| Bewerbungsfrist: | Sommersemester: March 19 (EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis ≈ € 726 (nicht-EW) | ||
| Location: | Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | März, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Das Fach Kunstgeschichte befasst sich mit der bildenden Kunst der Vergangenheit und Gegenwart in allen ihren Ausprägungen. Der Gegenstandsbereich setzt keine zeitlichen, geographischen oder qualitativen Grenzen. Die Lehre muss jedoch schon aus praktischen Gründen Schwerpunkte bilden:
Sie beginnt mit der Zeit Konstantins des Großen bzw. der Christianisierung Europas, sie stellt die Kunst des Abendlandes in den Mittelpunkt und sie zieht die großen Werke des kulturellen Kanons als ihre zentralen Beispiele heran.
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
a) Im Unterschied zum Bachelorstudium, das eine Art Basisausbildung im Fach Kunstgeschichte darstellt, soll in dem darauf aufbauenden Masterstudium das wissenschaftliche Forschungsprofil geschärft werden. Die Kenntnisse sind über das im Bachelorstudium erworbene Grundwissen hinaus zu verbreitern und zu vertiefen. Der Wissensstand zu einzelnen Fragen und Problemstellungen des Fachs muss über den Denkmälerbestand hinaus das einschlägige, sachorientierte und theoretische Schrifttum erfassen. Die Masterarbeit, deren Voraussetzungen theoretisch vermittelt und in Seminaren praktisch eingeübt werden, hat den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens voll zu entsprechen.
b) Auf Grund seines engen Zusammenhangs mit der Öffentlichkeit sind für den Beruf der Kunsthistorikerin/des Kunsthistorikers bestimmte Kompetenzen notwendig. Das Masterstudium soll die Fachkompetenz der Studierenden gegenüber dem Bachelorstudium entscheidend verbreitern und vertiefen. Einerseits soll durch die Absolvierung von Vorlesungen, Repetitorien und anderen Lehrveranstaltungen ein Überblickswissen über das Fach und das relevante Schrifttum erworben werden, andererseits soll die Fähigkeit des wissenschaftlichen Umgangs mit konkreten
und speziellen wissenschaftlichen Fragestellungen in Übungen sowie Seminaren erlernt und durch die Abfassung einer Masterarbeit unter Beweis gestellt werden. Darüber hinaus soll in Lehrveranstaltungen wie AGs und Exkursionen - neben der wissenschaftlichen Sachkompetenz - auch der Erwerb von Kompetenzen im Bereich der gesellschaftlichen Vermittlung gelehrt werden.
Der Beruf der Kunsthistorikerin/des Kunsthistorikers erfordert wegen seiner Positionierung auf der Schnittstelle zwischen Kunst und Öffentlichkeit ein hohes Maß an integrierter Sozial- und Personalkompetenz.
Diese kann im Masterstudium unter den Bedingungen und im Rahmen der
wissenschaftlichen Regeln des Faches Kunstgeschichte erworben werden.
Das Masterstudium Kunstgeschichte dauert 4 Semester und umfasst gem. § 54 Abs. 3 UG 2002 einen Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Gemäß § 12 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität und § 51 Abs. 2 Z.26 UG 2002 entspricht ein ECTSAnrechnungspunkt einem Gesamtaufwand von 25 Arbeitsstunden. Die ECTS-Anrechnungspunkte betragen 84 in den Pflichtfächern, 24 in den gebundenen Wahlfächer und 12 in den freien Wahlfächern.
* Modul A: Kunstgeschichte im Überblick 16
* Modul B: Vertiefung 1: mittlere Kunstgeschichte 15
* Modul C: Vertiefung 2: neuere/neueste Kunstgeschichte 15
* Privatissimum 4
* Masterarbeit 24
* Masterprüfung 10
* gebundene Wahlfächer 24
* Freie Wahlfächer 12
Als Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die im Anhang 1 "Modulbeschreibungen" enthaltenen Kriterien.
Freie Wahlfächer
Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach und ihm nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem
Interesse.
Es wird empfohlen, im Rahmen der Freien Wahlfächer auch für die berufliche Praxis nötige Schlüsselqualifikationen (Projektmanagement, Personal- und Finanzmanagement, soziale Kompetenzen) zu berücksichtigen.
Masterarbeit
Im zweiten Jahr des Masterstudiums ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) zu verfassen (§ 51 Abs. 1 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG 2002).
Die Masterarbeit wird mit 24 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.
Auslandsstudien
Es wird den Studierenden empfohlen, ein Semester unter Nutzung der universitären
Mobilitätsprogramme an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Zur Absolvierung wird besonders das 2. oder das 3. Semester empfohlen. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der/des Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System - ECTS) (§ 78 Abs. 1 UG 2002). Die Gleichwertigkeit der geplanten Prüfungen kann gemäß § 78 Abs. 5 UG 2002 (Vorausbescheid) auf
Antrag im Voraus festgestellt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium der Kunstgeschichte ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG 2002 das Rektorat.
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