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Ähnliche Programme

Dolmetschen – (M.A.)

Karl-Franzens University of Graz

Geisteswissenschaftliche Fakultät
Bewerbungsfrist: Sommersemester: March 19 (EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU)
Jährliche Studiengebühr: Gratis ≈ € 726 (nicht-EW)
Location: Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: März, Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Sprachen: Deutsch 
15.453815,47.086546

Lage Karl-Franzens University of Graz

Aufgrund des Wandels der gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen der
transkulturellen Kommunikation ist das Dolmetschen zu einer hochkomplexen Aktivität in einer Reihe von unterschiedlichen Settings geworden. Das Masterstudium Dolmetschen befähigt die Absolventinnen und Absolventen dazu, als selbstverantwortliche Expertinnen und Experten professionell zu handeln. Dies wird erreicht durch die Vermittlung der wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden des Faches sowie der praktischen Fertigkeiten, die für die berufliche Tätigkeit in verschiedenen Bereichen des Dolmetschens erforderlich sind.

Das Studium bietet eine Vertiefung der im Bachelorstudium Transkulturelle
Kommunikation erworbenen Kenntnisse und versteht sich als Ergänzung der in diesem
Studium vermittelten wissenschaftlichen Berufsvorbildung. Durch die Vermittlung vertiefender translatologischer Kompetenzen wird auch die Basis für
ein fortführendes translationswissenschaftliches Studium gelegt.

Das Studium wird (außer beim Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen) für die folgenden Sprachen angeboten: Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Österreichische Gebärdensprache, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch.

Der Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen wird für die folgenden Sprachen
angeboten:Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Russisch, Slowenisch, Türkisch, Ungarisch.

Die Ausbildung erfolgt in der Mutter- oder Bildungssprache, die eine der oben angeführten Sprachen sein kann, und je nach Schwerpunktbereich in einer oder zwei Fremdsprachen, die ebenfalls aus dem oben genannten Angebot zu wählen sind.
Qualifikationsprofil und Kompetenzen Dolmetscherinnen/Dolmetscher haben die Fähigkeit, durch den Einsatz entsprechender Dolmetschtechniken und - strategien Texte und Informationen situationsspezifisch und kultursensitiv vorwiegend mündlich/oder in Gebärdensprache in die Zielsprache zu übertragen.

Das Spektrum der möglichen Einsatzgebiete reicht von Konferenz-, Medien- und
Verhandlungsdolmetschen über Gerichtsdolmetschen bis hin zum Kommunaldolmetschen.
Eine gezielte Vorbereitung auf die verschiedenen Einsatzgebiete erfolgt durch eine
Schwerpunktsetzung während des Studiums, die den Studierenden die für die Berufsausübung notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit dem geforderten Grad der Spezialisierung und auf einem den internationalen Leistungsparametern entsprechenden Qualitätsniveau vermittelt, sowie den Erwerb des notwendigen Wissens in Fachbereichen wie Recht, Wirtschaft, Naturwissenschaften etc.

Schwerpunktsetzung Konferenzdolmetschen

Im Rahmen der Schwerpunktsetzung Konferenzdolmetschen erwerben die Studierenden die notwendigen Fertigkeiten, um längere Texte in allen relevanten Nuancen und Details in angemessener Form entweder konsekutiv oder simultan wiederzugeben. Beim Konsekutivdolmetschen wird dazu eine spezielle Notizentechnik verwendet, beim Simultandolmetschen wird der Ausgangstext fast gleichzeitig wiedergegeben, wobei zumeist eine spezielle technische Ausstattung (Dolmetschkabinen, tragbare Führungsanlagen, etc.) genutzt wird.

Für beide Dolmetschtechniken sind folgende Kompetenzen wesentlich:

* Erkennen und Strukturieren von Hauptaussagen und Argumentationsketten
* Analyse von Kontext und Grundintentionen der Sprecherinnen und Sprecher sowie von deren psychischen und kognitiven Voraussetzungen
* Optimierung der kognitiven Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Gedächtnisleistung und der Wiedergabe
* Situationsadäquate und kultursensitive Produktion des Zieltextes
* Kritische Reflexion der eigenen Wiedergabe

Schwerpunktsetzung Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen

Im Rahmen der Schwerpunktsetzung Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen erwerben die Studierenden die notwendigen Fertigkeiten, um monologische und dialogische Texte in allen relevanten Nuancen und Details in angemessener Form entweder konsekutiv oder simultan wiederzugeben. Beim Konsekutivdolmetschen wird dazu eine spezielle Notizentechnik verwendet, beim Simultandolmetschen wird der Ausgangstext fast gleichzeitig wiedergegeben.

