| Bewerbungsfrist: | Sommersemester: March 19 (EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis ≈ € 726 (nicht-EW) | ||
| Location: | Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | März, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Das Fach Europäische Ethnologie versteht sich als eine empirische Kulturwissenschaft, die Kultur im Kontext der alltäglichen Wirklichkeit, der sozialen und historischen Bedingungen der Lebenswelten versteht und interpretiert. Das heißt, dass die Theorien, mit denen dieses Fach arbeitet, näher am Boden der realen Tatsächlichkeiten bleiben müssen als das in anderen, abstrakteren Zugängen zu Kultur der Fall ist. Neben einer historisch-philologischen und topographischen sowie komparativen Tradition vertritt das Fach heute verstärkt Konzepte der Sozialwissenschaften, der Kulturanthropologie
und der Cultural Studies, die als Modelle hinsichtlich ihrer empirischen Relevanz reflektiert werden.
Der integrale Ansatz des Faches untersucht sowohl historische als auch hochkomplexe rezente Gesellschaften, wobei stets Formen, Inhalte und deren Bedeutungen sowie die Entstehensweisen von Kultur und Lebensweise im Mittelpunkt stehen.
Die Spezifik des Faches ergibt sich aus dem Verständnis von Kultur als einer jeweils
gesellschaftsbedingten Ausdrucksform und aus einem überwiegend qualitativen methodischen Zugang.
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, kulturelle Prozesse und Symbole zu verstehen, zu deuten und zu vermitteln. Ein wesentliches Ziel ist es, die Kompetenz zu erwerben, einen Beitrag zur Lösung soziokultureller Probleme leisten zu können. Die Ausbildung dient sowohl der Vorbereitung auf bestimmte Berufe als auch der theoretischen und praktischen Vertiefung und Spezialisierung
kulturwissenschaftlichen Forschens, Argumentierens und Handelns. Sie zielt somit auf die Befähigung ab, sich auch selbständig die unterschiedlichsten Felder der Kulturarbeit zu erschließen und wissenschaftliche Leistungen zu erbringen.
Fachliche und methodische Qualifikationen, die erworben werden sollen:
* Vertiefte Kenntnisse in theoretischen Modellen kulturwissenschaftlichen Arbeitens
* Vertiefte Kenntnisse der Feldforschung
* Vertiefte Kenntnisse des Lesens und Interpretierens archivalischer Quellen
* Vertiefte Kenntnisse europäischer Kulturen
* Vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet gesellschaftlicher Veränderungen
* Vertiefte Kenntnisse kulturwissenschaftlicher Praxis
* Befähigung zur eigenständigen Darstellung komplexer Sachverhalte
* Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten
Allgemeine Qualifikationen, die erworben werden sollen:
* Soziale und personale Kompetenz durch die Absolvierung unterschiedlicher Lehrveranstaltungstypen mit Teamarbeit und Einzelarbeit, Präsentationen und Diskussionen
* Soziale Kompetenz durch Kenntnisse auf dem Gebiet eigener und fremder Kulturen und Mentalitäten
Das Masterstudium Europäische Ethnologie dauert vier Semester und umfasst gem. § 54 Abs. 3 UG 2002 einen Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Gemäß § 12 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität und § 51 Abs. 2 Z. 26 UG 2002 entspricht ein ECTS-Anrechungspunkt einem Gesamtaufwand von 25 Arbeitsstunden. Die ECTSAnrechnungspunkte betragen 85 in den Pflichtfächern, 15 in den gebundenen Wahlfächern sowie 20 in den freien Wahlfächern und sind folgenden Modulen und anderen Leistungen zugeordnet:
* Modul A: Theorien in den Kulturwissenschaften
* Modul B: Kulturelle Transformationsprozesse II
* Modul C: Vergleichende Ethnologie Europas
* Modul D: Lektürestudium
* Modul E: Gebundene Wahlfächer
* Modul F: Privatissima
Masterarbeit
Masterprüfung
Freie Wahlfächer
Masterarbeit
Im zweiten Jahr des Masterstudiums ist eine wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) zu verfassen (§ 51 Abs. 1 Z. 8 und § 81 Abs. 1 UG 2002).
Die Masterarbeit wird mit 20 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Europäische Ethnologie ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG 2002 das Rektorat.
You can contact Institut Für Volkskunde und Kulturanthropologie to ask a question about Europäische Ethnologie at Karl-Franzens University of Graz.
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