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Transkulturelle Fachkommunikation – (M.A.)

Karl-Franzens University of Graz

Geisteswissenschaftliche Fakultät
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Disziplinen:
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Bewerbungsfrist: Sommersemester: March 19 (EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU)
Jährliche Studiengebühr: Gratis ≈ € 726 (nicht-EW)
Location: Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: März, Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Sprachen: Deutsch 
15.453815,47.086546

Lage Karl-Franzens University of Graz

Das Masterstudium Transkulturelle Fachkommunikation qualifiziert zur funktions- und
adressatengerechten strukturellen, sprachlichen und softwaretechnischen Aufbereitung von Informationen in zwei Sprachen, von denen eine Deutsch oder Englisch sein muss.

Hierzu zählen insbesondere die Übersetzung von (Fach-)Texten, die Adaptation von Informationen an andere Informationsziele (z. B. Nutzung anstatt Wissen über Funktionsweise) sowie für andere Medien, die Popularisierung sowie die Kondensation. Das Masterstudium befähigt damit zu einer Tätigkeit im Bereich der Interkulturellen Technischen Redaktion, des Fachübersetzens, des Wissenschaftsjournalismus sowie des Terminologie-, Wissens- und Asset-Managements in der Wirtschaft, aber auch zur Forschung in diesen Bereichen.

Er richtet sich an Absolventinnen und Absolventen kommunikationsorientierter Bachelor- und Diplomstudien (wie Transkulturelle Kommunikation, Linguistik, philologische Studien) sowie an Absolventinnen und Absolventen naturwissenschaftlich-technischer, medizinischer, wirtschaftlicher, informatischer und juristischer Bachelor- und Diplomstudien mit hervorragenden Kenntnissen im Deutschen oder Englischen (Stufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) sowie Kenntnissen auf dem Niveau der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in mindestens einer weiteren der folgenden am Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft gelehrten Sprachen (im Folgenden Fremdsprache 1 genannt):Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch. Gute Englischkenntnisse werden in jedem Falle empfohlen.

Die in diesem Studium vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten entstammen den folgenden Fachgebieten:

* Translationswissenschaft
* Terminologielehre
* Fachkommunikationsforschung
* Technische Dokumentation
* Textwissenschaft
* Informationsverarbeitung/Informatik
* Basiswissen in Recht, Wirtschaft, Naturwissenschaften und Technik

Durch gemeinsame interdisziplinäre Projektarbeiten von Studierenden aus
unterschiedlichen Erststudien (Ingenieurwesen, Rechtswissenschaften,
Betriebswirtschaft etc. vs. kommunikationsorientierte Fächer wie Transkulturelle Kommunikation, philologische Studien, Linguistik etc.) und mit unterschiedlichen
Sprachen wird die Kommunikationsfähigkeit der Studierenden über Disziplinen- und
Sprachgrenzen hinweg gefördert und eine praxisnahe Ausbildung für die
professionelle Kommunikation in der globalisierten Welt gesichert.


Inhalte

Das Masterstudium Transkulturelle Fachkommunikation hat eine Regelstudiendauer
von 4 Semestern, was einer Studienleistung von 120 ECTS-Anrechnungspunkten

entspricht. Gemäß § 12 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-
Franzens-Universität Graz und § 51 Abs. 2 Z. 26, UG 2002 entspricht ein ECTSAnrechnungspunkt einem Gesamtaufwand von 25 Arbeitsstunden. Das
Masterstudium Transkulturelle Fachkommunikation wird somit mit dem Erbringen
einer Studienleistung von 120 ECTS-Anrechnungspunkten abgeschlossen. ECTSAnrechnungspunkte werden erworben durch das Absolvieren der Pflicht- bzw.
gebundenen Wahlfächer-Lehrveranstaltungen, der Sprachprüfung, der freien Wahlfächer sowie durch das Verfassen einer Masterarbeit und das Absolvieren der
Masterprüfung.

