| Bewerbungsfrist: | Sommersemester: March 19(EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU) | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis ≈ € 726 (nicht-EW) | ||
| Location: | Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | März, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Ziel des Pädagogikstudiums an der Karl-Franzens-Universität Graz ist die wissenschaftliche Bildung und Berufsvorbildung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beschreibung, Erklärung, Begrün-dung und Legitimation pädagogischen Handelns und der wissenschaftlich fundierten Arbeit in päda-gogischen Institutionen, in freier Praxis oder in der Forschung.
In Anlehnung an das international verbreitete System der Gliederung von Universitätsstudien wird das Pädagogikstudium an der Karl-Franzens-Universität Graz in ein allgemeines, grundlegend berufsvor-bildendes Bachelorstudium und ein der wissenschaftlichen Spezialisierung und Vertiefung dienendes Masterstudium gegliedert. Das Bachelorstudium umfasst sechs Semester und endet mit der Verlei-hung des akademischen Grades "Bakkalaurea philosophiae" bzw. "Bakkalaureus philosophiae", ab-gekürzt "Bakk. phil.". Aufbauend auf das Bachelorstudium kann eine viersemestrige wissenschaftliche Spezialisierung und Vertiefung in einem der angebotenen Masterstudien erfolgen: Sozialpädagogik oder Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung. Das Masterstudium schließt mit der Verleihung des Titels "Magistra philosophiae" bzw. "Magister philosophiae", abgekürzt "Mag. phil.", ab.
Masterstudien der Pädagogik
Die Masterstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung, Ergänzung und Spezialisierung auf der Grundlage eines abgeschlossenen Bachelorstudiums der Pädagogik und zur Vorbereitung auf ein weiterführendes Doktoratsstudium. In den Masterstudien wird die fachliche Grundlage für den Erwerb selbstständigen wissenschaftlichen Denkens, für das Erkennen fachübergreifender Zusammenhänge, sowie für die selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit unter Berücksichtigung internationa-ler Entwicklungen gelegt. Darüber hinaus werden speziell die personalen, sozialen, medialen, sowie planerisch-organisatorischen Kompetenzen der Studierenden gefördert. Im Rahmen des Masterstudi-ums ist eine Masterarbeit anzufertigen.
Masterstudien werden für zwei spezielle Fächer der Pädago-gik angeboten:
a) Sozialpädagogik
b) Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung
Masterstudium Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung
Im Sinne wissenschaftlicher Berufsvorbildung werden grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden sowie pädagogische Schlüsselkompetenzen vermittelt. Das Studium soll außerdem den Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die künftige Berufswelt ermöglichen.
Studienangebot
Das Studienangebot orientiert sich an drei Themenbereichen mit deren nationalem und internationa-lem Kontext: Arbeit - Bildung - Lebenswelt.
Fundierte wissenschaftliche Grundlagen bieten Lehre und Forschung hinsichtlich
* lebensbegleitender Bildungs- und Lernprozesse im gesellschaftlichen Wandel,
* lebenswelt- und biographieorientierter Problemstellungen,
* Zusammenhängen von Arbeit, Bildung, Weiterbildung und Lebenswelt auf dem Hintergrund von Modernisierungs- und Globalisierungsprozessen.
Ziel des Masterstudiums ist die wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung im Bereich Wei-terbildung - Lebensbegleitende Bildung auf Grundlage eines abgeschlossenen Bachelorstudiums und die Vorbereitung auf ein weiterführendes Doktoratsstudium.
Das Masterstudium Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung umfasst vier Semester. Die Ge-samtzahl an ECTS-Anrechnungspunkten (European Credit Transfer System - ECTS) beträgt 120. Diese Summe kommt wie folgt zustande: Lehrveranstaltungen in den studienspezifischen Pflichtfä-chern und dem gebundenen Wahlfach 52 ECTS-Anrechnungspunkte, Lehrveranstaltungen in den freien Wahlfächern (gem. § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrecht der Karl-Franzens-Universität Graz) 20 ECTS-Anrechnungspunkte, Praktikum 7 ECTS-Anrechnungspunkte, Masterarbeit 30 ECTS-Anrechnungspunkte und kommissionelle Gesamtprüfung 11 ECTS-Anrechnungspunkte.
Das Masterstudium Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung umfasst folgende Pflichtfächer:
1. Wissenschaftsorientierung (28 ECTS)
Hier geht es vor allem um die theoretische und systematische Beschäftigung mit Belangen der Bildungsarbeit. Dabei werden sowohl analysierende, als auch reflektierende und evaluative Aspekte in den Vordergrund der Kompetenzentwicklung gestellt.
2. Handlungsorientierung (16 ECTS)
Die Auseinandersetzung mit den Prozessen der Konzeption und Organisation von Bildungs-maßnahmen wird hier im Sinne einer angewandten Wissenschaft vermittelt.
3. Forschungsorientierung (8 ECTS)
Mit der Masterarbeit soll im 3. Semester begonnen werden, damit die Masterprüfung am Ende des/nach dem 4. Semester abgelegt werden kann.
Genderspezifische Aspekte sind integraler Bestandteil des Lehrangebots, frauenspezifische The-men werden als und in Lehrveranstaltungen angeboten.
