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Geschichte MEd – (M.Ed.)

Ruhr University of Bochum

Fakultät Für Geschichtswissenschaft
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Disziplinen:
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Bewerbungsfrist: January 15 (Sommersemester); July 15 (Wintersemester )
Jährliche Studiengebühr: ≈ € 1.000
Location: Bochum / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: April, Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Sprachen: Deutsch 
7.263594,51.453739

Lage Ruhr University of Bochum

In Praxisstudien werden theoretische Studien und schulpraktische Erfahrungen systematisch mit einander verknüpft. Sie bestehen aus dem Kernpraktikum und den ihm zugeordneten universitären Veranstaltungen.

Das Kernpraktikum in den beiden Unterrichtsfächern umfasst schulpraktische Studien im Umfang von mindestens 8 Wochen, die in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Das Kernpraktikum wird durch universitäre Veranstaltungen vor- und nachbereitet. Hierzu sind in jedem der beiden Unterrichtsfächer fachdidaktische Modulelemente und Elemente aus dem erziehungswissenschaftlichen
Modul "Schule - Unterricht - Lehrerberuf" zu belegen, die im Vorlesungsverzeichnis
den Bezug zum Kernpraktikum ausweisen.

In mindestens zwei der genannten drei Modulelemente ist eine schriftliche Arbeit anzufertigen, in der schulpraktische Erfahrungen theoretisch zu reflektieren sind. Näheres regeln die Praktikumsordnung der Ruhr-Universität Bochum und die fachspezifischen Bestimmungen. Während des Schulaufenthalts haben die Studierenden einen Anspruch auf eine Betreuung durch Personal der Universität.
Praxissemester können an Stelle des Kernpraktikums anerkannt werden.

Für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss Master of Education nach Anhörung des Praktikumsbüros für Studierende des Studiengangs Master of Education zuständig. Bei Widersprüchen entscheidet der Prüfungsausschuss Master of Education.


Inhalte

Studienplan

7. Semester: Modul IX, 13 KP. Prüfungsrelevant

* Einführungsseminar Fachdidaktik (2 SWS, 5 KP)
* Hauptseminar (AG/MA o. NZ) (2 SWS, 8 KP)

8. Semester: Modul X (11 KP); prüfungsrelevant

* Vertiefungsseminar Fachdidaktik (2 SWS, 6 KP)
* Oberseminar (AG/MA o. NZ) (2 SWS, 5 KP)

9. Semester: Modul XI (10 KP)

* Seminar Praxisstudien (2 SWS, 3 KP)
* Kernpraktikum Geschichte (4 Wochen, 4 KP)
* Übung für Fortgeschrittene (AG o. MA o. NZ) (2 SWS, 3 KP)

10. Semester

* Master-Arbeit (15 KP)

Die Module IX und X sind auf einander folgend zu absolvieren.

In den Modulen IX und X müssen bei den fachwissenschaftlichen Studien zwei unterschiedliche Studienschwerpunkte gesetzt werden: einer muss in der NZ liegen, der andere entweder in der AG oder im MA.

Im Modul XI schließt das Kernpraktikum Geschichte unmittelbar an das Seminar Praxisstudien in der vorlesungsfreien Zeit an.

Die ÜbfF oder das Seminar Praxisstudien (+ Kernpraktikum) können auch bereits parallel zu Modul X absolviert werden.

Die ÜbfF in Modul XI muss aus einem der beiden Studienschwerpunkte gewählt werden.
Im Modul IX ergibt sich die Modulnote aus dem arithmetischen Mittel der im Verhältnis 1:2 gewichteten Einzelleistungen der beiden Lehrveranstaltungen.

Im Modul X findet die Modulabschlussprüfung als mündliche Prüfung statt [30 Minuten; geprüft werden jeweils 15 Minuten fachwissenschaftliche und fachdidaktische Themen]. Die Modulnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der im Verhältnis 1:1 gewichteten mündlichen Prüfungsleistungen.