Für das Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen sind folgende Kompetenzen wesentlich:

* Erkennen und Strukturieren von Hauptaussagen und Argumentationsketten
* Analyse von Kontext und pragmatischer Intention der Sprecherinnen und Sprecher sowie von deren psychischen und kognitiven Voraussetzungen
* Optimierung der kognitiven Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Gedächtnisleistung und der Wiedergabe
* Situationsadäquate und kultursensitive Produktion des Zieltextes
* Strategien für den Umgang mit raschem Sprecher- und Sprachenwechsel und mit potentiell konflikt- und emotionsbehafteten Gesprächssituationen
* Kritische Reflexion der eigenen Wiedergabe

Schwerpunktsetzung Gebärdensprachdolmetschen

Im Rahmen der Schwerpunktsetzung Gebärdensprachdolmetschen erwerben die Studierenden die notwendigen Fertigkeiten, um monologische und dialogische Texte in allen relevanten Nuancen und Details in angemessener Form vorwiegend simultan wiederzugeben.

Für das Gebärdensprachdolmetschen sind folgende Kompetenzen wesentlich:

* Erkennen und Strukturieren von Hauptaussagen und Argumentationsketten
* Analyse von Kontext und pragmatischer Intention der Sprecherinnen und Sprecher sowie von deren psychischen und kognitiven Voraussetzungen
* Optimierung der kognitiven Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Gedächtnisleistung und der Wiedergabe
* Situationsadäquate und kultursensitive Produktion des Zieltextes
* Strategien für den Umgang mit raschem Sprecherwechsel und Wechsel zwischen zwei sprachlichen Modalitäten sowie mit potentiell konflikt- und emotionsbehafteten Gesprächssituationen
* Kritische Reflexion der eigenen Wiedergabe

Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen (mit einer Fremdsprache)

Im Rahmen des Schwerpunktbereichs Dolmetschen und Übersetzen erwerben die
Studierenden die notwendigen Fertigkeiten, um sowohl schriftliche als auch mündliche Texte in allen relevanten Nuancen in angemessener Form wiederzugeben.
Für den Schwerpunkt Dolmetschen und Übersetzen sind folgende Kompetenzen im Bereich Dolmetschen wesentlich:

* Erkennen und Strukturieren von Hauptaussagen und Argumentationsketten
* Analyse von Kontext und pragmatischer Intention der Sprecherinnen und Sprecher sowie von deren psychischen und kognitiven Voraussetzungen
* Optimierung der kognitiven Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Gedächtnisleistung und der Wiedergabe
* Situationsadäquate und kultursensitive Produktion des Zieltextes
* Strategien für den Umgang mit raschem Sprecherwechsel und Wechsel zwischen zwei sprachlichen Modalitäten sowie mit potentiell konflikt- und emotionsbehafteten Gesprächssituationen
* Kritische Reflexion der eigenen Wiedergabe

Im Bereich Übersetzen werden folgende Kompetenzen erworben:

* Fähigkeit zur Analyse des Übersetzungsauftrages im Hinblick auf Zweck und Adressatinnen/Adressaten des Zieltextes(-produktes) und Erstellung des Zieltextprofils.
* Fähigkeit zum Erkennen von zieltextrelevantem Recherchebedarf und Durchführung der notwendigen Recherchen.
* Kognitive Verarbeitung der Inhalte des Ausgangstextes(-materials) zur Unterstützung der übersetzungsrelevanten Analyse des Ausgangstextes und seiner Umsetzung in den Zieltext.
* Situationsadäquate und kultursensitive Produktion des Zieltextes
* Kooperationsfähigkeit mit Handlungspartnern in der jeweiligen Auftrags- und Produktionssituation.
* Kritische Reflexion und Selbstreflexion auf Grundlage des prozeduralen Wissens über den gesamten Übersetzungsprozess.

Zusätzlich zu diesen spezifischen translatorischen Kompetenzen erwerben die Studierenden auch translatologische Kompetenzen und allgemeine Schlüsselkompetenzen:

Translatologische Kompetenzen

* Fähigkeit zur offenen und kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen und kulturellen Bedingtheit von Translation.
* Umgang mit wissenschaftlicher Literatur, Entwicklung der wissenschaftlichen Reflexionsfähigkeit und des kritischen Zuganges zu unterschiedlichen Ansätzen in der Translationswissenschaft.
* Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit und zur Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten.

Schlüsselkompetenzen

Zusätzlich werden den Studierenden sogenannte Schlüsselkompetenzen vermittelt. Diese umfassen übergreifende, breit verwertbare mentale, soziale und technische Kompetenzen, von denen exemplarisch folgende genannt seien:

* Kognitive Kompetenzen (Reflexion, Abstraktion, autonome Weiterbildung)
* Soziale Kompetenzen (Kooperation, Kommunikation, Verantwortung)
* Technische Kompetenzen (Recherche, Umgang mit technischen Arbeitsmitteln)


Inhalte

Das Masterstudium umfasst 4 Semester, das Gesamtausmaß an ECTS-Anrechnungspunkten beträgt 120. Das Studium ist nicht in Studienabschnitte gegliedert.

Module, Prüfungsleistungen und Lehrveranstaltungen

Im viersemestrigen Masterstudium sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 91 ECTSAnrechnungspunkten zu absolvieren. Dazu kommen Fachprüfungen im Ausmaß von insgesamt 3 ECTS-Anrechnungspunkten, die Auslandspraxis im Ausmaß von 4 ECTSAnrechnungspunkten, die Masterprüfung im Ausmaß von 2 ECTS-Anrechnungspunkten sowie die Masterarbeit zu 20 ECTS-Anrechnungspunkten.

