| Bewerbungsfrist: | WS: Juli 31; SS: Januar 15 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | ≈ € 1.000 | ||
| Location: | Halle / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | April, Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Der Studiengang Wirtschaftsrecht soll
* das Wirtschaftsrecht im Gesamtsystem lehren, intensiv, zusammenhängend und im Wechselspiel der Einzelkompo-nenten, nicht nur in Teilbereichen und fragmentiert. Es handelt sich heute von seiner Dynamik und von den Be-rufsaussichten her um das zentrale juristische Gebiet.
* Studierenden der Rechtswissenschaften (Jura) ermöglichen, sinnvoll mit Studierenden der Wirtschafts- bzw. Politikwissenschaften zu kommunizieren - und umgekehrt.
* hervorragenden Studenten schon während des Studiums die Möglichkeit bieten, sich - parallel zum Studium für das Erste Staatsexamen/Diplom/Master - vertieft in dieses Gebiet ein-zuarbeiten, unter intensiver Betreuung und bei straffer, effizienter Zeitplanung (Doppelstudium). Eine Förderung soll also möglichst früh ansetzen, nicht erst nach dem grundlegenden Studium. Bereits ein Semester nach dem Examen/ Diplom/Master kann das Zusatzstudium beendet sein.
* schon an der Universität anhand von Projektstudien in die planend-gestalterische Komponente der juristischen, insbesondere der wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit einführen. Hierfür werden mit namhaften Praktikern die einzelnen Rechtsgebiete in ihrer Vernetzung und in ihrem Zusammenspiel anhand von größeren Fallstudien durchdacht. Ziel ist es jeweils, abschließend Gestaltungsvorschläge für diese Fallbeispiele zu erarbeiten.
* ausländische und inländische Studenten im Lernen auf ein gemeinsames Studienziel hin zusammenführen und damit zur Schaffung einer internationalen Gesprächskultur im Recht beitragen.
Berufsfelder
Das Studienprogramm qualifiziert insbesondere für folgende Berufsfelder: * Industrie-, Handels-, Dienstleistungs-, und Handwerksunternehmen
* Finanzdienstleistungsunternehmen (insbesondere Banken, Sparkassen und Versicherungen)
* Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros
* Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschafts- und Unternehmensberatung
* Führungs-, Planungs- und Koordinierungsaufgaben in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen
* europäische und internationale Organisationen/Verbände
Struktur des Studienprogramms
* Master-Arbeit (15 LP)
* Brückenmodule Rechts- bzw. Wirtschaftswissensch. I (10 LP)
* Brüchekenmodule Rechts- bzw. Wirtschaftswissensch. II (5 LP)
* Praktikerseminare (10 LP)
* Wahlmodule (20 LP)
Studieninhalte
Brückenmodule Rechtswissenschaften I
* Unternehmensgrundlagen1) (5 LP)- Kurztest und Klausur oder mündl. Prüfung
* Unternehmen und Wett-bewerb (5 LP)- Kurztest und Klausur oder mündl. Prüfung
* Europarecht1)(5 LP) - Kurztest und Klausur oder mündl. Prüfung
* Internationales Wirtschafts-recht (5 LP) - Kurztest und Klausur oder mündl. Prüfung
Brückenmodule Wirtschaftswissenschaften I
* Bilanzierung2) (5 LP) - Klausur
* Investition und Finanzierung2) (5 LP) - Klausur
* Makroökonomik I2) (5 LP) - Klausur
* Mikroökonomik I2) (5 LP) - Klausur
Brückenmodule Rechtswissenschaften II
* Grundlagen des juristischen Denkens1)* (5 LP) - Klausur oder mündl. Prüfung
* Internationales Privatrecht I (5 LP) - Klausur oder mündl. Prüfung
* Recht gegen unlauteren Wettbewerb (5 LP) - Klausur oder mündl. Prüfung
* Wirtschaftsrelevante Gebiete des Strafrechts (5 LP) - Klausur oder mündl. Prüfung
Die mit 1) gekennzeichneten Module können nicht von Rechtswissenschaftlern mit deutschem Abschluss/Studium eingebracht werden.
Die mit 2) gekennzeichneten Module können nicht von Wirtschaftswissenschaftlern mit deutschem Abschluss/Studium eingebracht werden.
Die Master-Arbeit
Die Master-Arbeit wird zu Beginn des zweiten Semester ausgegeben und dann studienbegleitend bis Ende des Semesters verfasst. Der Umfang sollte 60.000 Zeichen/40 Seiten nicht überschreiten.
Besonderheiten des Studienganges
Der Studiengang Wirtschaftsrecht ist ein postgraduelles, nicht-konsekutives, forschungsorientiertes Studium.
Studienvoraussetzungen
* Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften, die in einer Staatsprüfung/Master-Abschluss mindes-tens neun Punkte ("vollbefriedigend") erzielt haben oder ausländische Absolventinnen und Absolventen der Rechts-wissenschaften, die ein gleichwertiges Ergebnis im Ausland aufweisen.
* Studierende der Rechtswissenschaften, die in der Zwischenprüfung oder in drei Übungsscheinen einen Notendurchschnitt von mindestens neun Punkten aufweisen oder als ausländische Studierende ein gleichwertiges Ergebnis im Ausland nach Abschluss ihres ersten Studienabschnitts erzielt haben.
* Absolventinnen und Absolventen der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften, die in der Diplom-Prüfung/Master-Abschluss einer deutschen Universität das Prädikat "Gut" erzielt oder ausländische Absolventinnen und Absolventen der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften, die im Ausland einen gleichwertigen Abschluss erlangt haben.
* Studierende der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften, wenn sie aus der Diplom-Vorprüfung oder Zwischenprüfung die Note "Gut" vorweisen können.
* Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen, betriebs-/volkswirtschaftlichen oder politikwissenschaftlichen Master-Studiums an einer Fachhochschule mit einer Gesamtnote von "sehr gut".
* Bewerber, die einen Doktorgrad der Rechte, der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften mit mindestens dem Prädikat "magna cum laude" oder einen gleichwertigen akademischen Grad erworben haben
Unter der Voraussetzung herausragender Qualifikationen können im Ausnahmefall auch Absolventen eines Bachelor-Studiengangs der Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften zugelassen werden.
Bei Unterschreiten einer oder mehrerer Leistungen ist, falls die Kapazität nicht erschöpft ist, eine Aufnahmeprüfung möglich.
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
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