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Griechisch – (M.A.)

Karl-Franzens University of Graz

Geisteswissenschaftliche Fakultät
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Disziplinen:
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Bewerbungsfrist: Sommersemester: March 19 (EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU)
Jährliche Studiengebühr: Gratis ≈ € 726 (nicht-EW)
Location: Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: März, Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Sprachen: Deutsch  Griechisch 
15.453815,47.086546

Lage Karl-Franzens University of Graz

Gegenstand des Masterstudiums Griechisch ist die gesamte schriftliche Hinterlassenschaft der griechischen Antike. Für alle diese Texte leisten GräzistInnen laufend neue Editions-, Übersetzungs-, Kommentierungs- und Interpretationsarbeit.

Zur Literatur als traditionellem Zentrum des Faches tritt die Rezeption der griechischen Literatur in anderen Literaturen sowie in zahlreichen Formen von Kunst und Alltagskultur. Da die griechischen Texte die Inhalte der europäischen Geistesgeschichte bis in die Gegenwart mitbestimmen, kommt als ein weiterer Schwerpunkt des Faches die Behandlung von Grundfragen der europäischen Philosophie, der Gesellschaft und der menschlichen Existenz hinzu.

Diese Inhalte machen die Vernetzung des Faches nicht nur mit den altertumswissenschaftlichen Fächern, sondern auch mit anderen Literaturwissenschaften, der Philosophie und der Religionswissenschaft deutlich. Zudem leistet das Fach Griechisch einen wichtigen Beitrag zu den kontextorientierten und auf Inter- und Transdisziplinarität abzielenden Kulturstudien. Aufgrund der Nachwirkung der griechischen Literatur bis in die Gegenwart ist Griechisch als ein Kernfach der geistesund kulturwissenschaftlichen Studien zu betrachten.

Dazu kommt, dass das Fach Griechisch eine der wichtigsten Grundlagen der Byzantinistik bildet, die für das Verständnis des Kulturraumes Südosteuropa Voraussetzung ist, eines Bereichs, der für die Universität Graz einen deklarierten Forschungsschwerpunkt im Rahmen ihres Entwicklungsplans darstellt.

Das Masterstudium Griechisch qualifiziert die Studierenden über die im Bachelorstudium Griechisch erworbenen Kompetenzen hinaus, griechische Texte unterschiedlicher Textsorten auf wissenschaftlichem Niveau selbstständig zu analysieren, zu kommentieren und vor dem Hintergrund der jeweiligen soziokulturellen Rahmenbedingungen zu interpretieren. Diesem Zweck dient auch der Erwerb einer literaturtheoretischen Terminologie.

Das Masterstudium vermittelt zusätzlich das methodologische Werkzeug
für rezeptionsgeschichtliches Arbeiten.


Inhalte

Das Masterstudium Griechisch mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTSAnrechnungspunkten umfasst vier Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen 77 ECTS-Anrechnungspunkte auf die Pflichtfächer und 43 ECTS-Anrechnungspunkte auf die gebundenen und freien Wahlfächer.

Module

* Modul A: Vertiefungsmodul Griechische Sprache
* Modul B: Vertiefungsmodul Griechische Literatur und ihr Fortleben
* Modul C: Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft
* Modul D: Altertumswissenschaftliches
* Modul E-G: ErgänzungsmoduleAufbaumodul
* Freie Wahlfächer
* Masterarbeit
* Masterprüfung

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, in der die Studierenden die Fähigkeit
unter Beweis stellen sollen, ein Thema selbstständig in inhaltlicher und methodischer
Hinsicht sachgerecht zu bearbeiten. Das Thema der Arbeit soll im Laufe des 3. Semesters des Masterstudiums festgelegt und so gestellt sein, dass ein Abschluss der Arbeit nach vier Monaten möglich ist. Die Masterarbeit wird mit 20 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.

Anforderungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Griechisch ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser
Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG 2002 das Rektorat.


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