| Bewerbungsfrist: | August 31 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis | ||
| Location: | Halle / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Sprachen: | Deutsch | ||
Schwerpunkt des Studiums der Japanologie ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Japan im 20. bzw. im beginnenden 21. Jahrhundert. Gegenstand der Ausbildung sind die Teilbereiche Gesellschaft, Geschichte, Politik, Wirtschaft und Kultur Japans. Diese Aspekte werden sowohl mit sozial- als auch mit kulturwissenschaftlichen Methoden untersucht. Im Rahmen der Sprachausbildung werden fortgeschrittene rezeptive und produktive Fertigkeiten in der japanischen Gegenwartssprache (Leseverstehen, Schreiben, Hörverstehen und Sprechen) vermittelt. Ziel des Studienprogramms sind fachvertiefende Kenntnisse der japanischen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft im jeweiligen historischen Kontext sowie die Fähigkeit sich in einem japanischsprachigen, forschungsorientierten Kontext bewegen zu können. Bei dem Studienprogramm Japanologie handelt es sich um ein konsekutives Master-Studienprogramm; d.h. es führt die fachlichen und methodischen Inhalte des BA-Studienprogramms Japanologie weiter, zugleich ist es fachvertiefend und forschungsorientiert ausgerichtet. In dem Studienprogramm werden die folgenden Kompetenzen vermittelt:
* Die Vertiefung des landeskundlichen Wissens über Japan mit den Schwerpunkten Geschichte, Gesellschaft, Kultur und Politik.
* Die Fähigkeit der vergleichenden Auseinandersetzung mit westlichen und japanischen Forschungsansätzen.
* Erweiterte Kenntnisse geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Methoden und deren Anwendung auf Japan.
* Fortgeschrittene Fähigkeiten in der Präsentation und Vermittlung von japanwissenschaftlichen Erkenntnissen unter Verwendung moderner Hilfsmittel und Medien.
Berufsfelder
Das Studienprogramm qualifiziert für folgende Berufsfelder: Tätigkeit in Wissenschaft und wissenschaftsnahen Einrichtungen, Einsatz in Unternehmen und anderen Organisationen in den Bereichen Industrie, Handel, Banken, Touristik, Unternehmensberatung, Politikberatung, Internationale Beziehungen, Bildung, Verwaltung, Medien u.a. Je nach Wahl des zweiten Master-Faches erfolgt die Qualifikation für unterschiedliche Berufsfelder.
Studienprogramme im Rahmen des Zwei-Fach-Masters können frei kombiniert werden. Jedoch wird aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung die Kombination mit einem folgender Studienprogramme besonders empfohlen:
* MA Ethnologie 45 /75
* MA Geschichte 45 / 75
* MA Politikwissenschaft 45 / 75
* MA Soziologie 45 / 75
Struktur des Studiums
Zwei-Fach-Master (75/ 45 LP) - 4-semestrig
Pflichtbereich
* Fortgeschrittenenkurs Japansich 10 LP
* Modul zur Geschichte und Kultur Japans 10 LP
* Modul zur Gesellschaft Japans 10 LP
* Modul zur Politik Japans 10 LP
* Forschungs- und Kolloquienmodul 5 LP
Wahlpflichtbereich
Master-Arbeit und mündliche Prüfung 30 LP
Pflichtbereich
* Fortgeschrittenenkurs Japanisch
* Modul zur Geschichte und Kultur Japans
* Modul zur Gesellschaft Japans
* Modul zur Politik Japans
* Forschungs- und Kolloquienmodul
Wahlpflichtbereich
Master-Arbeit und mündliche Prüfung
Erläuterungen
LP = Leistungspunkte:
Ein Leistungspunkt entspricht dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. 900 Arbeitsstunden pro Semester entsprechen daher 30 Leistungspunkten. Zu den Arbeitsstunden gehören der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitungszeiten, Praktika, die Prüfungsvorbereitung, das Anfertigen von Referaten, Haus- und Projektarbeiten.
Module:
Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Das Volumen der Module (ausgedrückt in LP) bestimmt sich über den Arbeitsaufwand der Studierenden.
Modulleistungen als Voraussetzungen für den Studienabschluss
Zur Master-Arbeit und -Prüfung zugelassen wird nur, wer folgende Module erfolgreich absolviert hat:
* Fortgeschrittenenkurs Japanisch
* zwei Module aus unterschiedlichen Themenbereichen Geschichte/ Kultur, Gesellschaft oder Politik
Die Master-Arbeit Mit der Master-Arbeit soll der/ die Studierende nachweisen, dass er/ sie in der Lage ist, zu einer wissenschaftlichen Fragestellung unter Verwendung japanischsprachiger Quellen selbständig Materialien zu recherchieren, auszuwerten und gewonnenes Wissen schriftlich zu repräsentieren. Die Darstellung und Diskussion der eigenen Arbeitsergebnisse der Master-Arbeit sowie von Fachwissen erfolgen in der mündlichen Prüfung.
Das Studienprogramm wendet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen eines japanwissenschaftlichen Bachelor-Studienganges bzw. Studienprogramms. Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studienprogramm ist der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor-Studienprogramms, welches mit "gut" abgeschlossen wurde und in dem mindestens 90 Leistungspunkte in japanologischen Modulen erworben wurden (z.B. das BA-Programm Japanologie 90 der MLU). In Ausnahmefällen werden Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studienganges zugelassen, die weniger als 90 Leistungspunkte in Modulen mit japanwissenschaftlicher Ausrichtung erbracht haben oder Absolventinnen und Absolventen nicht japanwissenschaftlicher Studiengänge. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.
Zugang: zulassungsfrei (freie Einschreibung)
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
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