| Bewerbungsfrist: | January 15 (Sommersemester); July 15 (Wintersemester ) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.000 | ||
| Location: | Bochum / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | April, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Im M.A.-Abschnitt werden die zuvor erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit wissenschaftlicher Zielsetzung erweitert und vertieft: Das M.A.-Studium der Germanistik führt an den aktuellen Stand der germanistischen Forschung heran und vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse und methodischen Kompetenzen, um an der Forschungsdiskussion teilhaben zu können.
Das Studium befähigt zur selbstständigen Vermittlung linguistischer bzw. mediävistischer bzw. literaturwissenschaftlicher Kenntnisse und Verfahrensweisen in mündlicher und schriftlicher Form.
Dabei findet im M.A.-Abschnitt eine Spezialisierung auf eines der drei germanistischen Teilfächer statt. Die drei Master-Studienprofile M.A. Germanistik (Germanistische Linguistik), M.A. Germanistik (Germanistische Mediävistik) und M.A. Germanistik (Neuere Deutsche Literaturwissenschaft) knüpfen an das spezialisierte Studienprofil des B.A.-Abschnitts an. Die Spezialisierung im M.A.-Abschnitt ist jedoch auch bei vorangehendem breiten B.A.-Studienprofil möglich. Auch eine neue Schwerpunktsetzung gegenüber dem B.A.-Studium ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
In der Master-Phase ist neben dem Fach Germanistik entweder ein zweites Fach in etwa gleichem Umfang zu studieren (2-Fach-Studium) oder das Germanistik einschließlich des Ergänzungsbereichs (1-Fach-Studium). Vor dem Beginn der M.A.-Phase müssen alle Studierenden ein obligatorisches Beratungsgespräch absolvieren, das von den die M.A.-Phase betreuenden Lehrenden durchgeführt
und bescheinigt wird.
Voraussetzung für die Immatrikulation in den M.A.-Abschnitt ist für alle Studierende eine obligatorische Studienberatung, über die eine Bescheinigung ausgestellt wird. Hier ist der obligatorisch zu führende »Prüfungsfahrplan M.A. (2-Fach-Studium)« bzw. »Prüfungsfahrplan M.A. (1-Fach-Studium)« erhältlich.
M.A.-Germanistik im 2-Fach-Studium:
Insgesamt werden drei Aufbaumodule und ein Forschungsmodul studiert sowie modulungebundener, wahlfreier Arbeitsaufwand (»freie CP«) erbracht. Mindestens zwei der Aufbaumodule und das Forschungsmodul müssen aus dem für die Spezialisierung gewählten Teilfach studiert werden.
Das modulgebundene Studium wird von den Studierenden ergänzt durch einen modulungebundenen, wahlfreien Arbeitsaufwand, der unterschiedlichen Zwecken dient. Dabei sind folgende kombinierbare Möglichkeiten denkbar:
* Wahl einzelner »freier Veranstaltungen« unter Aspekten von Neugier, Orientierung usw. Die »freien Veranstaltungen« beziehen sich auf germanistische, ggf. auch - nach Rücksprache mit einem Fachstudienberater / einer Fachstudienberaterin - auf außergermanistische Veranstaltungen.
* Kreditierung von Veranstaltungen, und zwar
- Verbuchung der Kreditpunkte von Veranstaltungen nicht abgeschlossener Module (z.B. weil eine vorgeschriebene Folgeveranstaltung in einem Modul wegen Überschneidung nicht studiert werden konnte oder wegen Interessenwechsels).
- Anrechnung überschießender Kreditpunkte bei der Kombination von Modulteilveranstaltungen, die die Modulgrundkreditierung übersteigen.
* Kreditierung (max. 2 CP) der Mitarbeit in einer Projektgruppe, die als »Satellit« an eine Veranstaltung oder ein Modul angebunden ist.
* Kreditierung von Fachtutorentätigkeit, und zwar alternativ oder zusätzlich zu der Kreditierung der Fachtutorentätigkeit, die im Rahmen von Forschungsmodulen möglich ist.
Das 2-Fach-M.A.-Studium wird mit einer mündlichen M.A.-Prüfung und ggf. einer M.A.-Arbeit in Germanistik abgeschlossen. Um das 10. Semester als Prüfungssemester nutzen zu können, sollten die Studienleistungen und studienbegleitenden Prüfungsleistungen der prüfungsrelevanten Module mit Abschluss des 9. Semesters erbracht sein.
