| Bewerbungsfrist: | January 15 (Sommersemester); July 15 (Wintersemester ) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.000 | ||
| Location: | Bochum / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | April, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch Spanisch | ||
Im Studium des Faches Spanisch im Rahmen des Studiengangs Master of Education sollen die Studierenden ihre in der B.A.-Phase erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in spezielle berufsfeldgebundene fachdidaktische und unterrichtspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten integrieren und dabei gezielt ergänzen.
Ziel ist die Vermittlung berufsrelevanter Kompetenzen für den Spanisch-Unterricht in einem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Dazu werden
wissenschaftlich fundierte, am schulischen Lehrplan orientierte Einsichten in Sprache, Literatur und Kultur vornehmlich Spaniens und frankophoner Sprachgebiete vermittelt sowie umfassende sprachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebildet.
Das Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der spezifischen Berufswelt Schule die erforderlichen wissenschaftlichen (i. e. fachlichen und fachdidaktischen) Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu einer begründeten Urteilsfähigkeit in Bezug auf den Unterricht, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und deren Transfer befähigt werden.
Ziel des Studiums ist die Herausbildung einer komplexen Analyse- und Urteilsfähigkeit hinsichtlich der Wahrnehmung spanischunterrichtlicher Lehr- und Lernprozesse, der Planung und Evaluation des Spanischunterrichts. Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums ihre eigenen fachspezifischen Fähigkeiten im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken sowie ihre eigene pädagogische Medienkompetenz erweitern, so dass sie ihre Schülerinnen und Schüler bei deren Medien-Lernprozessen kompetent begleiten können.
Credit Points (CP)
Zum Nachweis der Studienleistungen wird jede Veranstaltung oder Prüfungsleistung nach dem voraussichtlichen erforderlichen Arbeitsaufwand gewichtet, den so genannten Credit Points (CP). Ein CP entspricht dem geschätzten Aufwand von ca. 30. Arbeitsstunden. CPs werden nur vergeben, wenn die Anforderungen der Veranstaltung oder Prüfung erfüllt sind. Zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls müssen alle Bestandteile mit mindestens ausreichendem Erfolg abgeschlossen werden.
Prüfung Master of Education
Mündliche Abschlussprüfung
Die 30-minütige mündliche Abschlussprüfung im Studienfach kann nach Wahl in den fachwissenschaftlichen oder in den fachdidaktischen Studien erfolgen. Für die mündliche Prüfung sind von der Kandidatin oder vom Kandidaten zwei Module zu benennen, auf die sich die Prüfung bezieht. Die mündliche Prüfung wird in angemessenem Umfang in spanischer Sprache durchgeführt. Es ist zulässig, für die Themenstellung der M.A.-Arbeit und die mündliche Abschlussprüfung dieselbe Prüferin bzw. denselben Prüfer zu wählen.
Die Master-Arbeit
Die Master-Arbeit kann im Studienfach Spanisch oder in einem der beiden anderen Studienfächer geschrieben werden. Die Master-Arbeit kann im Studienfach Spanisch in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und mündlicher Abschlussprüfung. Die Master-Arbeit kann auch als Gruppenarbeit zugelassen werden. Näheres regelt die Prüferin oder der Prüfer. Die Master-Arbeit dauert 3 Monate und umfasst ca. 60 Seiten (150.000 Wörter).
Promotion
Grundsätzlich ist in jedem Fach an der Ruhr-Universität die Promotion möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein Hochschulabschluss (M.A., Staatsexamen) in diesem oder einem verwandten Fach. Näheres siehe Promotionsordnung der Fakultät
Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife.
Zwingende Voraussetzung für die Einschreibung / Umschreibung in die Master-Phase ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel der Bachelor-Abschluss (aber auch u.a. ein Diplom-, Magister oder Staatsexamen) in diesem oder einem inhaltlich gleichwertigen Fach.
Das Studium des Fachs Spanisch im Studiengang Master of Education schließt an ein erfolgreich abgeschlossenes B.A.-Studium im Fach Romanische Philologie-Spanisch an der Ruhr-Universität oder an gleichwertige Studienabschlüsse an.
Weiterhin ist für die Einschreibung in die Master-Phase eine Studienberatung in dem Fach / in den Fächern, die Sie im Master-Programm studieren wollen, vorgeschrieben. Ohne eine schriftliche Bescheinigung dieser in Anspruch genommenen Beratung schreibt das Studierendensekretariat Sie nicht in das Master-Studium ein.
Zulassungsverfahren
Zurzeit zulassungsfrei.
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat / HZO.
Sprachnachweise
Das Lehramtsstudium setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nachgewiesen werden.
Für den Master of Education in Spanisch sind dies das Latinum und eine weitere Sprache. Das Latinum können Sie ggf. an der Ruhr-Universität nachholen.
Da es im Rahmen des gestuften Lehramtsstudiums Bachelor of Arts und Master of Education keine Zwischenprüfung gibt, muss der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse bis zur Anerkennung des M. Ed. als 1. Staatsexamen erbracht werden.
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
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