| Bewerbungsfrist: | January 15 (Sommersemester); July 15 (Wintersemester ) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.000 | ||
| Location: | Bochum / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | April, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Das Studium der Geschichtswissenschaft im Rahmen des gestuften Bachelor-/Master-Studiengangs soll den Studierenden fachwissenschaftliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln, sie zu wissenschaftlicher Reflexion befähigen und ihnen dabei wissenschaftliche und tätigkeitsbezogene Qualifikationen vermitteln.
Durch das Studium der Geschichtswissenschaft sollen die Studierenden die Fähigkeit zu historischer Erkenntnis, zum historischen Urteil und zur historischen Darstellung erwerben und durch wissenschaftliche Rekonstruktion und Deutung der Vergangenheit die historische Dimension der Gegenwart erschließen.
Dazu gehören umfassende Kenntnisse epochenübergreifender und epochenspezifischer Entwicklungen und historischer Wandlungsprozesse sowie Kenntnisse der Geschichte der Geschichtswissenschaft und der Historiographie.
Ferner sollen die Studierenden die Fähigkeit erwerben, geschichtsdidaktische Problemstellungen zu bearbeiten und zu beurteilen, die sie auf die spätere geschichtsvermittelnde Praxis in einer Vielzahl von Berufen vorbereiten.
In der M.A.-Phase umfasst das Studium der Geschichte im 2-Fach-Modell 22 SWS, im 1-Fach-Modell (einschließlich Ergänzungsbereich) etwa 45 SWS. Die M.A.-Phase erstreckt sich über 4 Semester, in denen im 2-Fach-Modell Geschichte insgesamt 4 Module zu absolvieren und 45 Kreditpunkte zu erbringen sind. Im 1-Fach-Modell sind im Fach Geschichte 5 Module zu absolvieren und 61 bzw. 63 Kreditpunkte zu erbringen. Im Ergänzungsbereich müssen die Studierenden darüber hinaus die zur Erreichung von mindestens 27 Kreditpunkten erforderliche Anzahl von Modulen aus den Studiengebieten anderer, affiner Fächer nach Maßgabe der im Lehrangebot des Faches Geschichte dafür ausgewiesenen Veranstaltungen absolvieren.
Im 2-Fach-Modell Geschichte müssen die Studierenden zwei unterschiedliche Studienschwerpunkte setzten: Schwerpunkt A und Schwerpunkt B. Im 1-Fach-Modell Geschichte kommt ein weiterer Studienschwerpunkt C hinzu. Die im 1-Fach-Modell gewählten Studienschwerpunkte müssen im Ergänzungsbereich durch inhaltliche oder methodische Aspekte aus Studiengebieten anderer, affiner Fächer nach Maßgabe der im Lehrangebot des Faches Geschichte dafür ausgewiesenen Veranstaltungen
ergänzt werden.
Studienschwerpunkte können in den Epochen
* Alte Geschichte
* Mittelalterliche Geschichte oder
* Neuzeit oder in den
* Teilepochen Frühe Neuzeit, 19. Jahrhundert oder 20. Jahrhundert gesetzt werden.
Innerhalb der Epochen/Teilepochen können Schwerpunkte gebildet werden, die sich an den im Historischen Institut vertretenen regionalen und systematischen Differenzierungen (Geschichte Osteuropas, Geschichte Südosteuropas, Geschichte Nordamerikas, Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte, Technikgeschichte, Geschlechtergeschichte, Historische Hilfswissenschaften, Theorie der
Geschichte) orientieren. Beziehen sich die Studienschwerpunkte auf die regionalen und/oder systematischen Differenzierungen, sollen die Studien verschiedene Epochen/Teilepochen abdecken.
Module
Module setzen sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die thematisch aufeinander abgestimmt sind.
Das M.A.-Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn insgesamt weitere 120 KP erreicht wurden. Werden in der M.A.-Phase zwei Fächer studiert, entfallen 45 KP auf die Studienleistungen im Fach Geschichte und 45 KP auf die Studienleistungen im zweiten Fach. 30 KP entfallen auf die abschließenden Prüfungsleistungen, nämlich je 5 auf die mündlichen Fachprüfungen sowie 20 auf die M.A. Wird in der M.A.-Phase nur das Fach Geschichte einschließlich Ergänzungsbereich studiert, entfallen 90 KP auf das Studium dieses Faches einschließlich Ergänzungsbereich, 10 auf die abschließenden
Fachprüfungen und 20 auf die M.A.-Arbeit.
Credit Point (CP)
Zum Nachweis der Studienleistungen wird jede Veranstaltung oder Prüfungsleistung nach dem voraussichtlichen erforderlichen Arbeitsaufwand gewichtet, den sogenannten Credit Points (CP). Ein CP entspricht dem geschätzten Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. CPs werden nur vergeben, wenn die Anforderungen der Veranstaltung oder Prüfung erfüllt sind. Zum erfolgreichen Modulabschluss müssen alle Bestandteile mit mindestens ausreichendem Erfolg abgeschlossen werden.