Die Master-Arbeit kann in einem der beiden Fächer oder in Erziehungswissenschaft geschrieben werden.
Die Master-Arbeit im Fach Geschichte kann in einem der beiden fachwissenschaftlichen Studienschwerpunkte geschrieben werden oder im Bereich Fachdidaktik. Dabei ist zu beachten, dass die Betreuerin oder der Betreuer der Master-Arbeit nicht zugleich Prüferin oder Prüfer in der mündlichen Prüfung sein darf.

Erweiterungsstudien zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem dritten Unterrichtsfach

Inhaltliche Voraussetzung

Für die Zulassung zum Erweiterungsstudium im Unterrichtsfach Geschichte ist der amtliche Nachweis über Lateinkenntnisse (Latinumszeugnis) erforderlich. Dieser Nachweis ist spätestens bei der Anmeldung zur ersten Modulabschlussprüfung im Modul V vorzulegen und dem Antrag auf Ausstellung eines Abschlusszeugnisses beizufügen. Der Nachweis kann geführt werden durch den entsprechenden Vermerk im Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder durch das Zeugnis der Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis, für die die entsprechende Prüfungsordnung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung gilt.

Für das Studium der Geschichte als drittes Unterrichtsfach ist die Kenntnis von drei Fremdsprachen erforderlich, darunter Englisch und Latein. Die drei Sprachkenntnisnachweise müssen spätestens bei der Anmeldung zur Modulabschlussprüfung im Modul X vorgelegt werden.

Studienumfang und Regelstudienzeit

Das Erweitungsstudium im Unterrichtsfach Geschichte umfasst im gestuften B.A./M.Ed.-
Studiengang insgesamt 60 Kreditpunkte. 46 Kreditpunkte entfallen auf die fachwissenschaftlichen Studien, 14 Kreditpunkte auf die fachdidaktischen Studien.

Ein Fachpraktikum ist im Unterrichtsfach Geschichte nicht vorgesehen.

Inhalte

In den Modulen der Bachelor-Stufe sind die drei Großepochen Alte Geschichte (AG), Mittelalterliche Geschichte (MA) und Neuzeit (NZ) abzudecken und in drei fachwissenschaftlichen Modulen 30 Kreditpunkte zu erbringen. Im Prüfungsrelevanten Modul V (10 Kreditpunkte) kann die Epoche AG oder MA studiert werden, im Modul VI (11 Kreditpunkte) muss die Epoche NZ belegt werden.

Im Modul VII (9 Kreditpunkte) muss die Epoche belegt werden, die im Modul V nicht studiert wurde.

Innerhalb der Epochen können Schwerpunkte gebildet werden, die sich an den im Historicum vertretenen regionalen und systematischen Differenzierungen (Geschichte Osteuropas, Geschichte Südosteuropas, Geschichte Nordamerikas, Sozialgeschichte, Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte, Technik- und Umweltgeschichte, Geschlechtergeschichte, Historische Hilfswissenschaften, Theorie der Geschichte) orientieren.

In der Master-Stufe sind die einzelnen Lehrveranstaltungen thematisch aufeinander abgestimmt und zu "gemischten" Studienmodulen zusammengefasst, in denen fachwissenschaftliche Themen mit fachdidaktischen verknüpft werden. Die fachdidaktischen Studien im Prüfungsrelevanten Modul IX (13 Kreditpunkte) umfassen eine allgemeine Einführung in die Didaktik des Faches Geschichte.

Darauf bauen im Prüfungsrelevanten Modul X (11 Kreditpunkte) Studien zur fachdidaktischen Analyse fachwissenschaftlicher Gegenstände auf. In den fachwissenschaftlichen Studien müssen zwei unterschiedliche Studienschwerpunkte gesetzt werden, einer der beiden Schwerpunkte muss im Prüfungsrelevanten
Modul IX in der NZ gesetzt werden, der andere kann im Prüfungsrelevanten Modul
X entweder in der AG oder im MA gesetzt werden. Im Modul XI (6 Kreditpunkte) können die fachwissenschaftlichen Studien in einem der beiden Studienschwerpunkte weiter vertieft werden. In den Epochen können regionale oder systematische Differenzierungen vorgenommen werden.

Das Modul X wird als fachdidaktisches Modul definiert und kann erst absolviert werden, wenn das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung vorliegt.