1. Studienjahr

* Modul A: Übersetzungswissenschaft (2. Seminar im 2. Studienjahr)
* Modul B: Berufskunde, Terminologiemanagement, Computergestütztes Übersetzen und Auslandspraxis
* Modul C: Analyse- und Übersetzungstechniken
* Modul D: Grundlagen der technischen Dokumentation

1 Modul aus den Modulen ÜA bis ÜD
FWF
Sprachprüfung

2. Studienjahr

* Modul A: 2. Seminar
* Modul E: Textrezeption, Textproduktion,Textpublikation
* Modul F: Informationsmodellierung und elektronische Publikation
* Modul G: Projektstudie: Webbasiertes elektronisches Publizieren

1 Modul aus den Modulen ÜE bis ÜH

Masterarbeit

Masterprüfung

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist im § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen und in § 81Abs. 2 UG 2002 geregelt.
Im Masterstudium Transkulturelle Fachkommunikation ist im 2. Studienjahr eine
Masterarbeit im Umfang von 25.00 bis 35.000 Wörtern (70 bis 100 Seiten ohne
Anhänge und Anlagen) zu verfassen, für deren Arbeitsaufwand 20 ECTSAnrechungspunkte veranschlagt werden und die mit einem Arbeitsaufwand von 6
Monaten zu bewältigen ist. In dieser wissenschaftlichen Abhandlung sollen die
Studierenden zeigen, dass sie fähig sind, ein wissenschaftliches Thema ihres
Studiums selbstständig sowie inhaltlich, methodisch, sprachlich und formal
angemessen zu bearbeiten. Die / Der Studierende hat das Thema und die Betreuerin / den Betreuer der Masterarbeit der Studiendirektorin / dem Studiendirektor vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerin / der Betreuer gelten als angenommen, wenn die Studiendirektorin / der Studiendirektor diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht mit Bescheid untersagt. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel der Betreuerin / des Betreuers zulässig. Die Masterarbeit ist auf Deutsch abzufassen. Sofern ein Betreuer/eine Betreuerin für eine andere am ITAT gelehrte Sprache zur Verfügung steht, kann mit dessen/deren Zustimmung auch eine andere Sprache gewählt werden. Die Arbeit wird vom Betreuer/der Betreuerin begutachtet und benotet.

Anforderungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Transkulturelle Fachkommunikation ist die Absolvierung eines kommunikationsorientierten Bachelorstudiums (wie Transkulturelle Kommunikation, Linguistik, philologische Studien) oder eines naturwissenschaftlichtechnischen, medizinischen, wirtschaftlichen, informatischen oder juristischen Bachelorstudiums an der Karl-Franzens-Universität oder gemäß § 64 Abs. 5 UG 2002 der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Die Feststellung
der Gleichwertigkeit von in- und ausländischen Studien und die Zulassung erfolgen durch das Rektorat (§ 60 Abs. 1 UG 2002).

Für die Zulassung zum Studium ist gem. § 63 Abs. 1 Z 3 und Abs. 10 UG 2002 die Kenntnis der deutschen Sprache Voraussetzung.

Es wird davon ausgegangen, dass Studierende in den gewählten Fremdsprachen Kenntnisse auf Niveau C1 erworben haben.

Der Nachweis der notwendigen sprachlichen Vorkenntnisse erfolgt gem. § 54 Abs. 7 UG
2002 durch Prüfungen im Rahmen des Moduls C (s. auch Prüfungsordnung § 10 Abs. 12). Eine genaue Beschreibung der Kompetenzniveaus findet sich im Anhang 4.
Personen, deren Mutter- oder Bildungssprache nicht Deutsch ist, haben jedenfalls Deutsch als Fremdsprache 1 zu wählen; in diesem Fall ist die Fremdsprache 1 in Gegenüberstellung zum Englischen zu studieren.


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