| Bewerbungsfrist: | January 15 (Sommersemester); July 15 (Wintersemester ) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.000 | ||
| Location: | Bochum / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | April, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
In der M.A.-Phase wird das Studium wahlweise in einem Fach (1-Fach-Studium) oder in beiden zuvor studierten Fächern (2-Fach-Studium) fortgesetzt. Für den Abschluss der M.A.-Phase sind im 1-Fach-Studium 44 SWS nachzuweisen, von denen 22 SWS aus dem stammen. Im 2-Fach-Studium sind etwa 22-24 SWS je Fach nachzuweisen.
Im Studium der Theaterwissenschaft werden in der M.A.-Phase drei Modultypen unterschieden:
Aufbaumodul, Vertiefungsmodul und Examensmodul.
* Aufbaumodule vertiefen die Kenntnisse in zentralen Bereichen des Faches und befassen sich mit Theorie, Geschichte und/oder Aufführungsanalyse in exemplarischer Weise.
* Vertiefungsmodule widmen sich in einem beliebigen Teilgebiet des Faches speziellen Fragestellungen in vertiefender Weise.
* Das Examensmodul dient spezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des abschließenden Examens, sei es im 1-Fach-Studium oder im 2-Fach-Studium.
Die Prüfungsrelevanten Module sind aus den Aufbaumodulen und den Vertiefungsmodulen frei wählbar. Im 1-Fach-Studium sind zwei Prüfungsrelevante Module zu bestimmen, die mit jeweils 25% in die Bildung der M.A.-Endnote mit eingehen. Im 2-Fach-Studium geht ein Prüfungsrelevantes Modul mit 50% in die Bildung der Endnote des Faches ein.
In der M.A.-Phase findet eine Vertiefung des Grundlagenwissens und eine Spezialisierung im Hinblick auf einzelne Teilgebiete und Forschungsfragen des Faches statt.
Das 1-Fach-Studium hat in der Regel einen Umfang von etwa 45 SWS. Es besteht aus einem Aufbaumodul, zwei Vertiefungsmodulen und dem Examensmodul im Umfang von insgesamt etwa 23 SWS. Hinzu kommen 22 SWS im Ergänzungsbereich, der sich aus fachgebundenen, fachübergreifenden und interdisziplinären Studieneinheiten zusammensetzt. Zwei der drei besuchten Aufbauund Vertiefungsmodule sind prüfungsrelevant.
Das 2-Fach-Studium Theaterwissenschaft umfasst in der Regel ein Studienvolumen von 22 SWS. Es besteht aus einem Aufbaumodul, zwei Vertiefungsmodulen und einem Examensmodul. Eines der drei besuchten Aufbau- und Vertiefungsmodule ist prüfungsrelevant.
Den Studierenden wird empfohlen, aus den Schwerpunkten und Gegenstandsbereichen der M.A.-Phase im 9. Fachsemester in Absprache mit den prüfungsberechtigten Lehrenden des Instituts für Theaterwissenschaft ein Thema für die M.A.-Arbeit zu entwickeln, die bis zum Ende des 10. Fachsemesters fertig gestellt sein soll.
Kreditierung
* Aufbaumodul: 14 CP
* Vertiefungsmodul: 12 CP
* Examensmodul: 8 CP
* LN durch größere Studienleistungen im Aufbaumodul: 6 CP
* LN durch größere Studienleistungen im Vertiefungsmodul: 7 CP
* TN durch kleinere Studienleistungen: 3 CP
Module
Module erstrecken sich meist über zwei Semester und setzen sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die thematisch aufeinander abgestimmt sind. In die Endnoten der B.A.-Phase gehen in jedem Fach zwei Prüfungsrelevante Module ein.
Credit Points (CP)
Zum Nachweis der Studienleistungen wird jede Veranstaltung oder Prüfungsleistung nach dem voraussichtlichen erforderlichen Arbeitsaufwand gewichtet, den so genannten Credit Points (CP). Ein CP entspricht dem geschätzten Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. CPs werden nur vergeben, wenn die Anforderungen der Veranstaltung oder Prüfung erfüllt sind. Zum erfolgreichen Modulabschluss müssen alle Bestandteile mit mindestens ausreichendem Erfolg abgeschlossen werden.
M.A.-Prüfung
Die Zulassung zur M.A.-Prüfung setzt im 1-Fach-Studium den Nachweis von mindestens 70 CP im Prüfungsfach, im 2-Fach-Studium den Nachweis von mindestens 35 CP im Prüfungsfach voraus.
In der M.A.-Prüfung sind 30 Kreditpunkte (20 für die M.A.-Arbeit und 10 für mündliche Prüfung und Klausur im 1-Fach-Studium bzw. 5 für die mündliche Prüfung im 2-Fach-Studium) zu erbringen, sofern die M.A.-Arbeit im Fach Theaterwissenschaft geschrieben wird; ansonsten sind es entsprechend weniger.
Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife.
Zwingende Voraussetzung für die Einschreibung / Umschreibung in die Master-Phase ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel der Bachelor-Abschluss (aber auch u.a. ein Diplom-,Magister oder Staatsexamen) in diesem oder einem vergleichbaren Fach.
Bewerber/innen, die ihren B.A. in Theaterwissenschaft an der RUB oder einem regulären theaterwissenschaftlichen Institut an einer deutschen Universität erworben haben, können sich beim Studierendensekretariat für den Masterstudiengang direkt einschreiben.
Gegebenenfalls können auch vergleichbare (B.A.)-Abschlüsse von einer Fachhochschule, aus verwandten Disziplinen oder aus dem Ausland anerkannt werden. Es können jedoch nur solche Bewerber/ innen berücksichtigt werden, deren Studienleistungen zu mind. 70% mit denen des Bachelors am Institut für Theaterwissenschaft der Ruhr-Universität vergleichbar sind.
Dabei gilt folgende Regelung:
Bewerber/innen mit einem fachverwandten oder vergleichbaren (B.A.)-Abschluss von einer deutschen Hochschule müssen beim Institut für Theaterwissenschaft eine Ankerkennung ihres Erststudiums im Rahmen einer Äquivalenzprüfung beantragen. Diese Ankerkennung ist für die Einschreibung beim Studierendensekretariat erforderlich.
Vor dem Eintritt in die M.A.-Phase ist für alle Studierenden eine Beratung obligatorisch. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese obligatorische Beratung erfolgt in der Regel durch eine zentrale Einführungsveranstaltung zum Ende desjenigen Semesters, das der Rückmeldung zum ersten Semester der M.A.-Phase vorausgeht. Für weitergehende individuelle Beratungsgespräche stehen alle Lehrenden des Instituts für Theaterwissenschaft zur Verfügung.
Ohne eine schriftliche Bescheinigung dieser in Anspruch genommenen Beratung schreibt das Studierendensekretariat Sie nicht in das Master-Studium ein.
Zulassungsverfahren
Zurzeit zulassungsfrei.
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen während der Einschreibungsfrist im HZO.
Sprachnachweise
Zum Studium der Theaterwissenschaft sind gute Kenntnisse in mindestens zwei lebenden Fremdsprachen erforderlich. Eine dieser Fremdsprachen kann durch den Nachweis des Latinums, entsprechender Lateinkenntnisse oder des Graecums ersetzt werden. Die Sprachnachweise müssen bis zur B.A.-Prüfung erbracht sein.
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
You can contact Dr. Nikolaus Müller-Schöll to ask a question about Theaterwissenschaft at Ruhr University of Bochum.
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