| Bewerbungsfrist: | July 15 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.270 | ||
| Location: | Hamburg / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft (4 Semester) ist ein forschungsorientierter und disziplinär ausgerichteter Studiengang. Er berücksichtigt insbesondere Fragen der Regierungs- und Demokratieforschung, die theoriegeleitete Auseinandersetzung mit Herrschaftsfragen, die Beschäftigung mit der europäischen Ideengeschichte und Bürgerschaft sowie Problemstellungen von Global Governance, dem Wandel der internationalen Ordnung, der Weltgesellschaft und Weltstaatlichkeit.
Die Studierenden können aus den folgenden drei Studienschwerpunkten frei wählen und diese individuell miteinander kombinieren:
- Regieren in politischen Mehrebenensystemen
- Regieren in inter- und transnationalen Institutionen
- Gegenwärtige politische Theorien
In einem freien Wahlbereich können Veranstaltungen anderer Studienfächer besucht oder das politikwissenschaftliche Kerncurriculum vertieft werden. Viele Studierende nutzen zudem die Gelegenheit und verbringen während ihres Studiums ein Semester an einer der Partneruniversitäten im europäischen Ausland.
Unsere Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind breit gefächert und bieten eine hervorragende Grundlage für Ihre solide Ausbildung: Im Bereich der Regierungslehre liegen die Schwerpunkte auf den Gebieten der Theorien politischer Systeme, der Entscheidungstheorie, der Globalisierungsund Governanceforschung, der Politikfelderanalyse und der Wohlfahrtspolitik; im Bereich der vergleichenden Regierungslehre besitzt das Institut ausgeprägte Kompetenz auf den Gebieten der politischen Kommunikation, der Medienpolitik, der EU-Forschung und in Verfassungsfragen. Die Stärken der Abteilung Internationale Politik liegen auf den Feldern der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, der Umweltpolitik, der Entwicklungszusammenarbeit, neueren Theorien der Internationalen Beziehungen und der Kriegs- und Konfliktforschung.
Der Teilbereich Politische Theorien und Ideengeschichte beschäftigt sich vor allem mit der politischen Ideengeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, speziell mit
dem politischen Denken in Deutschland, der Fach- und Disziplingeschichte
sowie derzeit mit Gerechtigkeitstheorien und der Bildungspolitik.
Die Kooperationspartner des Institutes in der Hamburger Forschungslandschaft verfügen darüber hinaus über ausgewiesene Kenntnisse in regionalen Studien zu Afrika, Lateinamerika, dem Nahen und Mittleren Osten und Asien sowie auf dem Gebiet der Friedensforschung und Sicherheitspolitik.
Überdies werden am Institut derzeit diverse drittmittelfinanzierte
Forschungsprojekte betreut.
Der in Hamburg angebotene Studiengang "M.A. Politikwissenschaft" legt - im Gegensatz zu vielen anderen politikwissenschaftlichen M.A.-Angeboten im Bundesgebiet - sein besonderes Augenmerk auf die grundständige Ausbildung
im Fach Politikwissenschaft. Der Studiengang ist in Module aufgeteilt, die nach thematischen Kriterien einzelne Veranstaltungstypen bündeln. Die Module tragen folgende Überschriften:
* Regieren in politischen Mehrebenensystemen
* Regieren in inter- und transnationalen Institutionen
* Gegenwärtige politische Theorien
* Methoden der empirischen Sozialforschung
Neben dem politikwissenschaftlichen Hauptfach belegen die Studierenden in einem zusätzlichen Wahlbereich Veranstaltungen anderer wissenschaftlicher Disziplinen, die an der Universität Hamburg angeboten werden. Auf diese Weise können Sie Ihr wissenschaftliches und beruforientiertes Profil eigenständig schärfen.
Zugangsvoraussetzungen 1. Hochschulabschluss
Nachzuweisen ist ein überdurchschnittlicher Abschluss im (i) Bachelorstudiengang Politikwissenschaft der Universität Hamburg oder (ii) in einem Studiengang mit einem entsprechenden politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt der Universität Hamburg oder (iii) in einem vergleichbaren Studiengang einer anderen Hochschule.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Kalenderjahr der Bewerbung den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert haben und noch kein Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note vorweisen können, können im Bewerbungsverfahren weiter berücksichtigt werden, wenn
* ein aktuelles Transcript of Records, das die aktuelle Durchschnittsnote ausweist, eingereicht wird und
* mit einer Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes nachgewiesen wird, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Semesters stattfinden werden.
Das Abschlusszeugnis ist in diesen Fällen unverzüglich nachzureichen.
Kann die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung erfolgen, wird eine bedingte Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das fehlende Zeugnis bis Ende Dezember des Jahres einzureichen.
2. Nachweis englischer Sprachkompetenz
Die englische Sprachkompetenz ist durch eigene Darstellung und durch einen der nachfolgenden Tests auf dem jeweils angegebenen Niveau nachzuweisen (andere Tests werden nicht akzeptiert):
* TOEFL computer test: 213 points
* TOEFL paper- and pencil test: 550 points
* TOEFL Internet-based test: 79 - 80 points
* IELTS (academic): minimum score of 6,5
* TOEIC: minimum score of 750
* CPE: Grades A, B, C (The Certificate of Proficiency in English)
* CAE: Grades A, B (Certificate in Advanced English)
Die englische Sprachkompetenz kann auch über den Nachweis wenigstens eines Studienjahres (oder eines Studienabschlusses) in einem englischsprachigen Studiengang durch ein entsprechendes Transcript of Records oder Abschlusszeugnis erfolgen.
Bewerberinnen und Bewerber, die den erforderlichen Nachweis der englischen Sprachkompetenz nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erbringen können, können im Bewerbungsverfahren weiter berücksichtigt werden, wenn die Anmeldung zu einem der oben genannten Tests der Bewerbung beifügt wird.
Der Nachweis der englischen Sprachkompetenz ist unverzüglich nachzureichen. Wird das Ergebnis des Sprachtests nicht bis zum Zeitpunkt der Zulassung nachgereicht, kann eine bedingte Zulassung mit der Auflage ausgesprochen werden, den entsprechenden Nachweis bis Ende Dezember nachzureichen.
Informationen über die Sprachtests (Anmeldung, Kosten, Verfahren usw.) erhalten Studieninteressierte sowie Bewerberinnen und Bewerber auf den folgenden Seiten:
* TOEFL - Test of English as a Foreign Language
* IELTS - English Language Testing System
* TOEIC - Test of English for International Communication
* CPE - Certificate of Proficiency in English
* CAE - Certificate in Advanced English
3. Methodenkompetenz
Es sind Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung durch ein Transcript of Records nachzuweisen. Unter der Auflage, dass die Aneignung der entsprechenden Methodenkenntnisse im Rahmen des Propädeutikums im Masterstudiengang Politikwissenschaft nachgeholt wird, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die über diese Kenntnisse nicht verfügen.
You can contact Dipl.-Pol. Daniel Dechandt to ask a question about Politikwissenschaft at University of Hamburg.
Über das untenstehende Formular, können Sie Fragen direkt an die Kontaktpersonen der Universität richten.
Füllen Sie Ihre Kontaktdaten aus und geben Sie Ihre Nachricht ein. Die Informationen werden direkt an die Universität gesendet. Diese wird an die von Ihnen angegebene e-Mail Adresse antworten.
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