehlungen werden gegeben:
* Mindestens ein Vertiefungsmodul (8 LP) ist aus dem Forschungsschwerpunkt, in dem die Master-Arbeit angefertigt werden soll, auszuwählen.
Das Ergänzungsfach (Wahlfach) im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten kann aus dem Lehrangebot der Universität Hamburg frei ausgewählt werden und erstreckt sich in der Regel über zwei Semester. Seine einzelnen (Teil-)Module müssen in einem sinnvollen Zusammenhang stehen. Über den sinnvollen inhaltlichen Zusammenhang entscheidet der Mentor bzw. die Mentorin oder ein Studienfachberater bzw. eine Studienfachberaterin der Physik im Benehmen mit dem betreffenden Studierenden. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss-Vorsitzende.
* Die einjährige Forschungsphase setzt sich aus drei Modulen zusammen und ist als eine inhaltlich untrennbare Einheit anzusehen. Die drei Module der Forschungsphase müssen aus einem Forschungsschwerpunkt kommen. Das Einarbeitungsprojekt und das Vorbereitungsprojekt umfassen zusammen 30 Leistungspunkte und sind Bestandteil des 3. Fachsemesters. Das letzte Fachsemester besteht aus einer Master-Arbeit im Umfang von 30
Keine Amtliche Fassung!
Leistungspunkten. Das Einarbeitungsprojekt und das Vorbereitungsprojekt im dritten Semester gehen der Master-Arbeit voraus. Mit ihnen erwerben die oder der Studierende die Kenntnis des modernen Standes der Forschung und der speziellen Methoden auf dem Gebiet, aus dem das Thema der Master-Arbeit gewählt wird. Im Anschluss daran wird im vierten Semester die sechsmonatige Master-Arbeit angefertigt. Mit dieser Arbeit sollen die Studierenden zeigen, das sie in der Lage sind, innerhalb einer Frist ein vorgegebenes physikalisches Problem an der vordersten Front der Forschung nach wissenschaftlichen Methoden unter Anleitung zu bearbeiten und die Aufgabenstellung, die Mittel zur Lösung sowie die Lösung selbst verständlich und folgerichtig darzustellen und zu interpretieren.
Der Eintritt in die Forschungsphase ist aktenkundig zu machen: Beginn, Forschungsgebiet, betreuender Professor. Die Master-Arbeit muss von einer Professorin oder einem Professor des Departments Physik betreut werden. Deren oder dessen Einverständnis muss vor Beginn der Forschungsphase eingeholt werden.
Die Forschungsphase kann in einer Arbeitsgruppe des Departments Physik oder entsprechend der Schwerpunktsetzung auch inneruniversitär in der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften oder der Fakultät für Medizin sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen (z.B. DESY, GKSS) absolviert werden, sofern physikalische Methoden in überwiegendem Umfang zur Anwendung kommen.
Module, die bereits im für die Zulassung zum Master-Studiengang relevanten Bachelor-Studium absolviert wurden, können nicht angerechnet werden. Ebensowenig können Module, die im Rahmen der Physikalischen Vertiefung I bis VI gewählt wurden, gleichzeitig als Ergänzungsfach gewählt werden.
Teilzeitstudium:
Der Master-Studiengang kann im Teilzeitstudium absolviert werden. Hierfür sind die nachfolgenden Regelungen zu beachten:
1. Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich der Prüfungsstelle mitteilen (Bescheinigung des Zentrums für Studierende). Der veränderte Status wird von der Prüfungsstelle vermerkt.
2. Bei einem Teilzeitstudium müssen im Regelfall die für das Vollzeitstudium in den Fachspezifischen Bestimmungen vorgesehenen Module und Leistungspunkte (30 LP) eines Fachsemesters in zwei Hochschulsemestern absolviert werden. Die für das Vollzeitstudium vorgesehene Abfolge der Module ist im Regelfall einzuhalten.
3. Im Rahmen einer Studienfachberatung wird ein verbindlicher individueller Studienplan erstellt. In der Vereinbarung wird festgelegt, in welcher Weise der Studiengang unter den gegebenen Umständen erfolgreich studiert werden soll. Der Prüfungsausschuss muss dem Studienplan zustimmen.
Das Master-Studium beginnt mit dem ersten Vorlesungstag. Das Studium kann bis zu zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn noch mit Erfolg aufgenommen werden.
Für den Master-Studiengang Physik bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
Ein Abschluss im konsekutiven Bachelor-Studiengang Physik oder einem vergleichbaren Studiengang, oder ein Abschluss in einem anderen mathematisch-physikalischem Bachelor-Studiengang, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten in Lehrveranstaltungen, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelor-Studiengangs Physik vergleichbar sind, nachgewiesen werden.
In besonderen Fällen ist eine Zulassung unter Abweichung von den genannten Voraussetzungen (ggf. mit individuellen Auflagen) möglich, wenn besondere fachbezogene Leistungen (z.B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) nachgewiesen werden. Hierüber entscheidet die Auswahlkommission des Master-Studiengangs Physik.
You can contact Prof. Dr. Daniela Pfannkuche to ask a question about Physik at University of Hamburg.
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