M.A.-Germanistik im 1-Fach-Studium
Insgesamt werden acht Module studiert; hinzu kommt ein modulungebundener, wahlfreier Arbeitsaufwand.
Von diesen acht Modulen werden sechs im Fach Germanistik studiert, zwei weiterebilden den Ergänzungsbereich und werden in der Regel aus anderen Fächern der Fakultät für Philologie oder anderen Fakultäten gewählt.
Die sechs germanistischen Module umfassen fünf Aufbaumodule und ein Forschungsmodul. Dreinverschiedene Aufbaumodule (AM 1-3) und das Forschungsmodul müssen aus dem für die Spezialisierung gewählten Teilfach studiert werden, ein weiteres Aufbaumodul (AM 4) aus einem zweiten Teilfach der Germanistik; das fünfte Aufbaumodul (AM 5) kann aus diesem zweiten Teilfach oder
aus der Spezialisierung gewählt werden.
Das modulgebundene Studium wird von den Studierenden ergänzt durch einen modulungebundenen, wahlfreien Arbeitsaufwand, der unterschiedlichen Zwecken dient. Dabei sind folgende kombinierbare Möglichkeiten denkbar:
* »optionales Modul«, und zwar
-ein sechstes Aufbaumodul, das die Spezialisierung vertieft oder das zweite Teilfach verstärkt oder auch das dritte Teilfach einbezieht,
oder
- ein drittes Modul im Ergänzungsbereich.
* Wahl einzelner »freier Veranstaltungen« unter Aspekten von Neugier, Orientierung usw. Die »freien Veranstaltungen« beziehen sich auf germanistische, ggf. auch - nach Rücksprache mit einem Fachstudienberater / einer Fachstudienberaterin - auf außergermanistische Veranstaltungen.
* Kreditierung von Veranstaltungen, und zwar
- Verbuchung der Kreditpunkte von Veranstaltungen nicht abgeschlossener Module (z.B. weil eine vorgeschriebene Folgeveranstaltung in einem Modul wegen Überschneidung nicht studiert werden konnte oder wegen Interessenwechsels).
- Anrechnung überschießender Kreditpunkte bei der Kombination von Modulteilveranstaltungen, die die Modulgrundkreditierung übersteigen.
* Kreditierung (max. 2 CP) der Mitarbeit in einer Projektgruppe, die als »Satellit« an eine Veranstaltung oder ein Modul angebunden ist.
* Kreditierung von Fachtutorentätigkeit, und zwar alternativ oder zusätzlich zu der Kreditierung der Fachtutorentätigkeit, die im Rahmen von Forschungsmodulen möglich ist.
Zum germanistischen Fachstudium tritt im 1-Fach-Studium ein Ergänzungsbereich. Er dient
* der interdisziplinären Öffnung spezialisierter Fachstudieninteressen,
* der interdisziplinären Erweiterung von Kontextwissen affiner Bereiche anderer Wissenschaften
oder
* der Vertiefung der B.A.-Ausbildung im zweiten Fach auf dem Niveau des Masterstudiums.
Voraussetzung für die Belegung von Veranstaltungen des Ergänzungsbereichs ist eine vorangehende obligatorische Studienberatung. In der Studienberatung werden entsprechend den jeweiligen Studieninteressen geeignete Module oder einzelne Lehrveranstaltungen gewählt; dabei können auch Module bzw. Veranstaltungen des B.A.-Studiums berücksichtigt werden.
Das 1-Fach-M.A.-Studium wird mit zwei mündlichen M.A.-Prüfungen und einer M.A.-Arbeit abgeschlossen.
Um das 10. Semester als Prüfungssemester nutzen zu können, sollten die Studienleistungen und studienbegleitenden Prüfungsleistungen der prüfungsrelevanten Module mit Abschluss des 9. Semesters erbracht sein.
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife. Weiterhin:
Zwingende Voraussetzung für die Einschreibung / Umschreibung in das Master-Programm ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel der Bachelor-Abschluss (aber auch u.a. ein Diplom-,Magister oder Staatsexamen) in diesem oder einem inhaltlich vergleichbaren Fach.
