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Chemie – (M.A.)

University of Basel

Philosophisch-Historische Fakultät
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Disziplinen:
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Bewerbungsfrist: April 30(Herbstsemester); November 30(Frühjahrsemester)
Jährliche Studiengebühr: ≈ € 1.160 -
Location: Basel / Schweiz / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: Februar, September
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Sprachen: Deutsch 
7.5838692,47.5585281

Lage University of Basel

Das Masterstudienfach umfasst 35 Kreditpunkte.

Aufbau

Das Masterstudienfach umfasst Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen in folgenden Modulen:

a) Organische Chemie
b) Analytische Chemie
c) Praktikum in Organischer Chemie
d) Praktikum in Anorganischer Chemie

Die Pflichtlehrveranstaltungen der Module werden in der Wegleitung bekannt gegeben.


Inhalte

Bestehen des Studiums

Das Studium ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind:

a) 3 KP aus dem Modul Organische Chemie
b) 2 KP aus dem Modul Analytische Chemie
c) 15 KP aus dem Modul Praktikum in Organischer Chemie
d) 15 KP aus dem Modul Praktikum in Anorganischer Chemie

Einzelheiten hierzu werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.

Die Fachnote des Masterstudienfachs Chemie errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der Module a) und b). Dabei errechnet sich die Note jedes Moduls aus dem Durchschnitt der benoteten Leistungsüberprüfungen innerhalb des Moduls.

Anforderungen

Für das Masterstudienfach Chemie werden zudem ein Bachelorabschluss im Studienfach Chemie der Universität Basel oder gleichwertige Studienleistungen im Umfang von 75 KP in der Studienrichtung Chemie, erbracht an der Universität Basel oder einer von ihr anerkannten Hochschule, vorausgesetzt.

Studierende, die an der Universität Basel oder an einer anderen Universität oder Hochschule vom Studium in Chemie oder einem vergleichbaren Studiengang ausgeschlossen worden sind, sind vom Studium nach vorliegender Ordnung in der Regel ebenfalls ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet das Rektorat auf Antrag der Philosophisch-Historischen Fakultät.

Den Betroffenen wird der Zulassungsentscheid vom Rektorat mittels Verfügung mitgeteilt.


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