Master-Prüfung
M.A.-Prüfung im Fach Geschichte
Die M.A.-Prüfung im 2-Fach-Modell Geschichte (Fachprüfung) besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer im Schwerpunkt A. Die M.A.-Prüfung im 1-Fach-Modell Geschichte (Fachprüfung) besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer im Schwerpunkt A und einer Klausur von 4 Stunden Dauer im Schwerpunkt B.
M.A.-Arbeit im Fach Geschichte
Die M.A.-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zum Abschluss der M.A.-Phase in einem der beiden studierten Fächer bzw. im 1-Fach-Modell im Fach Geschichte als Hausarbeit geschrieben wird. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die M.A.-Arbeit braucht keine eigenen Forschungsergebnisse zu erbringen.
Sie soll einen Umfang von 200.000 Zeichen (ca. 80 Seiten) nicht überschreiten.
Die Bearbeitungszeit für die M.A.-Arbeit beträgt vier Monate, bei einem empirischen Thema sechs Monate. Eine sechsmonatige Bearbeitungszeit wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Themenart auf begründeten Vorschlag der Themenstellerin oder des Themenstellers bei Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss festgelegt. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind so zu begrenzen, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann. Das Thema kann nur einmal und
nur innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Die M.A.-Arbeit wird i.d.R. in deutscher Sprache abgefasst.
Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der allgemeinen Hochschulreife.
Zum Studium in der Master-Phase wird zugelassen, wer im Fach Geschichte zuvor die Bachelor-Prüfung an der RUB erfolgreich abgeschlossen oder ein vergleichbares Fachstudium an einer anderen Hochschule erfolgreich absolviert hat.
Weiterhin ist für die Einschreibung in die Master-Phase eine Studienberatung in dem Fach / in den Fächern, die Sie im Master-Programm studieren wollen, vorgeschrieben. Ohne eine schriftliche Bescheinigung dieser in Anspruch genommenen Beratung schreibt das Studierendensekretariat nicht in das Master-Studium ein.
Vor der Aufnahme des Studiums der M.A.-Phase absolvieren die Studierenden eine obligatorische Beratung bei einem oder einer zur Abnahme von M.A.-Prüfungen berechtigten hauptamtlich Lehrenden.
Über das Ergebnis der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
In der M.A.-Studienphase wird die Beratung von den hauptamtlich Lehrenden fortgeführt. Die Studierenden können ihre jeweiligen Betreuer und Betreuerinnen vorschlagen.
Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis unterrichtet über die jeweils angebotenen Studiengangberatungen, über die einzelnen Lehrveranstaltungen und die in ihnen geforderten speziellen Vorkenntnisse.
Es enthält Hinweise auf Sprechstunden und Adressen.
Zulassungsverfahren
Zurzeit Zulassungsfrei.
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat / HZO.
Fremdsprachenkenntnisse
Die Kenntnis von Fremdsprachen ist Voraussetzung für das Geschichtsstudium. Für den gestuften B.A./M.A.-Studiengang Geschichte ist die Kenntnis von drei Fremdsprachen entsprechend den gewählten Schwerpunkten erforderlich.
Der Nachweis von mindestens zwei Fremdsprachen muss in der B.A.-Phase erfolgen, eine davon muss Englisch sein. Wird die B.A.-Arbeit in Alter Geschichte, Mittelalterlicher Geschichte oder Geschichte der Frühen Neuzeit geschrieben, muss der zweite Sprachkenntnisnachweis in Latein erbracht werden.
Sofern nicht schon in der B.A.-Phase geschehen, sind in der M.A.-Phase Grundkenntnisse in der dritten Fremdsprache nachzuweisen. Dieser Nachweis kann durch qualifizierte Kenntnisse in Statistik ("großer Statistikschein") substituiert werden. Wird die M.A.-Arbeit in Alter Geschichte, Mittelalterlicher Geschichte oder der Geschichte der Frühen Neuzeit geschrieben, müssen Lateinkenntnisse in der M.A.-Phase nachgewiesen werden, sofern sie nicht in der B.A.-Phase nachgewiesen wurden.
Mindestens zwei Sprachkenntnisnachweise müssen bei der Anmeldung zur B.A.-Prüfung vorgelegt werden. Der dritte Sprachkenntnisnachweis bzw. der Nachweis qualifizierter Kenntnisse in Statistik muss bei der Anmeldung zur M.A.-Prüfung vorgelegt werden.
Für den Master of Education:
Das Lehramtsstudium setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nachgewiesen werden. Für den Master of Education in Geschichte sind dies das Latinum und eine weitere Sprache.
Das Latinum können Sie ggf. an der Ruhr-Universität nachholen.
Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung zum Bachelor-Examen zum Teil andere Anforderungen an die Sprachkenntnisse gestellt werden.
Da es im Rahmen des gestuften Lehramtsstudiums Bachelor of Arts und Master of Education keine Zwischenprüfung gibt, muss der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse bis zur Anerkennung des M. Ed. als 1. Staatsexamen erbracht werden.
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
You can contact Dr. Iris Kwiatkowski to ask a question about Geschichte MA at Ruhr University of Bochum.
Über das untenstehende Formular, können Sie Fragen direkt an die Kontaktpersonen der Universität richten.
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