| Bewerbungsfrist: | September 15 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis | ||
| Location: | Kassel / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Credits (ECTS): | 120 | ||
| Sprachen: | Deutsch | ||
Der MA Germanistische Sprachwissenschaft zielt darauf, den Studierenden in Fortführung eines BA Germanistik eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung in germanistischer Sprachwissenschaft zu vermitteln, die neben der Erschließung fachwissenschaftlicher Inhalte insbesondere auch den kritischen und kreativen Umgang mit fachlichen Gegenständen einschließt.
Damit eröffnet der MA Germanistische Sprachwissenschaft die Möglichkeit zur Promotion bzw. zu Tätigkeiten in einem wissenschaftlichen Umfeld. Zudem sollen die im MA erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten die Absolvent/innen zu lebenslangem Lernen auf hohem Komplexitätsniveau befähigen und sie in die Lage versetzen, sich angesichts wechselnder Bedarfssituationen auf dem Arbeitsmarkt immer wieder auf neue Tätigkeitsbereiche einzustellen.
Der MA-Studiengang Germanistische Sprachwissenschaft bereitet die Studierenden auf ein wissenschaftliches Berufsfeld im Rahmen der Gegenstände, Theorien und Methoden der germanistischen Sprachwissenschaft mit ihren spezifischen interdisziplinären Schnittstellen vor und schafft dadurch auch eine Qualifizierungsgrundlage für andere wissenschaftsnahe Berufsfelder.
1. Die Regelstudienzeit für das Masterstudium Germanistische Sprachwissenschaft bzw. Germanistische Literaturwissenschaft beträgt vier Semester einschließlich der Masterarbeit.
2. Im Masterstudium Germanistische Sprachwissenschaft bzw. Germanistische Literaturwissenschaft werden 120 Credits erlangt, davon 24 Credits für die Masterarbeit.
Prüfungsteile des Masterabschlusses
1. Der Masterabschluss Germanistische Sprachwissenschaft besteht aus den Modulprüfungen gem. Abs. 2, der Masterabschluss Germanistische Literaturwissenschaft aus den Modulprüfungen gem. Abs. 3.
2. Modulprüfungen im Masterstudium Germanistische Sprachwissenschaft:
c) Kernfach Germanistische Sprachwissenschaft: insgesamt 72 Credits
Pflichtbereich I: Sprachwissenschaft
* Modul 1: Theorien und Methoden der Sprachwissenschaft 12
* Modul 2: Sprachwissenschaft als Kulturwissenschaft 12
* Modul 3: Aktuelle Forschungsfragen der Sprachwissenschaft 12
Pflichtbereich II: Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft
* Modul 4: Sprache und Literatur: europäisch und interdisziplinär 12
Wahlpflichtbereich: LiteraturwissenschaftEin Modul nach Wahl:
* Modul 5: Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft 12
* Modul 6: Literaturwissenschaft als Kultur- und Medienwissenschaft 12
* Modul 7: Aktuelle Forschungsfragen der Literaturwissenschaft 12
Zusatzmodul
* Modul 8: Forschungsorientierung 12
d) Modul 9: Wahlmodul gen. § 8: insgesamt 18
e) Modul 10: Prüfungsmodul gen. § 10: insgesamt 30
* Masterarbeit 24
* Begleitkolloquium 3
* 45-minütiges Prüfungskolloquium zur Masterarbeit 3
Insgesamt 120 Credits.
3. Modulprüfungen im Masterstudium Germanistische Literaturwissenschaft:
a) Kernfach Germanistische Literaturwissenschaft: insgesamt 72 Credits
Pflichtbereich I: Literaturwissenschaft
* Modul 1: Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft 12
* Modul 2: Literaturwissenschaft als Kultur- und Medienwissenschaft 12
* Modul 3: Aktuelle Forschungsfragen der Literaturwissenschaft 12
Pflichtbereich II: Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft
* Modul 4: Sprache und Literatur: europäisch und interdisziplinär 12
Wahlpflichtbereich: Sprachwissenschaft
Ein Modul nach Wahl:
* Modul 5: Theorien und Methoden der Sprachwissenschaft 12
* Modul 6: Sprachwissenschaft als Kulturwissenschaft 12
* Modul 7: Aktuelle Forschungsfragen der Sprachwissenschaft 12
Zusatzmodul
* Modul 8: Forschungsorientierung 12
b) Modul 9: Wahlmodul gem. § 8: insgesamt 18
c) Modul 10: Prüfungsmodul gem. § 10: insgesamt 30
* Masterarbeit 24
* Begleitkolloquium 3
* 45-minütiges Prüfungskolloquium zur Masterarbeit 3
Insgesamt 120 Credits.
4. Die Prüfungsart (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit etc.) ist dem Modulhandbuch zu entnehmen.
Wahlmodul
1. Im Rahmen des Wahlmoduls sind drei bis vier frei wählbare Lehrveranstaltungen aus dem Lehrveranstaltungsangebot des FB 02 zu absolvieren und insgesamt 18 Credits zu erwerben. Einzelheiten sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
2. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss für die Masterstudiengänge des FB 02 genehmigen, dass die zu wählenden Lehrveranstaltungen in einem nicht im FB 02 vertretenen Fach absolviert werden. Die Absprache mit dem Fachbereich, in dem dieses Fach vertreten ist, ist Voraussetzung.
Prüfungsmodul: Masterarbeit, Begleitkolloquium, Prüfungskolloquium
1. Das Thema der Masterarbeit wird frühestens im dritten Semester ausgegeben. Es kann nur ausgegeben werden, wenn
a) im Kernfach mindestens drei der fünf im Pflicht- und Wahlpflichtbereich zu absolvierenden Module
(1 bis 4 bzw. 5 bis 7) erfolgreich abgeschlossen worden sind,
b) im Kernfach mit dem Studium der übrigen drei zu absolvierenden Module (zwei Module im Pflichtund Wahlpflichtbereich sowie Modul 8) begonnen worden ist und
c) erfolgreich abgelegte Modulteilprüfungen in Modul 8 des Kernfachs und im Wahlmodul von insgesamt mindestens 12 Credits nachgewiesen werden.
Die Ausgabe des Themas und die Bestellung der Gutachterin oder des Gutachters, die bzw. der die Arbeit betreuen soll, erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die bzw. der Studierende hat ein Vorschlagsrecht.
2. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 18 Wochen und beginnt mit dem Tag der Mitteilung. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann.
3. Für die Masterarbeit werden 24 Credits vergeben.
4. Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so verlängert der Prüfungsausschuss die Abgabefrist um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um vier Wochen.
5. Die Masterarbeit ist fristgerecht in drei gehefteten schriftlichen Exemplaren und als Datei beim Prüfungsausschuss einzureichen.
6. Im Rahmen des Prüfungsmoduls ist ein Begleitkolloquium im Umfang von 3 Credits zu absolvieren.
7. Die Masterarbeit ist im Rahmen eines Kolloquiums in Form einer Präsentation mit einer mündlichen Abschlussprüfung vorzustellen. Hierfür werden 3 Credits vergeben. Die mündliche Prüfung findet in der Regel spätestens drei Wochen nach Abgabe der Masterarbeit statt. Die Dauer der Prüfung beträgt in der Regel 45 Minuten. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Einen Bachelor-Abschluss in Germanistik mit der Note 2,5 oder besser.
Sprachvoraussetzungen: Auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens sind Kenntnisse von 2 Fremdsprachen nachzuweisen:
* Entweder: Latein oder Altgriechisch und eine moderne Fremdsprache.
* Oder: zwei moderne Fremdsprachen (eine davon Englisch!).
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
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