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Komplementäre Medizin - Kulturwissenschaften - Heilkunde, M.A.

European University Viadrina Frankfurt (Oder), Faculty of Social and Cultural Sciences


Disziplinen:
  • Biomedizin
  • Kommunikation
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Quick facts

Land: Germany Dauer: 24 Monate
Stadt: Frankfurt (Oder) Beginn: April
Unterrichtsform: Unbekannt Sprachen: Deutsch 
Studienart:
  • Teilzeit
  • Virtual
Jährliche Studiengebühr: € 5000

Programmbeschreibung

Der modularisierte Studiengang setzt sich aus vier Komponenten mit Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen zusammen:

a ) Ein Pflichtmodul "Biologische Medizin"

b) Ein Pflichtmodul "Sprechende Medizin" (Sprache - Kultur - Kommunikation)

c) Ein Wahlpflichtmodul aus den Bereichen Gesundheitswissen¬schaftliche Forschung, Medizinethnologie oder Ethik - Recht - Wirtschaft

d) Ein Wahlpflichtmodul aus den Bereichen Naturheilverfahren, Homöopathie oder

Biologische Schmerz¬medizin.

Aufbau und Module des Studiengangs

Modul 1 bildet das stärker medizinisch orientierte Pflichtmodul "Biologische Medizin". Dieses Modul gibt einen Überblick über die verschiedenen Methoden der Komplementärmedizin und führt in die Verfahren und Geschichte der europäischen Naturheilkunde sowie in Richtungen der traditionellen Medizin verschiedener Kulturen ein. Im Mittelpunkt stehen unterschiedliche Denkansätze (Menschenbild, Bedeutung von Gesundheit und Krankheit etc.), Konzepte ergänzender Diagnostik und Untersuchungen sowie Grundlagen der besonderen Therapierichtungen.

Modul 2 bildet das Pflichtmodul "Sprache - Kultur - Kommunikation". Dieses stärker kulturwissenschaftlich orientierte Modul gibt einen Überblick über Konzepte und Methoden salutogenetischer, psychosomatischer und narrativer Medizin, die im Kontext der Medizinsemiotik und Medizinsoziologie sowie der Kommunikationspsychologie und Gesprächslinguistik entstanden sind. Im Mittelpunkt stehen die vertiefte Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Gesprächsführung, therapeutisches Schreiben, körperliche Interaktion und Entspannungsverfahren (in therapeutischen Settings).

Modul 3 und Modul 4 sind Wahlpflichtmodule. Studierende absolvieren zwei der sechs zur Wahl stehenden Module.

  • Inhalte
  • Anforderungen
  • Mehr

Inhalte

Pflichtmodul "Biologische Medizin" und medizinische Fachkunde

Das Pflichtmodul "Biologische Medizin" basiert auf dem - 240 Stunden Präsenz umfassenden - "Curriculum Biologische Medizin", das von der Internationalen Gesellschaft für Biologische Medizin in Zusammenarbeit mit der Universität Mailand durchgeführt wird. In diesem - vom WHO-Zentrum für traditionelle Medizin an der Universität Mailand zertifizierten - Curriculum² , erhalten die Studierenden einen Überblick über die verschiedenen Ansätze der Komplementärmedizin. Die Veranstaltungen bestehen jeweils zur Hälfte aus Seminaren und Workshops. Das Curriculum bietet Gelegenheit, das im Seminar vermittelte Wissen in Workshops in die Praxis umzusetzen - es ermöglicht einen schnellen und erfolgreichen Einstieg in komplementäre und alternative Verfahren. Besonderer Wert wird auf den Bezug zur Praxis gelegt. Die erfahrenen Referenten geben einen Einblick in ihre ärztliche Tätigkeit. Diese Fortbildungsqualifikation kann mit dem Tätigkeitsschwerpunkt "Biologische Medizin" z. B. auf dem Praxisschild von Ärzten veröffentlicht werden.

Pflichtmodul "Sprechende Medizin"

Neben den komplementärmedizinischen Verfahren (aus der eigenen und aus fremden Kulturen) sollen ergänzend kultursemiotische und kommunikationslinguistischen Konzepte, Fragestellungen und Methoden aufgegriffen und der Prozess der "narrativen Wende" der Medizin unterstützt werden. In dieser Hinsicht ist der Studiengang auch ein Versuch, die "sprechende Medizin" weiter zu verankern und ihre Möglichkeiten besser in die Praxis zu überführen.

Eine Verbindung von Komplementärmedizin mit der "sprechenden Medizin" ergibt sich - nicht zuletzt - daraus, dass fast alle komplementärmedizinischen Ansätze in ihrer Entwicklungsgeschichte stärker dem humanistischen Konzept verpflichtet und näher an den Geisteswissenschaften sind als die Schulmedizin. Im Verhältnis von Schulmedizin und Komplementärmedizin spielt - kulturwissenschaftlich betrachtet - eine große Rolle, dass beide Ansätze von einer fundamental unterschiedlichen Sichtweise auf den Patienten ausgehen. Nach Foucault ist die historische Entwicklung zur modernen europäischen Medizin dadurch gekennzeichnet, dass sie erstens nicht mehr das Individuum in den Blick nimmt, sondern die Norm; dass sie zweitens nicht mehr den Klerus für die Seele als zuständig erklärt, sondern an dessen Stelle der ärztliche Berufsstand mit der Verantwortung für den Körper getreten ist und drittens, dass sie den Mythos pflegt, es sei eine Gesellschaft ohne Leiden möglich, wenn die Medizin die entsprechenden Ressourcen erhalte.³ Für die Etablierung der Komplementärmedizin wird bedeutsam sein, wie sie sich gegenüber den Sichtweisen der Schulmedizin verhält.

