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Bulgarisch – (M.A.)

University of Vienna

Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
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Disziplinen:
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Jährliche Studiengebühr: Gratis - ≈ € 363 (nicht-EW)
Location: Wien / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Sprachen: Deutsch 
16.3600696,48.2131753

Lage University of Vienna

Den allgemeinen Bildungszielen der universitären Lehre entsprechend, ist das Ziel des
Masterstudiums Bulgarisch als philologischer Ausbildungszweig an der Universität Wien

* die Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse über das Bulgarische sowie die übrigen slawischen Sprachen und Literaturen in Geschichte und Gegenwart unter Berücksichtigung ihrer internen und externen Verbindungen,

* nach Maßgabe des Lehrangebots wissenschaftliche Kenntnisse über Kultur und Gesellschaft im slawischen Raum,

* die zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den unter (a) und (b) genannten Teilgebieten dienenden Ansätze und Methoden,

* die aktive und passive Beherrschung von mindestens drei slawischen Sprachen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Bulgarisch an der Universität
Wien sind über ein Bachelorstudium hinaus befähigt Berufe auszuüben, die ein breiteres und tieferes Verständnis slawischer Sprachen und Literaturen sowie ihres kulturellen und gesellschaftlichen Umfeldes erfordern und in denen die Forschung und/oder Vermittlung einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse im Zentrum steht.
In Verbindung mit anderen Ausbildungszweigen dient das Masterstudium Bulgarisch
zugleich als Voraussetzung bzw. allgemeine Vorbildung für nichtwissenschaftliche Berufe im Bibliotheks-, Verlags- und Medienwesen, für sprachpraktische oder -vermittelnde Anwendungsbereiche, für Tätigkeiten im Bereich des Kulturmanagements sowie für entsprechende Aufgaben in Unternehmen, Banken und diplomatischem Dienst.


Inhalte

Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:

Modul Sprache (15 ECTS-Punkte):

* Vertiefung Bulgarisch (8 ECTS)
* Zusätzliche slawische Sprache (7 ECTS)

Historisch-Philologisches Modul (15 ECTS-Punkte):

* VO Altkirchenslawisch (2 ECTS)
* UE Altkirchenslawisch (2 ECTS)
* Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft (4 ECTS)
* Ältere Literatur (4 ECTS)
* Analyse älterer Texte (3 ECTS)

Literatur- und Kulturwissenschaftliches Modul (15 ECTS):

* Lehrveranstaltungen aus Literatur- oder Kulturwissenschaft (VO, KO) (8ECTS)
* Seminar aus Literatur- oder Kulturwissenschaft (7 ECTS)

Sprachwissenschaftliches Modul (15 ECTS-Punkte):

* Lehrveranstaltungen aus Sprachwissenschaft (VO, KO) (8ECTS)
* Seminar aus Sprachwissenschaft (7 ECTS)

Komparatistisches Modul (10 ECTS-Punkte):

* Lehrveranstaltungen aus der vergleichenden Sprach- und Literaturwissenschaft (SE, KO, VO) im Ausmaß von 10 ECTS

Mastermodul (15 ECTS-Punkte):

* Masterseminar (8 ECTS)
* Schwerpunktbildung (VO, UE, KO) (7 ECTS)

Masterarbeit (30 ECTS-Punkte):Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

Masterprüfung (5 ECTS-Punkte):Diese ist eine kommissionelle Gesamtprüfung. Ein/e PrüferIn prüft über einen Bereich, dem das Thema der Master arbeit entnommen ist. Mit einer/m zweiten PrüferIn ist ein Themenkreis aus

* Sprach- und/oder
* Literatur- und/oder
* Areal- und Kulturwissenschaft abzusprechen.

Anforderungen

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage
kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-
Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten
inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Slawistik mit Hauptsprache
Bulgarisch an der Universität Wien.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.


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