Credit Points (CP)

Zum Nachweis der Studienleistungen wird jede Veranstaltung oder Prüfungsleistung nach dem voraussichtlichen erforderlichen Arbeitsaufwand gewichtet, den so genannten Credit Points (CP). Ein CP entspricht dem geschätzten Aufwand von ca. 30. Arbeitsstunden. CPs werden nur vergeben, wenn die Anforderungen der Veranstaltung oder Prüfung erfüllt sind. Zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls müssen alle Bestandteile mit mindestens ausreichendem Erfolg abgeschlossen werden.

Prüfung Master of Education

Mündliche Abschlussprüfung

Die 30-minütige mündliche Abschlussprüfung im Studienfach Geschichte bezieht sich auf dasjenige Modul, das nicht als prüfungsrelevantes Modul gewählt wurde.Die Kandidatin bzw. der Kandidat wählt innerhalb des Themenspektrums des Moduls in Absprache mit der Prüferin bzw. dem Prüfer zwei Spezialthemen aus; tiefgehende Kenntnisse in diesen Spezialthemen und Überblickswissen über das gesamte Themenspektrum des Moduls sind Gegenstand der Prüfung.
Die Prüfung integriert fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile. Für die prüfungsbezogene Vorbereitung sind zwei Kreditpunkte festgesetzt.

Master-Arbeit

Die Master-Arbeit kann in einem der beiden Fächer oder in Erziehungswissenschaft geschrieben werden.

Anforderungen

Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife.

Zulassungsverfahren

Zwingende Voraussetzung für die Einschreibung / Umschreibung in die Master-Phase ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel der Bachelor-Abschluss (aber auch u.a. ein Diplom-,Magister oder Staatsexamen) in diesem oder einem vergleichbaren Fach.

Das Studium des Fachs Geschichte im Studiengang Master of Education schließt an ein erfolgreich abgeschlossenes B.A.-Studium im Fach Geschichte an der Ruhr-Universität oder an gleichwertige Studienabschlüsse an.

Weiterhin ist für die Einschreibung in die Master-Phase eine Studienberatung in dem Fach / in den Fächern, die Sie im Master-Programm studieren wollen, vorgeschrieben. Ohne eine schriftliche Bescheinigung dieser in Anspruch genommenen Beratung schreibt das Studierendensekretariat Sie nicht in das Master-Studium ein.

Ansonsten zurzeit zulassungsfrei.

Einschreibung ohne vorherige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat / HZO.

Sprachnachweise

Die Kenntnis von Fremdsprachen ist Voraussetzung für das Geschichtsstudium. Für den gestuften B.A. / M.A.-Studiengang Geschichte ist die Kenntnis von drei Fremdsprachen entsprechend den gewählten Schwerpunkten erforderlich.

Sofern nicht schon in der B.A.-Phase geschehen, sind in der M.A.-Phase Grundkenntnisse in der dritten Fremdsprache nachzuweisen. Dieser Nachweis kann durch qualifizierte Kenntnisse in Statistik ("großer Statistikschein") substituiert werden. Die dritte Fremdsprache kann auch in den Modulen des Fachstudiums in der M.A.- oder M.Ed.-Phase nachgewiesen werden. Wird für eine Lehrveranstaltung eine bestimmte Sprachkompetenz vorausgesetzt, so ist der entsprechende Nachweis vor
Teilnahme an der Lehrveranstaltung der Dozentin oder dem Dozenten vorzulegen bzw. bei ihr oder ihm zu erbringen.

Für den Master of Education:

Das Lehramtsstudium setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nachgewiesen werden. Für das Masterstudium im Unterrichtsfach Geschichte ist die Kenntnis von drei Fremdsprachen erforderlich (mindestens zwei, Englisch und Latein, müssen in der Bachelor-Phase nachgewiesen werden, die dritte Fremdsprache kann auch in der Master-Stufe nachgewiesen werden). Darüber hinaus muss der amtliche Nachweis über Lateinkenntnisse (Latinumszeugnis) bei der Anmeldung
zur ersten Modulabschlussprüfung (Prüfungsrelevantes Modul IX) vorgelegt werden.


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