| Bewerbungsfrist: | May 31 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 2.000 | ||
| Location: | Hamburg / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Performance Studies Hamburg ist ein Forschungs- und Lehrfeld, das sich die Verschränkung von Kunst und Wissenschaft, Theorie und Praxis, Forschung und Lehre zur Aufgabe gemacht hat.
Es besteht aus dem Zentrum für Performance Studies und aus dem postgradualen Studiengang Master of Arts in Performance Studies. Performance Studies ist ein wissenschaftlichkünstlerischer Studiengang. Er verbindet: -kultur- und sozialwissenschaftliche Reflexion -künstlerische Praxis -ästhetische Bildung in den Bereichen Performance, Bewegung und Tanz.
Inhalt des Studiengangs ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Lerninhalte der szenischen Künste mit dem Schwerpunkt Körper- und Bewegungstheater. Er
zielt auf den Erwerb ästhetischer Kompetenz sowohl auf einer theoretisch-analytischen Ebene als auch einer gestalterisch- praktischen Ebene und auf die Qualifikation für
pädagogische Berufsfelder.
Die Regelstudienzeit des Studiengangs beträgt zwei Jahre (vier Semester). Eine Aufnahme des Studiums erfolgt nur zum Wintersemester.
Das Studium umfasst:
1. ein viersemestriges Studium für den Master-Studiengang, das mit der Masterprüfung abschließt sowie
2. zwei berufsspezifische Tätigkeiten (Praktika) von jeweils vier Wochen im Verlauf des Studiums, in der Regel außerhalb der Vorlesungszeit.
Es gliedert sich:
1. inhaltlich in: vier Studienbereiche (Theorie, Praxis, Vermittlung, Realisation), die in neun Module aufgeteilt sind;
2. strukturell in drei Teilbereiche: Pflichtbereich im Umfang von 48 SWS (60 % des Gesamtstudiums), Wahlbereich im Umfang von 12 SWS (15 % des Gesamtstudiums)
und Masterthesis im Umfang von 25 % des Studiums.
Für den Wahlbereich kommen nach Maßgabe freier Kapazitäten alle Fächer in Betracht, die an den Hamburger Hochschulen ordnungsgemäß vertreten sind.
Der Studiengang ist modular aufgebaut. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeinsame Ausschuss aus organisatorischen Gründen einzelne Modulinhalte modifizieren.
Das Studium ist nach einem Modulsystem organisiert und erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative und Selbstorganisation. Daher ist die ständige Begleitung desStudiums durch Studienberatung von großer Bedeutung.
Nach der künstlerischen Eignungsprüfung ist die erste Veranstaltung die Einführungswoche. Sie dient der Studienorientierung und findet jeweils zu Beginn des Wintersemesters statt. Neben dem Zentrum für Studienberatung und
Psychologische Beratung (siehe Vorlesungsverzeichnis) stehen alle hauptamtlich Lehrenden zu individueller Studienberatung zur Verfügung.
Zu diesem Studiengang kann zugelassen werden, wer
a) Leistungen nachweisen kann, die einem Bachelor-Studium im Umfang von 180
Leistungspunkten (LP) entsprechen
b) im Rahmen der Eignungsprüfung einen Nachweis über eine besondere
künstlerische Befähigung erbringen kann, die in drei Teilprüfungen erbracht wird:
1. Klausur: Analyse eines per Video vorgeführten Performance-, Tanz- oder
Inszenierungsbeispiels. Dabei geht es um die ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und die Fähigkeit, genau beobachten und eine begründete eigene ästhetische Position artikulieren zu können;
2. Präsentation einer selbst erarbeiteten künstlerischen Performance (z.B. Tanzsequenz, theatrale Szene oder performative Installation) von maximal fünf Minuten Dauer;
3. Prüfungsgespräch, das sowohl die Gestaltung der vorgestellten Präsentation
thematisiert als auch die eigenen Interessen an Kultur, Theater, Tanz und Performance, künstlerische Erfahrungen und Fähigkeiten sowie die Motivation zum Studium befragt und
c) die für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen
Sprache besitzt. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache werden bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, nachgewiesen durch die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH), den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) oder eine gleichwertige Prüfung. Wer über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht verfügt, kann unter der Bedingung zugelassen werden, dass er vor seiner Immatrikulation die DSH-Prüfung, das TestDaF-Sprachzeugnis oder eine gleichwertige Prüfung nachweist.
Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt. Die Zulassung kann unter Vorbehalten, Auflagen und Bedingungen erfolgen.
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen nach §5
Absatz 1 (Studienordnung) erfüllen, die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt.
Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission unter Berücksichtigung der
dem Zulassungsantrag beigefügten Unterlagen (§6) und der in der Eingangsprüfung
festgelegten Rangfolge. Die Rangfolge erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungen, die der Bewerber bzw. die Bewerberin im Rahmen der Eignungsprüfung (§5 Studienordnung) erbracht hat.
Gegen ablehnende Zulassungsentscheidungen kann Widerspruch eingelegt werden. Über diesen Widerspruch entscheidet der Gemeinsame Ausschuss.
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