Das Konzept der "sprechenden Medizin" versteht sich in keiner Weise als eigenständiges therapeutisches Verfahren oder gar als Alternative zur Schulmedizin. "Sprechende Medizin" soll keine medizinische Therapie ersetzen, sondern will diese begleiten und unterstützen. "Sprechende Medizin" ist vor allem auch "hörende Medizin", so dass Konzepte wie die des "aktiven Zuhörens" eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus kann sie als eine Art therapeutische Gesprächsführung verstanden werden, der es darum geht, die eigenen Ressourcen des Patienten zu entdecken und diese für den Prozess der Heilung zu nutzen und zu unterstützen. Es geht also um die Förderung der Selbstregulierung, die Entwicklung einer sinnvollen Psychohygiene und eine Art mentales Coaching zum Aufbau eines besseren Kohärenzgefühls des Patienten.

Dieses Pflichtmodul ersetzt die Teilnahme an einem Kurs für die "psychosomatische Grundversorgung", die Voraussetzung für viele Facharzttitel und für die Zulassung zur Schmerztherapie sowie für die Abrechnung von Akupunkturleistungen mit den Krankenkassen ist. Es beinhaltet die Moderatorenausbildung, die zur Leitung von ärztlichen Qualitätszirkeln bei den Ärztekammern berechtigt und enthält die Seminarleiterscheine für Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation, die es ermöglichen, krankenkassenanerkannte Entspannungsverfahren für die Prävention abzurechnen.

Wahlfplichtmodule

Folgende Module stehen zur Wahl, von denen zwei absolviert werden müssen:

* Gesundheitswissenschaftliche Forschung. Im Mittelpunkt dieses Wahlpflichtmoduls stehen Methoden der evidenzbasierten Medizin und ihre Kritik sowie weitere Methoden komplementärmedizinischer Forschung.
* Medizinethnologie. Mit besonderer Fokussierung der Konzepte (von Krankheit und Gesundheit) und Erfahrungen anderer Kulturen, die als Ergänzung angesehen werden können, für die aber eine "kulturelle Übersetzungsleistung" zu bewerkstelligen ist.
* Ethik - Recht - Wirtschaft. Dieses Modul vermittelt vertieftes Wissen über ethische und rechtliche Aspekte der Komplementärmedizin und führt in innovative Konzepte der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen ein.
* Homöopathie. Im Mittelpunkt stehen die homöopathische Anamnese, die Hierarchisierung der Symptome und das Aufsuchen der wahlanzeigenden Symptome im Repertorium sowie die Mittelwahl unter differentialtherapeutischer Diskussion der homöopathischen Arzneimittel durch verschiedene Repertorien und Arzneimittellehren.
* Naturheilverfahren. Dieses Modul bietet ein vertieftes Studium der klassischen Naturheilverfahren unter besonderer Berücksichtigung des zeitgemäßen Einsatzes in Praxis und Klinik. Im Mittelpunkt stehen vor allem präventive Ansätze und salutogenetische Prinzipien.
* Biologische Schmerzmedizin. Im Mittelpunkt stehen innovative Ansätze der Schmerzforschung und vertieftes Wissen über den integrativen Einsatz verschiedener Methoden zur wirkungsvollen Ergänzung konventioneller Schmerztherapie. Fokussiert werden der chronisch schmerzkranke Mensch und Möglichkeiten der Überwindung von Regulationsblockaden.

Anforderungen

Der Studiengang ist postgradual und interdisziplinär ausgerichtet. Demnach werden Bewerbungen aus allen Fachrichtungen berücksichtigt, wenn sie folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
a) Als grundsätzliche Studienvoraussetzung für den Studiengang gilt der Nachweis eines abgeschlossenen deutschen Medizin-, Pharmazie- oder Psychologiestudiums oder eines Studiums eines gesundheitswissenschaftlichen Faches oder gleichwertiger ausländischer Studienabschlüsse mit einem Mindestumfang von 240 Credit Points sowie der Nachweis einer in der Regel mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Prüfungsausschuss.

b) Darüber hinaus ist die Approbation zum Arzt, Apotheker oder zum Psychotherapeuten nachzuweisen. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Prüfungsausschuss.

c) Eine hohe Motivation zum Studium ist erforderlich.

d) Gute Kenntnisse der englischen Sprache werden vorausgesetzt.

e) Von den Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird die aktive Beherrschung der deutschen Sprache erwartet.

f) Zum Masterstudiengang "Komplementäre Medizin - Kulturwissenschaften - Heilkunde" kann nur zugelassen werden, wer in dem gleichen oder in einem vergleichbaren Studiengang seinen Prüfungsanspruch nicht endgültig verloren hat.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind wie folgt nachzuweisen:

a) den Hochschulabschluss durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie;

b) den Nachweis über die berufliche Tätigkeit durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie des Arbeits- bzw. Dienstvertrages oder gleichwertiger Dokumente

c) die Approbation durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie;

d) die Motivation und Eignung durch eine maschinenschriftliche Darlegung von max. einer Seite Umfang über die Studienmotivation;

e) ausreichende Englischkenntnisse, um wissenschaftliche Lektüre in englischer Sprache zu verstehen, müssen durch einen oder mehrere der folgenden Nachweise erbracht werden: Testergebnis im Bereich Leseverstehen/reading von mindestens 20 Punkten im TOEFL-Computer-Test, mindestens Note B im Cambridge Advanced Certificate bzw. mindestens die Note 6 im IELTS oder Aufenthalt im englischsprachigen Ausland von insgesamt mindestens 8 Wochen Dauer oder Schulbildung in Englisch von mindestens 4 Jahren Dauer oder gleichwertige Nachweis,

f) die Deutschkenntnisse durch Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise.

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