| Bewerbungsfrist: | January 15 (Sommersemester); July 15 (Wintersemester ) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.000 | ||
| Location: | Bochum / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | April, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Das Studium der Erziehungswissenschaft für das Unterrichtsfach an Gymnasien und Gesamtschulen (EWU) soll in der Masterphase die im B.A.-Studium erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse und methodischen Kompetenzen erweitern und vertiefen. In Bezug auf das spezielle Ausbildungsziel des Studiengangs hat das Studium das Ziel, den Studierenden ein angemessenes Problembewusstsein
hinsichtlich der Aufgaben, Besonderheiten und Probleme des Unterrichtsfaches Erziehungswissenschaft an Gymnasien und Gesamtschulen zu vermitteln.
Die Studierenden sollen deshalb auf der Basis empirischer Forschungsergebnisse mit der institutionellen Entwicklung des Faches im Bildungssystem und den charakteristischen Merkmalen von Schülerinnen und Schülern des Faches vertraut werden. Als Grundlage späteren Unterrichts sollen die Studierenden die Fähigkeit zur reflektierten Auseinandersetzung mit konkurrierenden fachdidaktischen
Theorien erwerben.
Die Studierenden sollen mit den curricularen Vorgaben für das Fach Erziehungswissenschaft vertraut gemacht und zu einer Reflexion der Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten des Unterrichts
im Rahmen dieser Vorgaben angeleitet werden. Ihre praktische Kompetenz für die spätere Unterrichtstätigkeit soll durch die exemplarische Planung von Unterricht angebahnt und durch praktische Erfahrungen im nachfolgenden Kernpraktikum vertieft werden.
Durch die Vermittlung von Forschungsergebnissen und -methoden zur Schul- und Unterrichtsentwicklung sollen die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer über ihren Fachunterricht hinaus befähigt werden, an ihrem zukünftigen Arbeitsplatz aktiv an den Aufgaben der Schulentwicklung und der Qualitätssteigerung von Unterricht teilzunehmen.
Das Lehrangebot für das EWU ist wie in den anderen Teilen dieses Studiengangs modularisiert, d.h. die einzelnen Veranstaltungen sind auf Studienmodule bezogen, die der inhaltlichen Strukturierung und Transparenz der Studienanforderungen dienen. Im EWU sind drei Module zu studieren.
Im Pflichtbereich des EWU sind die Module B 3 "Didaktik des Unterrichtsfaches Erziehungswissenschaft" sowie das Modul B 8 "Schul- und Unterrichtsentwicklung" er-folgreich abzuschließen.
Im Wahlpflichtbereich ist das Modul A 4: Bildung und Gesellschaft" oder A 5: "Inter-nationale Bildungsentwicklung und interkulturelle Pädagogik" oder aber A 6: "Lernen und Lehren" zu studieren. Es muss sich dabei um ein Modul handeln, das weder im vorangegangenen B. A.-Studium Erziehungswissenschaft noch in dem für alle Lehramtsstudierenden obligatorischen erziehungswissenschaftlichen
Studium (EWL) absolviert wurde oder wird.
Studierende, die bereits im B. A.-Studium Erziehungswissenschaft das im Studienprogramm EWL vorgeschriebene Grundlagenmodul A 1-3 abgeschlossen haben, müssen zusätzliche Studienleistungen in den Modulen B 3 und B 8 erbringen.
Anrechnung von Studienleistungen
Studienleistungen bzw. Kreditpunkte und Noten, die in einem modularisierten und kreditierten Studiengang an anderen Hochschulen für das Fach Erziehungswissenschaft erbracht worden sind, werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung auf das EWU angerechnet, sofern sie den curricularen Anforderungen der vorliegenden Studienordnung entsprechen.
Studienleistungen, die an anderen Hochschulen in nicht kreditierten Studiengängen im Fach Erziehungswissenschaft erbracht worden sind, können anerkannt werden, sofern sie den Leistungsanforderungen kreditierter Lehrveranstaltungen und den inhaltlichen Vorgaben der vorliegenden Studienordnung entsprechen. Zuständig für die Anrechnung von Studienleistungen ist die Studienberatung des Faches Erziehungswissenschaft. Bei Widerspruch des Antragstellers gegen das Ergebnis der Gleichwertigkeitsüberprüfung entscheidet der Gemeinsame Prüfungsausschuss Lehramt.
