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Mathematik – (M.Sc.)

RWTH Aachen University

Fakultät Für Mathematik -Informatik - Naturwissenschaften
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Disziplinen:
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Bewerbungsfrist: March 1
Jährliche Studiengebühr: ≈ € 1.000
Location: Aachen / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Sprachen: Deutsch 
6.078282,50.777616

Lage RWTH Aachen University

Das Masterstudium "Mathematik" soll Kandidatinnen und Kandidaten vertiefte Kenntnisse,
Fähigkeiten und Methoden im Fachgebiet Mathematik vermitteln und so zu
hoher wissenschaftlicher Qualifikation und Selbstständigkeit auf diesem Fachgebiet
führen.

Durch die Prüfungen im Masterstudium soll festgestellt werden, ob die Kandidatinnen
und Kandidaten die für die Berufsausübung, insbesondere im Bereich von Forschung
und Entwicklung, wichtigen Spezialkenntnisse und ihre wissenschaftlichen Grundlagen
erworben haben.

Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher oder englischer Sprache statt. Prüfungsleistungen und die Masterarbeit (Master-Thesis) können wahlweise in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst werden.


Inhalte

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Anfertigung der Masterarbeit vier Semester (zwei Jahre).

Der Studienumfang im Masterstudium beträgt 120 Credits, davon

* in Mathematik 69 Credits
* für die Masterarbeit 30 Credits
* im Anwendungsfach 21 Credits

In der Mathematik sind 9 Module sowie die Masterarbeit und im Anwendungsfach 3
oder 4 Module erfolgreich zu bestehen. Die Module können von den Studierenden
aus dem Modulkatalog gemäß Anlage 2 gewählt werden. Nicht im Modulkatalog aufgeführte Module können auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Als Anwendungsfächer wählbar sind Betriebswirtschaftslehre, Informatik, Physik,
Volkswirtschaftslehre und weitere auf Antrag, u.a. Bauingenieurwesen, Biologie,
Chemie, Elektrotechnik, Geologie, Maschinenbau, Medizin, Philosophie, Wirtschaftsgeographie.

Die in den einzelnen Modulen der Masterprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden
gemäß § 19 bewertet und gehen mit Leistungspunkten (Credits) gewichtet in die
Gesamtnote ein. Credits werden nicht nur nach dem Umfang der Lehrveranstaltungen
vergeben, sondern sollen eine Maßeinheit für den durch ein Modul verursachten
Zeitaufwand der Studierenden für Vorbereitung, Nacharbeit und Prüfungen sein.

Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

Anforderungen

Voraussetzungen für den Zugang zum Studium sind:

1. ein anerkannter erster qualifizierter Hochschulabschluss, durch den die fachliche
Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Die fachliche Vorbildung
ist gegeben, wenn der Hochschulabschluss ein Fächerspektrum und Kenntnisse ausweist. Anerkannt sind Hochschulabschlüsse, die durch
eine zuständige staatliche Stelle des Staates, in dem die Hochschule ihren Sitz
hat, genehmigt oder in einem staatlich anerkannten Verfahren akkreditiert worden
sind. Maßgeblich für die Feststellung, dass eine solche Anerkennung vorliegt, ist
das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des
Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT) bzw. die Ständige Konferenz der Kultusminister
der Länder (KMK).

2. Kenntnisse der deutschen Sprache, die von Studierenden, deren Muttersprache
nicht Deutsch ist und die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Bachelor
of Science Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben
haben, mit dem TestDAF (Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsbereichen) oder der
Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH Niveaustufe 2 oder 3)
oder gleichwertigem Zertifikat nachgewiesen werden.

3. Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Abiturniveau entsprechen.

Als fachlich qualifizierte Vorbildung im Sinne des Absatzes 1 werden durch bestandene
Prüfung nachgewiesene Kenntnisse verlangt, die einem Bachelorstudium Mathematik
an der RWTH entsprechen, wobei mindestens die Abschlussnote 3,0 erzielt
worden ist.

Die Feststellung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn
das Bachelorstudium nicht an der RWTH abgeschossen wurde oder an der RWTH
eine Abschlussnote erreicht wurde, die schlechter als 3,0 ist, trifft der Prüfungsausschuss auf der Basis einer Einzelfallprüfung. Liegen die Voraussetzungen nur teilweise vor, kann der Prüfungsausschuss eine Zulassung zum Masterstudium unter der Auflage genehmigen, dass bestimmte Bachelorprüfungen bis zur Vergabe der Masterarbeit (Master-Thesis) nachzuholen sind. Dies gilt insbesondere bei einem
Wechsel des Anwendungsfaches oder für den Fall, dass im Bachelorstudium kein
Anwendungsfach absolviert wurde


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