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Ökologie und Evolutionsbiologie – (M.Sc.)

Karl-Franzens University of Graz

Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungsfrist: Sommersemester: March 19 (EU); February 1(Non EU); Wintersemester: October 23 (EU); September 1(Non EU)
Jährliche Studiengebühr: Gratis ≈ € 726 (nicht-EW)
Location: Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: März, Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Sprachen: Deutsch 
15.453815,47.086546

Lage Karl-Franzens University of Graz

Das Masterstudium Ökologie und Evolutionsbiologie ist nach dem mehrstufigen Modell des Bologna-Prozesses strukturiert, umfasst 4 Semester mit insgesamt 120 ECTS Anrechnungspunkten und vermittelt aufbauend auf einem Bachelorstudium im Umfang von zumindest 180 ECTS- Anrechnungspunkten (ECTS-AP) mit geeigneter fachlicher Ausrichtung gem. § 64 Abs. 5 UG 2002 auf (zum Beispiel auf dem Bachelorstudium Biologie) fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in Ökologie und Evolutionsbiologie.

Das Studium orientiert sich in seinen Schwerpunkten an den multidisziplinären Anforderungen an ökologisch orientierte Biologinnen und Biologen mit fundiertem evolutionärem Verständnis für die berufliche Praxis und wissenschaftliche Forschung und Entwicklung. Besonderes Augenmerk wird dabei neben der Vermittlung fachlicher Kompetenzen auch auf die Vermittlung sozialer, medialer und internationaler Kompetenzen gelegt.

Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS- Anrechnungspunkte zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen.


Inhalte

1. Das viersemestrige Masterstudium Verhaltensphysiologie umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Gliederung, Titel, Typ, ECTSAnrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.), Teilungszahl (TeilZl) bei Lehrveranstaltungen mit beschränkten Kursplätzen und der empfohlenen Semesterzuordnung genannt. In der Spalte "Fach" ist gekennzeichnet bzw. gebundenes Wahlfach, ob es sich um ein Pflichtfach (PF), ein gebundenes Wahlfach (GWF) oder ein freies Wahlfach (FWF) handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern sind zwei Module auszuwählen. *) gemeinsame Lehrveranstaltungen Master Ökologie und Evolutionsbiologie und Master Verhaltensphysiologie.

2. Gebundene Wahlfächer

Aus den vorgegebenen Modulen der gebundenen Wahlfächer sind zwei zu wählen.

3. Freie Wahlfächer

Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von sechs (6) ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten, sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewählt werden (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Die Absolvierung ist an kein
bestimmtes Semester gebunden.
Es werden Lehrveranstaltungen aus den Gebieten der Fremdsprachen,
Kommunikationstechnik, Wissenschaftstheorie, Technikfolgenabschätzung und Frauen- und Geschlechterforschung empfohlen. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale
Kompetenz und der Sprachenzentren der Universität Graz, sowie des Interuniversitären
Forschungszentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) wird hingewiesen.

4. Praxis und Auslandsstudien

1. Eine berufsorientierte Praxis auf individueller und freiwilliger Basis hat die
Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu ergänzen. Eine Praxis
kann sowohl an den universitären Einrichtungen als auch bei geeigneten Institutionen,
Anstalten oder Betrieben, absolviert werden, deren Einrichtungen hierfür geeignet sind.

2. Die berufsorientierte Praxis kann im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von
maximal 4 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 6 ECTSAnrechnungspunkten) absolviert werden. Diese Praxis ist von der Studiendirektorin/dem Studiendirektor zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

3. Im Sinne der Steigerung der Mobilität der Studierenden wird empfohlen, Vertiefungsfächer im Rahmen von Mobilitätsprogrammen auch an ausländischen Universitäten zu absolvieren. Als Mobilitätsfenster wird das zweite oder dritte Semester empfohlen.

5. Masterarbeit

1. Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen. Diese umfasst fünfundzwanzig (25) ECTS-Anrechnungspunkte. Es wird empfohlen die Masterarbeit im dritten und/oder vierten Semester zu verfassen.

2. Das Thema der Masterarbeit ist einem der folgenden Prüfungsfächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen. (§ 81 UG 2002 und § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen):

* Immunbiologie und Ökotoxikologie
* Spezielle Ökologie und Evolutionsbiologie
* Ökologie
* Evolution und Phylogenetik

Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen/Betreuer
auszuwählen.

3. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

Anforderungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Ökologie und Evolutionsbiologie ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigenStudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis
dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht.


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