| Bewerbungsfrist: | Juni 15 | ||
| Jährliche Studiengebühr: | Gratis - | ||
| Location: | Bremen / Deutschland / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴ | ||
| Dauer: | 24 Monate | Beginn: | Oktober |
| Unterrichtsform: |
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| Studienart: |
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| Credits (ECTS): | 120 | ||
| Sprachen: | Deutsch | ||
Der Masterstudiengang Transkulturelle Studien vermittelt akademisches Wissen und empirische Methoden zur Beschreibung und Analyse von zeitgenössischen Kulturen im Wandel. Aus der Beschäftigung mit Kultur/Kulturen im Spannungsfeld von transkulturellen Begegnungen erwerben Studierende Kompetenzen, die in diesen faszinierenden Bewegungen eingesetzt werden können.
Die explizit interdisziplinäre Ausbildung in theoretischer und methodischer Hinsicht bezogen auf einen transdisziplinären Gegenstand bildet ein Alleinstellungsmerkmal des Studiengangs, der Studierende für folgende Berufsfelder qualifiziert:
* akademische Weiterqualifikation im Rahmen spezialisierter Graduierten- und Exzellenzförderung
* Internationales Wissenschaftsmanagement
* Formen der Begleitforschung in relevanten Praxisfeldern, z.B. Evaluation von Integrationsmaßnahmen in Einwanderungsgesellschaften
* Experten für Politik und Politikberatung in staatlichen, nichtstaatlichen oder internationalen Organisationen
* Ausbildung von Multiplikatoren und Trainern in der inter- und transkulturellen Bildungsarbeit
* Organisatoren in internationalen Organisationen, wie Beratung in der Personalentwicklung in multinationalen Konzernen
Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Transkulturelle Studien“ sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern.
Studienaufbau
(1) In den folgenden Prüfungsgebieten müssen gemäß Anlage 1 Module belegt und Leistungspunkte erworben werden:
* im Pflichtbereich im Umfang von 54 CP,
* im Wahlpflichtbereich im Umfang von 33 CP,
* im Abschlussmodul im Umfang von 33 CP.
(2) In den folgenden Bereichen müssen Module belegt und Leistungspunkte erworben werden:
Bereich I. Theorien der Kulturen (21 CP)
* Modul 1: Theoretische Grundlagen der Transkulturalität (9 CP)
* Modul 2: Textuelle und mediale Dimensionen der Transkulturalität (6 CP)
* Modul 3: Ethische, religiöse und historische Dimensionen der Transkulturalität (6 CP)
Querschnittsbereich: Modul 4 Profilbildung (6 CP) hinsichtlich der 3 Optionen
* a. disziplinär: Ethnologie
* b. disziplinär: Religionswissenschaften
* c. transdisziplinär: Kombinationsmöglichkeiten unter allen beteiligten Disziplinen
Das Modul beinhaltet eine oder mehrere Lehrveranstaltungen, die durch eine Selbststudieneinheit, in der die individuelle Profilbildung stattfindet, ergänzt wird.
Bereich II. Methoden und Praxis (33 CP)
* Modul 5: Textanalyse (9 CP)
* Modul 6: Ethnographie und qualitative Verfahren der Kulturanalyse (15 CP)
* Modul 7: Transkulturelle Kompetenz (9 CP)
Bereich III. Gegenstandsbereiche (27 CP)
Es müssen 2 Wahlpflichtmodule (M 8, 9) und 1 Pflichtmodul zu transkulturellen Gegenstandsbereichen im Umfang von jeweils 9 CP belegt werden.
M 8 (2. Semester nach Studienverlaufsplan): Wahlpflicht zwischen
* Modul Ethnologie 1
* Modul Religionswissenschaft 1
* Modul Transdisziplinär 1
M 9 (3. Semester nach Studienverlaufsplan): Wahlpflicht zwischen
* Modul Ethnologie 2
* Modul Religion 2
M 10 (3. Semester nach Studienverlaufsplan): Wechselnder Modulschwerpunkt
(Ethnologie 3, Religionswissenschaft 3, Transdisziplinär 2)
Studierende, die Profil A. „Ethnologie“ anstreben, sind verpflichtet, 2 Module aus Ethnologie zu studieren, das dritte nach freier Wahl bzw. nach Angebot.
