| Bewerbungsfrist: | 15.12.08-30.01.09 und 09.03-30.04.09 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.000 | ||
| Location: | Duisburg / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | April, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Das Master-Studium baut im Regelfall auf einem Bachelor-Studium auf. Dementsprechend können als Module im Master-Studium nur solche belegt werden, die in Bezug auf den Inhalt nicht ähnlich zu Modulen sind, die bereits im Bachelor-Studium mit Erfolg belegt wurden. Im Zweifelsfall hat hierüber einer der Prüfungsausschüsse zu entscheiden.
Das Master-Studium der Mathematik an der Universität Duisburg-Essen umfasst ein Studium der Mathematik und das eines Anwendungsfachs, deren Verhältnis durch die folgenden Profile beschrieben wird:
1. Duisburg-Essener Profil 80:20
2. Duisburger Profil 60:40
Das Studium des Anwendungsfachs baut in der Regel auf dem des Bachelor-Studiums auf; über Ausnahmen entscheidet einer der Prüfungsausschüsse. Die Voraussetzung zum Erwerb von ECTS-Punkten für eines der Profile besteht in einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studium, das einem - nicht notwendig gleichen - der obigen Profile entspricht oder einer gleichwertigen Qualifikation.
Um das Studium mit dem Master-Grad erfolgreich abzuschließen, sind mindestens 120 ECTS-Punkte zu erwerben. Davon entfallen
1. Beim Duisburg-Essener Profil 80:20
a) 36 CP auf 4 Vertiefungsmodule im Umfang von je 9 CP,
b) 9 CP auf ein weiteres Vertiefungsmodul,
c) 9 CP auf ein mathematisches Master-Seminar,
d) 21 CP auf den Vertiefungsblock im Bereich der Master-Arbeit,
e) 15-21 CP auf das Anwendungsfach,
f) 30 CP auf die Master-Arbeit.
Die unter a) und b) genannten Vertiefungsmodule können nach Absprache mit einem Dozenten der Mathematik Lesekurse sein.
Die Module unter b) und e) müssen zusammen 24 CP ausmachen.
2. Beim Duisburger Profil 60:40
a) 9 CP auf das Modul "Algebra u. Diskrete Mathematik I", sofern ein zu diesem gleichwertiges Modul nicht
bereits im Bachelor-Studium mit Erfolg belegt wurde; ansonsten ist ein Vertiefungsmodul im Umfang von
9 CP zu belegen.
b) 18 CP auf zwei Vertiefungsmodule im Umfang von je 9 CP, von denen eines aus der Angewandten und
eines aus der Reinen Mathematik zu stammen hat,
c) 6 CP auf ein weiteres Vertiefungsmodul, das aus der Reinen oder Angewandten Mathematik stammen kann,
d) 21 CP auf den Vertiefungsblock im Bereich der Master-Arbeit,
e) 27 CP auf das Anwendungsfach (ohne Seminar),
f) 9 CP auf ein Seminar im Anwendungsfach,
g) 30 CP auf die Master-Arbeit.
Die Einordnung von Modulen als Vertiefungsmodule, deren Umfang und Inhalt und die Beschreibung des Vertiefungsblocks sind im Modulhandbuch "Mathematik" festgelegt bzw. enthalten. Das Modulhandbuch regelt in der Rubrik "Bemerkungen", welche Lehrveranstaltungen trotz gleicher Bezeichnungen im Falle unterschiedlicher Inhalte mehrfach gewählt werden dürfen.
Auf Antrag bei einem der Prüfungsausschüsse ist es auch möglich, ein Profil 100:0 zu wählen. Insbesondere soll dadurch ermöglicht werden, ein Bachelor-Studium mit Profil 60:40 durch die Wahl höherer Mathematik-Anteile im Master-Studium nachträglich zu einem konsekutiven Bachelor-Master-Profil mit Profil 80:20 zu überführen.
Prüfungen/ECTS-Credits
Das Master-Studium umfasst 120 Credits. Davon entfallen 30 CP auf die Master-Arbeit.
Zur Master-Arbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 75 CP auf dem ECTS-Punktekonto eingetragen hat. Das Thema der Master-Arbeit soll thematisch in Zusammenhang mit dem gewählten Vertiefungsblock stehen.
Zugangsvoraussetzungen
Zum Master-Studiengang Mathematik können Bewerber eingeschrieben werden:
* die den Bachelor-Abschluss im konsekutiven Bachelor-Master-Studiengang Mathematik an der Universität Duisburg-Essen oder einen mindestens gleichwertigen, berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und dabei mindestens die Abschlußnote 3,0 erzielt haben.
Ersatzweise kann der Fachbereich die Zulassung von einer Studienberatung, einer abzulegenden Eignungsprüfung oder von zusätzlichen Leistungsnachweisen und Modulprüfungen aus dem Bachelor-Studiengang abhängig machen. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
* die weder einen Master-Studiengang Mathematik noch einen verwandten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes "endgültig nicht bestanden" haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss, ob ein Studiengang als verwandt anzusehen ist.
Dem Antrag auf Zulassung zum Master-Studium, der innerhalb der bekannt gegebenen Fristen an einen der Prüfungsausschüsse zu richten ist, sind beizufügen:
a) der Nachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzung,
b) eine Erklärung darüber, ob der Studierende bereits ein Studium in einem gleichen oder gleichartigen
Studiengang endgültig nicht bestanden hat,
c) eine Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs in Form eines tabellarischen Lebenslaufs.
Die Zulassung zum Master-Studium ist zu versagen, wenn
a) die o. g. genannten Voraussetzungen nicht vorliegen und/oder
b) die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht und vollständig vorliegen.
Der Vorsitzende des betreffenden Prüfungsausschusses teilt dem Bewerber schriftlich das Ergebnis der Entscheidung über Zulassung oder Nichtzulassung mit.
Nach erfolgter Einschreibung im Studierendensekretariat (siehe Zulassung) wird allen Master-Studierenden von einem der Prüfungsausschüsse ein Mentor zugeteilt. Der Mentor gehört dem wissenschaftlichen Personal an und ist für die Begleitung der universitären Entwicklung der Studierenden zuständig. Er berät die Studierenden in Fragen des Studiums und der Studienorganisation.
Zulassung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Essen.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Fremdsprachenkenntnisse
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Studienbegleitende Praktika
Nicht vorgeschrieben; können dennoch sinnvoll sein und sollten in Absprache mit einem der obigen Lehrenden, Prof. Dr. Rogge oder Prof. Dr. Weck geplant werden.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Nicht vorgeschrieben. Können dennoch sinnvoll sein und sollten in Absprache mit einem der obigen Lehrenden, Prof. Dr. Rogge oder Prof. Dr. Weck geplant werden.
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