Mit dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik vergleichbar sind B.A.-Abschlüsse mit derselben Bezeichnung (»Germanistik«) oder einer solchen (z.B. »Deutsche Philologie«), die zum Ausdruck bringt, dass sich der B.A.-Studiengang auf das ganze Fach bezogen hat. Dies ist gegeben, wenn germanistische Studienleistungen von mindestens 60-65 CP (ECTS) vorgelegt werden können,
von denen mindestens je 10 aus den drei Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistsche Mediävistik, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft stammen.
Studierende aus anderen germanistischen Bachelor-Studiengängen oder anderen germanistischen Studiengängen oder anderen Bachelor-Studiengängen mit germanistischen Anteilen oder anderen Studiengängen mit germanistischen Anteilen gelten als Quereinsteiger. Quereinsteiger beantragen die Zulassung beim Gemeinsamen Prüfungsausschuss, der eine Einzelfallprüfung durchführen lässt,
die ggf. ergänzende Studien- und Zusatzleistungen festlegt. Quereinsteiger kompensieren Ungleichgewichte im 1-Fach-Master-Studium durch Nutzung des Ergänzungsbereichs (2 Module mit insgesamt 16 CP), im 2-Fach-Master-Studium durch Nutzung des dritten Aufbaumoduls (in diesem Falle muss der modulungebundene wahlfreie Arbeitsaufwand (»freie CP«) im Rahmen germanistischer
Veranstaltungen verwendet werden).
Weiterhin ist für die Einschreibung in die Master-Phase eine Studienberatung in dem Fach / in den Fächern, die Sie im Master-Programm studieren wollen, vorgeschrieben. Ohne eine schriftliche Bescheinigung dieser in Anspruch genommenen Beratung schreibt das Studierendensekretariat nicht in das Master-Studium ein.
Das obligatorische Beratungsgespräch wird von den die M.A.-Phase betreuenden Lehrenden durchgeführt.
Die Zulassung zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus:
* eine obligatorische, bescheinigte Studienberatung und
* die unten genannten Fremdsprachenkompetenzen.
Zulassungsverfahren
Der Master-Studiengang ist zurzeit zulassungsfrei. Der entsprechende Bachelor-Studiengang ist zurzeit örtlich zulassungsbeschränkt.
Für Studierende der Ruhr-Universität: Umschreibung in den Master-Studiengang im Rahmen der Rückmeldung.
Für Studierende von anderen Hochschulen: Einschreibung ohne vorherige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen während der Einschreibungsfrist im HZO. In beiden Fällen: Die Beratungsbescheinigung mitbringen!
Fremdsprachenkompetenzen
Zur Zulassung zur mündlichen B.A.-Fachabschlussprüfung oder zur germanistischen B.A.-Arbeit ist - neben Deutsch - der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, erforderlich. Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die - wie Englisch - als Wissenschafts- bzw. Berufssprachen dienen, auch alte Sprachen, die - wie beispielsweise Latein - als Gegenstandssprachen z.B. alteuropäischer Kultur, aber auch als Berufssprachen in möglichen Berufsbereichen (Wissenschaft,
Archiv, Dokumentation, Museum u.ä.) verlangt werden. Dabei werden die Sprachanforderungen nach Maßgabe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen wie folgt festgesetzt: 1. Fremdsprache B2; 2. Fremdsprache B1 mit Anteilen von B2 (Schwerpunkt: fachorientieres
Leseverstehen). Im Falle alter Sprachen werden die Sprachkompetenzen z.B. in Latein
durch Latinum bzw. in anderen alten Sprachen durch entsprechende andere zertifizierte Formen nachgewiesen.
Liegen die genannten Fremdsprachenkompetenzen zu Beginn des Studiums nicht vor, können diese bis zum geforderten Zeitpunkt z.B. im Optionalbereich bzw. im Zentrum für Fremdsprachenausbildung der Ruhr-Universität erworben werden.
Bei einer in Aussicht genommenen Promotion sollte beachtet werden, dass gemäß der Promotionsordnung der Fakultät für Philologie in germanistischen Fächern das Latinum oder entsprechende Lateinkenntnisse oder der Nachweis von sicheren Kenntnissen in drei Fremdsprachen gefordert wird.
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
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