| Bewerbungsfrist: | Sommersemester: March 19 (EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis ≈ € 726 (nicht-EW) | ||
| Location: | Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | März, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch Slowenisch | ||
Gegenstand des Studiums sind die Sprache, Literatur und Kultur des slowenischsprachigen Raumes. Dementsprechend gliedert sich das Studium in die Fachgebiete Sprachausbildung, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft.
Das Masterstudium Slowenisch hat als Ziel sowohl die Fortführung und Vertiefung der wissenschaftlichen Arbeit als auch die weiterführende Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten (insbesondere im Zusammenhang mit einer oder mehreren slawischen Sprachen, Literaturen und Kulturen), die für die Ausübung der anvisierten Berufsfelder in den Bereichen Kultur, Lehre, alte und neue Medien, Diplomatie, Wirtschaft u.a. relevant sind. Das Masterstudium sieht eine Schwerpunktbildung in zwei der Bereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft vor.
Die Schwerpunktbildung erfolgt nicht zuletzt im Hinblick auf angestrebte Berufsziele, die vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen erfordern. Derartige Kenntnisse sind insbesondere bei Berufsfeldern im Bereich der Wissenschaft, der Kultur, der Medien, der Wirtschaft und der Diplomatie vonnöten.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.
Das Masterstudium umfasst 4 Semester. Das Gesamtausmaß an ECTS-Anrechnungspunkten beträgt 120.
Die Studienleistung gliedert sich in den Pflichtanteil (Pflichtlehrveranstaltungen, Sprachbeherrschungsprüfung C1, Masterarbeit und kommissionelle Masterprüfung), der 60 ECTSAnrechnungspunkte umfasst, die gebundenen Wahlfächer (32 ECTS-Anrechnungspunkte) und die freien Wahlfächer (28 ECTS-Anrechnungspunkte).
Pflichtfachanteil ( 60 ECTS -Anrechnungspunkte)
* Pflichtlehrveranstaltungen 34 ECTS
* Sprachbeherrschungsprüfung C1 2 ECTS
* Masterarbeit 20 ECTS
* Kommissionelle Masterprüfung 4 ECTS
Gebundene Wahlfächer ( 32 ECTS -Anrechnungspunkte)
Vertiefende Fächer (32 ECTS-Anrechnungspunkte)
Diese dienen zur Erweiterung des slawistischen Horizontes innerhalb der Fächer des
Masterstudiums Slowenisch sowie über diese hinaus. Zu wählen sind Module im Ausmaß von insgesamt 32 ECTS, wobei auch das unter 2.2.1. nicht gewählte Schwerpunktmodul gewählt werden kann.
Freie Wahlfächer ( 28 ECTS -Anrechnungspunkte)
Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 28 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Insbesondere soll die Möglichkeit hervorgestrichen werden, innerhalb der freien Wahlfächer auch weitere Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktfach wählen zu können.
Auslandsstudien
Den Studierenden wird dringend nahe gelegt, zumindest vier Monate (1 Semester) unter Nutzung der universitären Mobilitätsprogramme im slowenischsprachigen Raum zu verbringen. Lehrveranstaltungen aus diesen Auslandsstudien werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission anerkannt. Dieser Empfehlung sollte nur in begründeten Fällen, wie einer muttersprachlichen Kompetenz bei gleichzeitig hohem metasprachlichem Reflexionsniveau, nicht nachgekommen werden. Zusätzlich wird allen Studierenden nachdrücklichst empfohlen, mithilfe von mehrfachen längeren Aufenthalten in slawischsprachigen Ländern ihre sprachliche und interkulturelle Kompetenz im Bereich der slawischen Welt zu erhöhen.
Gemäß §78 Abs. 5 UG 2002 ist auf Antrag der Studierenden bescheidmäßig festzustellen, welche der im Ausland geplanten Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind vom Studierenden vorzulegen und per Vorausbescheid vom Studiendirektor zu genehmigen bzw. abzulehnen.
Masterarbeit
Die Masterarbeit (20 ECTS-Anrechnungspunkte) wird in einem der beiden gewählten
Schwerpunktfächer verfasst. Sie ist eine wissenschaftliche Abhandlung, in der Studierende zeigen sollen, dass sie fähig sind, wissenschaftliche Themen selbstständig inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Arbeit soll im 3. Semester des Masterstudiums festgelegt werden. Dieses Thema muss so gestellt werden, dass eine Bearbeitung der Arbeit innerhalb von sechs Monaten möglich ist. Dabei soll ein Entwurf für die Arbeit im 3. Semester verfasst und mit dem Betreuer/der Betreuerin der Arbeit besprochen werden. Die Arbeit selbst soll noch im 3. Semester begonnen und im 4. Semester abgeschlossen werden.
Sie soll einen Umfang von 80-120 Normseiten2 umfassen und kann entweder in deutscher Sprache oder, sofern eine Beurteilung gewährleistet ist, in slowenischer Sprache gemäß den auf der Homepage des Instituts für Slawistik veröffentlichten Vorgaben verfasst werden, wobei jeweils eine 5-10seitige Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache eingeschlossen werden muss.
Masterprüfung
Die abschließende Masterprüfung (4 ECTS-Anrechnungspunkte) wird nach Begutachtung der Masterarbeit durch den/die BetreuerIn, d. h. in der Regel am Ende des 4. Semesters abgelegt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflicht-, Wahl- und freien Wahlfächer im vorgeschriebenen Ausmaß, sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Die Masterprüfung ist als kommissionelle Prüfung im Umfang von 2 x 30 Minuten vor einem Prüfungssenat mündlich abzulegen. Der Prüfungssenat besteht aus wenigstens drei Personen,von denen eine zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Die Masterprüfung besteht aus einer Prüfung über das Fach der Masterarbeit einschließlich einer Diskussion zur Verteidigung der Masterarbeit, sowie einem weiteren Teil, welcher einem anderen Schwerpunkt gewidmet ist.
Sie wird zu gleichen Teilen in Deutsch und in slowenischer Sprache absolviert. Für jedes
Prüfungsfach oder dessen Teilgebiet ist eine Prüferin/ein Prüfer vorzusehen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Slowenisch ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Für einen erfolgreichen Studienfortschritt sind Sprachkenntnisse zumindest auf Niveau B2 erforderlich.
Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser
Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG 2002 das Rektorat, das im Einzelfall Auflagen aussprechen kann.
You can contact Institut Für Slawistik to ask a question about Slowenisch at Karl-Franzens University of Graz.
Über das untenstehende Formular, können Sie Fragen direkt an die Kontaktpersonen der Universität richten.
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