Den Pflichtfächern des Masterstudiums Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung sind folgende Lehrveranstaltungen zugeordnet (Lehrveranstaltungsart, Bezeichnung, Kontaktstunden, ECTS-Anrechnungspunkte, Semesterempfehlung):
1. Wissenschaftsorientierung
* Einführung in die Erwachsenenbildung/Weiterbildung
* Bildung und Gesellschaft
* Problem- und Personengeschichte
* Interkulturelles - Internationales
* Bildungskonzeptionen
* Bildungsorganisation
* Lebenswelten
2. Handlungsorientierung
* Lernende Erwachsene
* Didaktik - Methodik
* Praxisfelder
* Lernorte - Medien
3. Forschungsorientierung
* Forschungsseminar: Forschungsmethoden
* Masterseminar: Erkenntnisgewinn
Gebundenes Wahlfach Allgemeine Pädagogik
Lehrveranstaltungen aus den in § 3 Abs. 1 und Abs. 3 genannten Pflichtfächern im Ausmaß von 8 ECTS-Anrechnungspunkten können für das gebundene Wahlfach Allgemeine Pädagogik angerechnet werden.
Hat die Masterarbeit einen mittelbaren Bezug zu Themen der Allgemeinen Pädagogik, so kann sowohl das Forschungsseminar als auch das Masterseminar in der Allgemeinen Pädagogik besucht werden.
Freie Wahlfächer
Bezüglich der freien Wahlfächer im Rahmen des Masterstudiums Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung gelten folgende Bestimmungen:
Aus den freien Wahlfächern sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer unterliegen keinen besonderen Studien-vorschriften und können aus dem gesamten Angebot anerkannter inländischer und ausländischer Universitäten gewählt werden. Die Absolvierung ist an kein bestimmtes Semester gebunden.
Folgende Lehrveranstaltungen werden für die freien Wahlfächer ausdrücklich empfohlen:
1. Lehrveranstaltungen aus dem Angebot aller pädagogischen Disziplinen, soweit sie nicht be-reits im Rahmen des Bachelorstudiums besucht wurden,
2. empfohlen werden auch Lehrveranstaltungen zur angewandten Informatik, zur Philosophie, Psychologie, Soziologie, Biologie, Medizin,
3. Lehrveranstaltungen zu Englisch und Fachenglisch als gängiger Wissenschaftssprache,
relevante rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltungen,
4. Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Präsentation und Projektmanagement des Zentrums für Soziale Kompetenzen der Karl-Franzens-Universität Graz; sowie
5. Lehrveranstaltungen über Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsforschung, Geschlechterfor-schung, Frauenrecht und Gleichbehandlungsfragen vom Institut für Interdisziplinäre For-schung und Fortbildung Graz in Zusammenarbeit mit der Karl-Franzens-Universität Graz und der Interuniversitären Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frau-enförderung.
Die ECTS-Bewertung der Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern ist den Studienplänen jener Studienrichtungen zu entnehmen, denen die gewählten Lehrveranstaltungen zuzuordnen sind.
Praktikum zur Berufsfelderkundung
Im Rahmen des Masterstudiums Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung ist ein mindestens 160 (Arbeits-)Stunden umfassendes Praktikum zur Berufsfelderkundung zu absolvieren. Die Trägereinrich-tung dieses Praktikums muss dem Berufsfeld des gewählten Masterstudiums zuzurechnen sein.
Der Nachweis einer mindestens 4-wöchigen Berufstätigkeit in einem pädagogischen Feld entbindet von dem Erfordernis einer Berufsfelderkundung, wenn die berufliche Tätigkeit dem Gegenstandsbe-reich des gewählten Masterstudiums zuzuordnen ist. Für Absolventinnen und Absolventen postsekun-därer Bildungsgänge entfällt das Praktikum dann, wenn der absolvierte postsekundäre Studiengang dem Gegenstandsbereich des gewählten Masterstudiums zuzurechnen ist.
Dem Praktikum zur Berufsfelderkundung werden 7 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt.
Masterarbeiten
Im Rahmen des Masterstudiums Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung ist eine Masterarbeit zu verfassen. Das vierte Semester des Masterstudiums ist vorzugsweise der Anfertigung der Masterarbeit vorbehal-ten. Der Aufwand zur Erstellung der Masterarbeit wird mit 30 Anrechnungspunkten bewertet.
Studierende haben das Recht, das Thema ihrer Masterarbeit aus einem Teilgebiet eines im Stu-dienplan festgelegten studienspezifischen Pflichtfaches des Masterstudiums oder des gebundenen Wahlfaches Allgemeine Pädagogik vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwäh-len.
Studierende sind berechtigt, eine Betreuerin oder einen Betreuer nach Maßgabe der Bestimmun-gen des § 26 Abs. 3 Satzungsteil Studienrecht der Karl-Franzens-Universität Graz auszuwählen.
Studierende haben das Thema und die Betreuerin oder den Betreuer der Masterarbeit der Stu-diendekanin oder dem Studiendekan vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben.
Das Thema der Masterarbeit muss so gewählt werden, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Die abgeschlossene Masterarbeit ist bei der Studiendekanin oder dem Studiendekan zur Beurtei-lung einzureichen. Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Masterarbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.
Die Zulassung zum Masterstudium Weiterbildung - Lebensbegleitende Bildung setzt den Ab-schluss eines Bachelorstudiums in Pädagogik oder eines gleichwertigen Studiums, das an einer aner-kannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurde, vor-aus. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen fehlen, ist das zuständige Organ berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die vor Beginn des Masterstudiums zu absolvieren sind.
You can contact Werner Lenz to ask a question about Weiterbildung-Lebensbegleitende Bildung at Karl-Franzens University of Graz.
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