Erweiterungsstudien zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem dritten Unterrichtsfach
Im Rahmen eines solchen, in den Anforderungen etwas reduzierten EWU-Studiums als drittem Unterrichtsfach haben Interessenten folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Aus dem Bachelor-Studium Erziehungswissenschaft sind erstens die Module A1, A2 und A3 jeweils in Form einer Überblicksvorlesung und eines Proseminars zu studieren. In einem der Proseminare ist eine größere schriftliche Arbeit anzufertigen. In der Summe belaufen sich diese Anforderungen auf 17 CP (Studierenden, die in Bochum das EWL -Studium absolviert haben, wird der Besuch der drei Überblicksvorlesungen erlassen).Zweitens ist das Modul C2 (Statistik) mit einer Vorlesung und Übung im Volumen von 7 CP erfolgreich zu absolvieren. Drittens muss ein Wahlpflichtmodul (A4 oder A5 oder A6) im Umfang von 13 CP erfolgreich abgeschlossen
werden (Bei Studierenden, die ein Bochum das EWLStudium absolvieren, darf dieses
Wahlpflichtmodul nicht mit dem identisch sein, das im Rahmen des EWL-Studiums gewählt wurde). Die erforderlichen Studienleistungen aus dem Bachelor-Studium Erziehungswissenschaft belaufen sich damit auf 36 CP bzw. auf 30 CP bei Studierenden, die in Bochum das EWL-Studium absolviert haben.
2. Aus dem Master-Studienprogramm EWU ist das Studium der fachdidaktischen Module B9 und B10 inklusive eines Praktikums im Umfang von insgesamt 14 CP nachzuweisen. Weiterhin ist das Modul B8 im Umfang von 8 CP zu absolvieren. Daraus ergibt sich aus dem Master-Studium EWU eine Gesamtzahl von 22 CP.
3. Insgesamt sind in einem Erweiterungsstudium für das Unterrichtsfach Erziehungswissenschaft (EWU) also 58 CP (bei einem vorherigen EWL-Studium in Bochum von 52 CP) zu erbringen. Für die beiden Modulabschlussprüfungen werden weitere 4 CP vergeben.
4. Das Modul A4, A5 und A6 wird als "prüfungsrelevantes Modul" des B.A.-Studiums "kumulativ", also ohne formalisierte Prüfung abgeschlossen und geht mit einem Drittel in die spätere Fachnote ein. Im Modul B8 findet dagegen eine mündliche und im Modul B9 eine schriftliche Modulabschlussprüfung statt, die jeweils mit 2 CP gewichtet werden und deren Noten (unter Einschluss der vorangegangenen Seminarnoten) zu jeweils 33% in die Endnote des Faches eingehen.
Promotion
Grundsätzlich ist in jedem Fach an der Ruhr-Universität die Promotion möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein Hochschulabschluss (Master, Staatsexamen, Diplom...) in diesem oder einem verwandten Fach. Näheres siehe Promotionsordnung des Faches.
Praxisstudien
Das durch die Prüfungsordnung vorgeschriebene 6-wöchige Kernpraktikum hat die Funktion, die theoretischen Studien in den beiden Unterrichtsfächern und im EWL mit schul-praktischen Erfahrungen zu verknüpfen und weiterführende Fragestellungen für das nachfolgende Studium zu gewinnen.
Es hat darüber hinaus die Funktion, die unterrichtspraktische Kompetenz der Studierenden zu erproben und weiterzuentwickeln. Die Verantwortung für die Organisation des Kernpraktikums übernimmt das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung.
Der Dritte Teil des Moduls "Didaktik des Unterrichtsfaches Erziehungswissenschaft" dient der inhaltlichen Vorbereitung und Begleitung des Kernpraktikums
Zulassungsvoraussetzungen
Zwingende Voraussetzung für die Einschreibung / Umschreibung in die Master-Phase ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel der Bachelor-Abschluss (aber auch u.a. ein Diplom-, Magister oder Staatsexamen) in diesem oder einem vergleichbaren Fach.
