| Bewerbungsfrist: | Sommersemester: March 19 (EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis ≈ € 726 (nicht-EW) | ||
| Location: | Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | März, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Das Masterstudium Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung dient der Vertiefung und Ergänzung der im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die besondere Spezialisierung erfolgt dabei im Sinne der standortspezifischen Schwerpunkte. Zudem zielt das Masterstudium auf eine besondere Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten, die durch die Masterarbeit belegt werden muss.
Das Curriculum für das Masterstudium Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung orientiert sich an den Grundwerten intakte Umwelt, menschenwürdige Gesellschaft und nachhaltige Wirtschaft als Vor-aussetzung für die Sicherung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen.
Das Masterstudium Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung umfasst 4 Semester, entsprechend 120 ECTS-Anrechnungspunkten bzw. 3000 Arbeitsstunden (Echtstunden).
Studierenden mit Behinderungen darf im Studium kein Nachteil aus ihrer Behinderung erwachsen.
Dem Antrag auf Genehmigung einer im jeweiligen Prüfungsfach von der Norm abweichenden Prüfungsart ist zu entsprechen, wenn die Studierende/der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, welche die Ablegung der Prüfung in der vorgesehenen Art unmöglich macht und wenn Inhalt und Anforderung der Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt werden.
In besonderen Fällen, in denen die aktive Teilnahme der Studierenden/des Studierenden mit Be-hinderungen an bestimmten Lehrveranstaltungen nicht zumutbar ist, kann das zuständige Organ auf Antrag der Studierenden/des Studierenden mit Behinderungen und nach Anhörung der Leite-rin/des Leiters der Lehrveranstaltung die Teilnahme an einer solchen Lehrveranstaltung erlassen und die Absolvierung einer zumutbaren adäquaten Ersatz-Lehrveranstaltung anordnen.
A Stadt- und Regionalentwicklung, Tourismus 1
Beschäftigung mit den aktuellen Themenstellungen und Problemfeldern
der Stadt- und Regionalforschung/ entwicklung, sowie der Tourismusentwicklung und –planung jeweils unter den Aspekten einer nachhaltigen
und systemischen Entwicklung
B Stadt- und Regionalentwicklung, Tourismus 2
Spezifische, vertiefte, praxis- und anwendungsorientierte Bearbeitung
von Themenstellungen in Stadt- und Regionalentwicklung sowie Tourismusentwicklung und -planung, mit besonderer Berücksichtigung der
raum- und gesellschaftsrelevanten Konsequenzen
C Geotechnologien
Grundlagen und Vertiefungen der Akquisition und des Managements von Fernerkundungs- und GIS-Daten, fachliche Vertiefung in den Teilbereichen der Geographischen Technologien nach Maßgabe des jeweiligen Angebotes
D Partizipation und Kommunikation
Vertiefte theoretische und praktische Beschäftigung mit den Formen nachhaltiger Kommunikation und Partizipation zum Zweck der konkreten Abwicklung partizipativer Entwicklungs- und Planungsprozesse in Städten und Regionen
E Angewandte Stadt- und Regionalentwicklung
Auf Basis des aktuellen Forschungsstandes konzipierte und speziell auf die Herausforderungen in Regionen und Gemeinden fokussierte transdisziplinär orientierte Projektarbeit mit speziellen Problemstellungen, in Kooperation mit Fachleuten aus der Praxis bzw. aus den Regionen sowie unter Einbindung lokaler Akteurinnen/Akteure
F Integrative Geographie: Mensch-Umwelt-Beziehungen
Vertiefung in Theorien und Praxis der Mensch-UmweltBeziehungen, systemische und ganzheitliche Betrachtungsweisen, human- und sozial-ökologische Modelle, Globalisierung und ihre Folgen, Globaler Wandel (Klima-, Bevölkerungs- und Wirtschaftswandel), Nachhaltigkeit, Naturri-33 sikoforschung und -management, Partizipationsprozesse, Interdisziplinarität, Szenarien-Entwicklung, Raumperspektiven (lokal, regional, global)
Masterarbeit und Masterprüfung
Die Masterarbeit dient neben den Prüfungen als Beleg des Erfolges der wissenschaftlichen Ausbildung und als Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Ihre positive Beurteilung ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der Magisterprüfung.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung ist die Absolvierung des Bachelorstudiums Geographie oder Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften Fachschwerpunkt Geographie oder eines fachlich in Frage kommenden Bachelor-, Fach-hochschul-, Diplom- oder Lehramtsstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Die Fest-stellung der Gleichwertigkeit von in- und ausländischen Studien sowie die Zulassung erfolgen durch das Rektorat.
You can contact Herwig WAKONIGG to ask a question about Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung at Karl-Franzens University of Graz.
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