Studierende, die Profil B. „Religionswissenschaften“ anstreben, sind verpflichtet, 2 Module aus Religionswissenschaften zu studieren, das dritte nach freier Wahl bzw. nach Angebot.
Studierende, die Profil C. „transdiszplinär“ anstreben, haben freie Kombinationswahl bzw. Wahl nach Angebot.
Bereich IV: Abschlussmodul (33 CP)
Abschlussmodul, bestehend aus der Masterarbeit mit mündlichem Kolloquium und einem Begleitseminar.
(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten.
(4) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen. Darüber hinaus können weitere Lehrveranstaltungen den Modulen zugeordnet werden.
(5) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in englischer oder deutscher Sprache durchgeführt.
(6) Das Modul 7 „Transkulturelle Kompetenz“ enthält Praxisanteile, die auch an einer außeruniversitären Institution geleistet werden können. Art und Umfang eines außeruniversitären Praktikums werden auf Antrag vom Modulverantwortlichen festgelegt.
Prüfungen und Prüfungsformen
Prüfungen werden studienbegleitend in dem zugehörigen Modul oder im Anschluss daran abgelegt. Die Termine für Prüfungen sind so festzulegen, dass sie innerhalb des Semesters, in dem das Modul endet, erstmalig erbracht und bewertet werden können.
Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erfolgen:
* Klausur,
* Referat mit Hausarbeit,
* schriftliche Arbeit (Einzel- oder Gruppenarbeit nach Absprache),
* mehrere kürzere schriftliche Arbeiten,
* Forschungsbericht (schriftliche oder visuelle Dokumentation; Einzel- oder Gruppenarbeit nach Absprache),
* besondere Produkte (Multimedia, Photographie, Film, Ausstellung etc.),
* mündliche Prüfung.
Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag eines Prüfers/einer Prüferin weitere Prüfungsformen zulassen.
(3) Der Prüfer/die Prüferin kann für Modul- und Teilprüfungen Prüfungsformen gemäß Absatz 2 festlegen. Formen, Fristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
(4) Prüfungen nach Absatz 2, Ziffer 3 und 5 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 5 Teilnehmenden erbracht werden.
(5) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens 4 Wochen nach Beginn des Moduls. Nach erfolgter Anmeldung sind die Prüfungstermine bindend. Rücktritte sind nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich.
(6) Studierende, die eine Prüfung nicht bestanden haben oder durch einen gewichtigen Grund an der Teilnahme verhindert waren, sind verpflichtet, die Prüfung an dem nächstmöglichen Termin, an dem sie erneut angeboten wird, abzulegen.
(7) Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erstmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung soll vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters ermöglicht werden. Sie findet spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters statt. Die Wiederholungsprüfungen können nach Entscheidung des Prüfers/der Prüferin auch in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Form erfolgen.
Besonderheiten Studium / Sonstiges
Besonderheiten des Studiengangs:
* Transkulturelle Gegenstände
* Interdisziplinäre Ausbildung in Theorien und Methoden
* Ethnopsychoanalytische Perspektiven
* Individuelle, disziplinäre Profilbildung
* Internationale Anschlüsse
* Praxis-Kompetenz in Forschung und Diversity-Management
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (z.B. Abitur, Einstufungsprüfung).
Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Studiums auf Bachelor-Niveau Voraussetzung.
Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der aktuellen Aufnahme-/Zulassungsordnung (s. u.) geregelt.
Darin enthalten sind auch die unterschiedlichen Fristen für die Nachweiserbringung.
Der A2 Nachweis kann per Abiturzeugnis erbracht werden. A2 bedeutet, dass man die Sprache drei Jahre lang belegt haben muss und im Durchschnitt fünf Punkte nachweisen soll.
| Benötigter Abschluss: | Bachelor |
| Benötigte Berufserfahrung | Nicht angegeben |
Akkreditiert durch: ACQUIN
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