Als konsekutiver Studiengang baut das Master-Studium in der Regel auf einem sechssemestrigen Bachelor-Studium in den für das Master-Studium gewählten Unterrichtsfächern auf. Ein Bachelor- Abschluss in den beiden gewählten Unterrichtsfächern oder eine vergleichbare Prüfung ist deshalb
die Voraussetzung für die Zulassung zum nachfolgenden Master-Studium.
Zum Master-Studium kann zugelassen werden, wer an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland für die gewählten (Unterrichts-)Fächer den Grad eines Bachelors (B.A., B.Sc.) oder einen vergleichbaren Abschluss nach einem mind. sechssemestrigen Studium erworben hat.
Zum Master-Studium kann ebenfalls zugelassen werden, wer nur für eines der gewählten (Unterrichts-) Fächer einen Bachelor-Abschluss oder einen vergleichbaren Abschluss an einer deutschen Universität erworben hat. In diesem Fall ist das Bachelor-Studium in dem jeweiligen Fach nachzuholen.
Studierende, die über einen Bachelor-Abschluss oder einen vergleichbaren Studienabschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands nach mind. sechssemestrigem Studium verfügen, sowie Absolventen/innen eines vergleichbaren Fachhochschulstudiengangs können zugelassen werden, wenn die Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit des Studienabschlusses festgestellt wird.
Voraussetzung für die Zulassung zum Master of Education ist ferner eine 6-wöchige Praxisphase mit Vermittlungs- oder Lehrtätigkeit, die durch Seminare an der Hochschule begleitet wird. Sie ist i.d. R. vor Beginn des Master-Studiums nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann das sog. Orientierungspraktikum nachgeholt werden. Es ist jedoch Voraussetzung für das Absolvieren des sog.
Kernpraktikums in der Master-Phase.
Das in der Prüfungsordnung festgelegte obligatorische Beratungsgespräch vor der Zulassung zum M.A.-Studium wird für das Fach Erziehungswissenschaft von dem Betreuer bzw. der Betreuerin der B.A.-Abschlussarbeit oder der Prüferin bzw. dem Prüfer in der mündlichen Abschlussprüfung für das B.A.-Fach Erziehungswissenschaft durchgeführt und bescheinigt.
Wurden die Studienvoraussetzungen für das Fach Erziehungswissenschaft als Unterrichtsfach (EWU) an einer anderen Hochschule erworben, so wird das obligatorische Beratungsgespräch durch die vom Institut für Pädagogik mit der offiziellen Studienberatung beauftragten Person durchgeführt (siehe unten unter "Studienfachberatung").
Weiterhin ist für die Einschreibung in die Master-Phase eine Studienberatung in dem Fach / in den Fächern, die Sie im Master-Programm studieren wollen, vorgeschrieben. Ohne eine schriftliche Bescheinigung dieser in Anspruch genommenen Beratung schreibt das Studierendensekretariat nicht in das Master-Studium ein.
Das obligatorische Beratungsgespräch wird von den die M.A.-Phase betreuenden Lehrenden durchgeführt.
Zulassungsverfahren
Zurzeit zulassungsfrei. Der entsprechende Bachelor-Studiengang ist zurzeit örtlich zulassungsbeschränkt.
Für Studierende der Ruhr-Universität: Umschreibung in den Master-Studiengang im Rahmen der Rückmeldung.
Für Studierende von anderen Hochschulen: Einschreibung ohne vorherige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen während der Einschreibungsfrist im HZO. In beiden Fällen: Die Beratungsbescheinigung mitbringen!
Fremdsprachen:
Das Lehramtsstudium setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nachgewiesen werden.
Da es im Rahmen des gestuften Lehramtsstudiums Bachelor of Arts und Master of Education keine Zwischenprüfung gibt, muss der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse bis zur Anerkennung des M. Ed. als 1. Staatsexamen erbracht werden.
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
You can contact Kirsten Bubenzer to ask a question about Erziehungswissenschaft/Pädagogik MEd at Ruhr University of Bochum.
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