| Bewerbungsfrist: | Sommersemester: March 19(EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis ≈ € 726 (nicht-EW) | ||
| Location: | Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | März, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Gegenstand des Studiums sind die Sprachen, Literaturen und Kulturen der entsprechenden Räume der BKS-sprachigen Welt. Dementsprechend gliedert sich das Studium in die Fachgebiete Sprachausbildung, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft.
Qualifikations profil und Bildungs ziele
Das Masterstudium BKS hat als Ziel sowohl die Fortführung und Vertiefung der wissenschaftlichen Arbeit als auch die weiterführende Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten (insbesondere im Zusammenhang mit einer oder mehreren slawischen Sprachen, Literaturen und Kulturen), die für die Ausübung der anvisierten Berufsfelder in den Bereichen Kultur, Lehre, alte und neue Medien, Diplomatie, Wirtschaft u.a. relevant sind. Das Masterstudium sieht eine Schwerpunktbildung in zwei der Bereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft vor (s. 4.2.1.). Die Schwerpunktbildung erfolgt nicht zuletzt im Hinblick auf angestrebte Berufsziele, die vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen erfordern.
Derartige Kenntnisse sind insbesondere bei Berufsfeldern im Bereich der Wissenschaft, der Kultur, der Medien, der Wirtschaft und der Diplomatie vonnöten.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.
Das Masterstudium umfasst 4 Semester. Das Gesamtausmaß an ECTS-Anrechnungspunkten beträgt 120.
Die Studienleistung gliedert sich in den Pflichtanteil (Pflichtlehrveranstaltungen, Sprachbeherrschungsprüfung C1, Masterarbeit und kommissionelle Masterprüfung), der 60 ECTSAnrechnungspunkte umfasst, die gebundenen Wahlfächer (32 ECTS-Anrechnungspunkte) und die freien Wahlfächer (28 ECTS-Anrechnungspunkte).
Pflichtfachanteil (60 ECTS -Anrechnungspunkte)
* Pflichtlehrveranstaltungen 34 ECTS
* Sprachbeherrschungsprüfung C1 2 ECTS
* Masterarbeit 20 ECTS
* Kommissionelle Masterprüfung 4 ECTS
Gebundene Wahlfächer (32 ECTS -Anrechnungspunkte)
Vertiefende Fächer (32 ECTS-Anrechnungspunkte)
Diese dienen zur Erweiterung des slawistischen Horizontes innerhalb der Fächer des
Masterstudiums BKS sowie über diese hinaus. Zu wählen sind Module im Ausmaß von
insgesamt 32 ECTS, wobei auch das unter 2.2.1. nicht gewählte Schwerpunktmodul gewählt werden kann.
Freie Wahlfächer (28 ECTS -Anrechnungspunkte)
Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 28 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse.
Insbesondere soll die Möglichkeit hervorgestrichen werden, innerhalb der freien Wahlfächer auch weitere Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktfach wählen zu können.
Masterarbeit
Die Masterarbeit (20 ECTS-Anrechnungspunkte) wird in einem der beiden gewählten
Schwerpunktfächer verfasst. Sie ist eine wissenschaftliche Abhandlung, in der Studierende zeigen sollen, dass sie fähig sind, wissenschaftliche Themen selbstständig inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Arbeit soll im 3. Semester des Masterstudiums festgelegt werden. Dieses Thema muss so gestellt werden, dass eine Bearbeitung der Arbeit innerhalb von sechs Monaten möglich ist.
Dabei soll ein Entwurf für die Arbeit im 3. Semester verfasst und mit dem Betreuer/der Betreuerin der Arbeit besprochen werden. Die Arbeit selbst soll noch im 3. Semester begonnen und im 4. Semester abgeschlossen werden.
Sie soll einen Umfang von 80-120 Normseiten2 umfassen und kann entweder in deutscher Sprache oder, sofern eine Beurteilung gewährleistet ist, in BKS gemäß den auf der Homepage des Instituts für Slawistik veröffentlichten Vorgaben verfasst werden, wobei jeweils eine 5-10seitige Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache eingeschlossen werden muss.
Masterprüfung
Die abschließende Masterprüfung (4 ECTS-Anrechnungspunkte) wird nach Begutachtung der Masterarbeit durch den/die BetreuerIn, d. h. in der Regel am Ende des 4. Semesters abgelegt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflicht-,Wahl- und freien Wahlfächer im vorgeschriebenen Ausmaß sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Die Masterprüfung ist als kommissionelle Prüfung im Umfang von 2 x 30 Minuten vor einem Prüfungssenat mündlich abzulegen. Der Prüfungssenat besteht aus wenigstens drei Personen, von denen eine zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Die Masterprüfung besteht aus einer Prüfung über das Fach der Masterarbeit einschließlich einer Diskussion zur Verteidigung der Masterarbeit, sowie einem weiteren Teil, welcher einem anderen Schwerpunkt gewidmet ist.
Sie wird zu gleichen Teilen in Deutsch und in slowenischer Sprache absolviert. Für jedes
Prüfungsfach oder dessen Teilgebiet ist eine Prüferin/ein Prüfer vorzusehen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S) ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (z.B. Bachelorstudium B/K/S) oder eines fachlich in Frage kommenden FachhochschulBachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat gem. § 64 Abs. 5 UG berechtigt, entsprechende Auflagen zu erteilen.
Der Inhalt des Masterstudiums B/K/S baut somit auf dem Inhalt eines wissenschaftlichen Bachelorstudiums mit geeigneter fachlicher Ausrichtung gem. § 64 Abs. 5 UG auf, zum Beispiel auf dem Bachelorstudium B/K/S. Ein derartiges Bachelorstudium muss einen Umfang von 180 ECTS-Anrechnungspunkten aufweisen (§ 54 Abs. 3 UG).
Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS-Anrechnungspunkten zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen.
You can contact Institut Für Slawistik to ask a question about Bosnisch/Kroatisch/Serbisch at Karl-Franzens University of Graz.
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