Die Studienleistung gliedert sich in den Pflichtanteil (Pflichtlehrveranstaltungen,
Fachprüfungen, Auslandspraxis, Masterarbeit und Masterprüfung), die gebundenen
Wahlfächer und die freien Wahlfächer:

Alle Schwerpunktsetzungen außer Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen:

* Pflichtanteil: 70 ECTS-Anrechnungspunkte
* Gebundene Wahlfächer: 32 ECTS-Anrechnungspunkte
* Freie Wahlfächer: 18 ECTS-Anrechnungspunkte

Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen:

* Pflichtanteil: 58 ECTS-Anrechnungspunkte
* Gebundene Wahlfächer: 40 ECTS-Anrechnungspunkte
* Freie Wahlfächer: 22 ECTS-Anrechnungspunkte

Beim Masterstudium werden die Studienziele in erhöhtem Maße mittels forschungs- und wissenschaftsgeleiteter Lehre angestrebt. Es wird auf ein Höchstmaß an Qualität, auf die Schaffung von Leistungsanreizen sowie die Förderung selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens, aber auch der Arbeit im Team geachtet.
Das Master-Curriculum schreibt zur gezielten Vorbereitung auf unterschiedliche Berufsfelder und Optimierung der Berufsausbildung eine Schwerpunktsetzungen vor.

Freie Wahlfächer

Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 14 bzw. beim Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen von 22 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse.
Empfohlen werden insbesondere:

* Frauen- und Geschlechterforschung,
* Lehrveranstaltungen, die zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Projektmanagement, Personal- und Finanzmanagement, soziale Kompetenzen dienen,
* Lehrveranstaltungen aus philologischen Studienrichtungen (Sprach- und Literaturwissenschaft), Kulturwissenschaft, Philosophie, Wissenschaftstheorie, Soziologie, Psychologie, Volkskunde, Geschichte, Theologie, Kunstgeschichte, Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Kommunikationstechnik und Technikfolgenabschätzung.

Zu Empfehlungen für eine Freiwillige Auslandspraxis siehe § 2, Abs. 7.
Für berufsrelevante Freiwillige Auslandspraxisaufenthalte können bei Vorlage entsprechender Nachweise maximal 12 ECTS-Anrechnungspunkte für Freie Wahlfächer vergeben werden.

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist im § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen und in § 81Abs. 2 UG 2002 geregelt.
Im Masterstudium Dolmetschen ist im 2. Studienjahr eine schriftliche Masterarbeit zu einem dolmetschwissenschaftlichen Thema anzufertigen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Abhandlung, in der Studierende zeigen sollen, dass sie fähig sind, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich, methodisch und formal vertretbar zu bearbeiten. Die / Der Studierende hat das Thema und die Betreuerin / den Betreuer der Masterarbeit der Studiendirektorin / dem Studiendirektor vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerin / der Betreuer gelten als angenommen, wenn die Studiendirektorin / der Studiendirektor diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht mit Bescheid untersagt. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel der Betreuerin / des Betreuers zulässig. Die Masterarbeit soll eine Länge von ca.
25.000 bis 35.000 Wörtern (70 bis 100 Seiten ohne Anhänge) aufweisen und mit einem Arbeitsaufwand von 6 Monaten zu bewältigen sein. Sie ist, sofern eine entsprechende Begutachtung zur Verfügung steht, in einer der unter § 1 Abs.1 genannten Sprachen abzufassen. Die Arbeit wird von der Betreuerin/vom Betreuer begutachtet und benotet. Der Masterarbeit sind 20 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet. Studierende, die den Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen gewählt haben, können für die Masterarbeit auch ein übersetzungswissenschaftliches Thema wählen.

Anforderungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Übersetzen ist die Absolvierung des Bachelorstudiums Transkulturelle Kommunikation an der Karl-Franzens-Universität oder gemäß § 64 Abs. 5 UG 2002 der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden
Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-
Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Die Feststellung der Gleichwertigkeit von in- und ausländischen Studien und die Zulassung erfolgen durch das Rektorat (§ 60 Abs. 1 UG 2002).

Für die Zulassung zum Studium ist gem. § 63 Abs. 1 Z 3 und Abs. 10 UG 2002 die Kenntnis der deutschen Sprache Voraussetzung.

Es wird davon ausgegangen, dass Studierende in den gewählten Fremdsprachen Kenntnisse auf Niveau C1 erworben haben. Der Nachweis der notwendigen sprachlichen Vorkenntnisse erfolgt gem. § 54 Abs. 7 UG 2002 durch Prüfungen im Rahmen des Moduls D bzw. F (s. auch Prüfungsordnung (4) 2). Eine genaue Beschreibung der Kompetenzniveaus findet sich im Anhang 5.
Personen, deren Mutter- oder Bildungssprache nicht Deutsch ist, haben jedenfalls Deutsch als Fremdsprache 1 auf der Grundlage einer der in § 1 Abs. 1 genannten Sprachen als Mutteroder Bildungssprache zu wählen; in diesem Fall ist die Fremdsprache 2 in Gegenüberstellung zu Deutsch zu studieren.


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