| Bewerbungsfrist: | September 15 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis - | ||
| Location: | Bremen / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 12 Monate | Beginn: | Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Credits (ECTS): | 60 | ||
| Sprachen: | Deutsch | ||
Ziel des Aufbaustudienganges ist es, Graduierten aus anderen, in erster Linie Transformationsstaaten einen Einblick zu gewähren in die Grundlagen der deutschen Rechtsordnung und die dahinter stehenden, teilweise gemeineuropäischen Regelungsprinzipien. Vor dem Hintergrund, dass in den Transformationsstaaten vielfach neue Gesetze in Anlehnung an kontinentaleuropäische Traditionen verabschiedet wurden, sollen die Studierenden auf diesem Wege ein vertieftes Verständnis ihrer Heimatrechtsordnung gewinnen, das es ihnen ermöglicht, das mitunter neue Recht besser anzuwenden.
Das Studium soll die Kompetenz der Studierenden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und zu praxisbezogenem Handeln in den studierten Rechtsgebieten vertiefen. Es hat das Ziel, den Studierenden einen Einblick in das deutsche Recht zu vermitteln, sie darüber hinaus aber auch in den Techniken der Rechtsvergleichung und im Umgang mit kodifiziertem Recht zu unterweisen. Dieses Studium setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung und zu den Grundlagenfächern im deutschen Recht zusammen. Darüber hinaus können die Studenten ihr Studienprogramm gemäß ihren eigenen Vorstellungen weitgehend autonom festlegen.
Typische Lehrveranstaltungsformen / Formen der Lehre / Lehrprofil
Die Studierenden nehmen gemeinsam mit deutschen Studierenden an einer bestimmten Zahl von Veranstaltungen des Staatsexamensstudiengangs teil. Demgemäß ist eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Der Besuch einiger Grundlagenveranstaltungen aus dem Bereich des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts ist vorgeschrieben. Darüber hinaus sind die Studierenden in der Auswahl der Kurse frei. Daneben gibt es pro Semester eine bis zwei Veranstaltungen, die Fragen der Methode und der Rechtsvergleichung zum Inhalt haben und sich speziell an die Studierenden des Aufbaustudiengangs richten.
Prüfungen und Prüfungsformen
Als Prüfungsvorleistung müssen die Studierenden den Besuch der Lehrveranstaltungen mittels einer Prüfung nachweisen, deren Inhalt und Form der Veranstalter bestimmt. Weitere Prüfungsvorleistung ist eine Seminararbeit in deutscher Sprache. Die Magisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (z.B. Abitur, Einstufungsprüfung).
Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Studiums auf Bachelor-Niveau Voraussetzung.
Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der aktuellen Aufnahme-/Zulassungsordnung (s. u.) geregelt.
Darin enthalten sind auch die unterschiedlichen Fristen für die Nachweiserbringung.
Zulassungsfrei; es stehen Studienplätze für alle BewerberInnen zur Verfügung
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
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