| Bewerbungsfrist: | Sommersemester: March 19(EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis ≈ € 726 (nicht-EW) | ||
| Location: | Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | März, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Die Germanistik versteht sich als sprach- und literaturwissenschaftliche Disziplin. Ihren Gegenstandsbereich bilden
a) deutschsprachige Texte, vom Mittelalter bis in die Gegenwart, in geschriebener und gesprochener Form, angefangen von Texten aus der Alltagskommunikation bis hin zu literarischen Werken;
b) die Bedingungen und Prozesse der Produktion und des Verstehens bzw. der Rezeption dieser Texte;
c) die Systeme und Kompetenzen, die der Produktion und Rezeption der Texte zugrunde liegen.
Die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesen Gegenständen erfordert die Einbeziehung des historischen und soziokulturellen Kontexts sowie die Berücksichtigung der individuellen Verfasstheit der am Kommunikationsprozess Beteiligten. Dem entsprechend steht die Germanistik im Austausch mit anderen
wissenschaftlichen Disziplinen, etwa der Geschichtswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Psychologie, Kognitionswissenschaft oder Medienwissenschaft, und pflegt in weiten Bereichen eine trans- und interdisziplinäre Betrachtungsweise.
Das Masterstudium Germanistik setzt konzeptionell die breit angelegte Basisausbildung eines Bachelorstudiums voraus und strebt eine Vertiefung der theoretisch-methodischen Kenntnisse und Befähigungen in Teilbereichen des Faches an. Dieses Ziel soll durch die Konzentration auf zwei der drei Fächer unterstützt werden. Die daraus resultierende Möglichkeit der Schwerpunktsetzung entsprechend
den individuellen Interessen und Begabungen der Studierenden verspricht einen zusätzlichen Qualitätsgewinn der Ausbildung.
Das zweite Globalziel des Masterstudiums Germanistik besteht in der Festigung des wissenschaftlichen Reflexions- und Urteilsvermögens und in der Einübung in das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten, wie es von den Absolventinnen und Absolventen in akademischen Berufsfeldern erwartet wird. In Hinblick auf diese Zielsetzung sind ausreichende Zeiträume für das Selbststudium veranschlagt, was in einem Fach wie der Germanistik nicht nur Studium der Fachliteratur, sondern auch
Studium bzw. Lektüre der literarischen Werke (der sog. Primärliteratur) bedeutet.
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Germanistik haben vor diesem Studium ein facheinschlägiges Bachelorstudium bzw. gleichwertiges Studium absolviert und verfügen über die in jenem vermittelten Qualifikationen. Aufbauend darauf haben sie - in unterschiedlicher Gewichtung, je nach individuellem Studienverlauf - im Masterstudium Germanistik folgende spezifische Qualifikationen erworben:
* die Befähigung, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch reflek tiert zu bearbeiten;
* die elaborierte Fähigkeit, relevante Fachliteratur kritisch auszuwerten und in Hinblick auf die Darstellung eines ausgewählten Themenbereichs konstruktiv aufzuarbeiten;
* die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit Begriffs- und Theoriebildung in ausgewählten Bereichen der Literatur- und/oder Sprachwissenschaft;
* die Befähigung zu einer profunden Quellenkritik (analytischer Umgang mit Überlieferungszeugen und mit Techniken ihrer editorischen Aufbereitung);
* die Befähigung zur fachspezifischen Methodenreflexion in Hinblick auf die Konstrukte unserer Textvorstellungen und der historischen Kulturbilder;
* ein tieferes Verständnis für die literarische Kanonbildung (Bewertungsprozesse, Rezeptionsphasen, kulturelles Gedächtnis, Literatur/Kunst und "Mentalität");
* die Fähigkeit, ausgewählte literarische Werke in der Komplexität ihres formalen und inhaltlichen Kunstanspruchs erfassen und analytisch beschreiben zu können;
* die Fähigkeit, Corpora bzw. Daten gesprochener und/oder geschriebener Sprache theoriegeleitet zusammenzustellen, unter linguistischen Gesichtspunkten zu analysieren und das Ergebnis in geeigneter Form darzustellen;
* vertiefte und detaillierte Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der germanistischen Literaturund/ oder Sprachwissenschaft;
* die Befähigung zum Schreiben bzw. Verfassen eines umfangreichen wissenschaftlichen Textes (Masterarbeit) und zur Präsentation eigener wissenschaftlicher Arbeiten.
Im Masterstudium Germanistik sind Studienleistungen im Ausmaß von insgesamt 120 ECTSAnrechnungspunkten zu erbringen, das entspricht einer Arbeitszeit von 3000 Stunden. Die vorgesehene Studiendauer beträgt 4 Semester.
Aus den drei Fächern des Masterstudiums Germanistik - "Deutsche Sprache", "Germanistische Mediävistik", "Neuere deutsche Literatur" - sind von der/dem Studierenden zwei als Pflichtfächer auszuwählen und als Erstes bzw. Zweites Pflichtfach zu bestimmen. Aus den beiden Pflichtfächern sind Studienleistungen im Ausmaß von 74 ECTS -Anrechnungspunkten zu erbringen.
Das Thema der Masterarbeit ist dem Ersten Pflichtfach zu entnehmen.
Das Ausmaß der Wahlfächer beträgt 46 ECTS -Anrechnungspunkte. Davon sind 20 ECTS-Anrechnungspunkte aus den Gebundenen Wahlfächern und 26 ECTS-Anrechnungspunkte aus den Freien Wahlfächern zu absolvieren.
Aus den Pflicht- und Wahlfächern sind die nachfolgend genannten Module zu absolvieren:
Pflichtfächer (PF):
* Grundlagenmodul aus dem Ersten Pflichtfach
* Thematisches Modul aus dem Ersten Pflichtfach
* Thematisches Modul aus dem Zweiten Pflichtfach
* Mastermodul
Gebundene Wahlfächer (GWF): * Thematisches Modul aus einem der drei Fächer des Masterstudiums Germanistik
* Interdisziplinäres Modul nach Wahl gem. § 5 Abs. 5 lit. b
Freie Wahlfächer (FWF)
Masterarbeit:
a) Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen, mit der die oder der Studierende die Befähigung nachzuweisen hat, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar bearbeiten zu können.
b) Das Thema der Masterarbeit ist dem gem. § 4 Abs. 2 als Erstes Pflichtfach bestimmten Fach zu entnehmen. Es wird empfohlen, die Masterarbeit bereits im 3. Studiensemester zu beginnen.
c) Auf die Bestimmungen des § 81 UG 2002 und § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen wird verwiesen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Germanistik ist der Abschluss eines germanistischen Bachelorstudiums im Umfang von mindestens 180 ECTS -Anrechnungspunkten an einer österreichischen Universität oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
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