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IGP-Jazz – (M.A.)

University of Music and Performing Arts Graz

Instrumental(Gesangs)Pädagogik (IGP)
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Disziplinen:
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Bewerbungsfrist: Januar 13; Juni 3
Jährliche Studiengebühr: Gratis ≈ € 726 (nicht-EW)
Location: Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: März, Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Credits (ECTS): 120
Sprachen: Deutsch 
15.449942,47.072256

Lage University of Music and Performing Arts Graz

Während im Bachelorstudium vornehmlich berufspraktische und
anwendungsbezogene künstlerische, künstlerisch-wissenschaftliche, fachdidaktische
und allgemeinpädagogische sowie soziale, personale und organisatorische
Kompetenzen erworben werden, befähigt der Abschluss des Masterstudiums neben
der künstlerischen Vervollkommnung am Instrument (Gesang) durch einen
vertiefenden und spezialisierenden Fächerkatalog während des Studiums und das
Abfassen einer wissenschaftlichen Masterarbeit zu einer erweiterten und kritischen
wissenschaftlichen und theoretischen Durchdringung und Reflexion der
Instrumental(Gesangs)pädagogik. Dies äußert sich u.a. in der Fähigkeit zu
höchstqualifizierter künstlerischer Arbeit, um in weiterer Folge aus der Reflexion
dieser Arbeit anwendbare pädagogische Modelle zu entwickeln und anzuwenden.


Inhalte

1. Zentrales künstlerisches Fach

* Zentrales künstlerisches Fach 9-12

2. Ensembles

* a. Ensemble 5-6 (max. 10 Stud.)
* b. Ensemble für Popularmusik 2 (max. 10
Stud.)
* c. Ensemblepraktikum (max. 10 Stud.)

3. Musikalische Fertigkeiten

* a. Improvisation 5-6 oder 7-8 (max. 15 Stud.)
* Analyse Jazz 1-2 + Rhythmusschulung 3 oder Gehörschulung 5-6 + Rhythmusschulung 4

4. Pädagogik

* a. Speziallehrveranstaltungen aus Instrumental(Gesangs)pädagogik, davon zumindest ein Seminar (max. 10 Stud.) im Ausmaß von 2 SSt.
* b. Psychologie für IGP 2 oder Spezialvorlesung aus Musiktherapie

5. Thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen (Schwerpunkt)

5.1 Popularmusik

* a. Ensemble für Popularmusik 3-4 (max. 10 Stud.)

5.2 Musiktheorie

* Siehe Studienplan IGP-Masterstudium-Klassik

5.3 Begleitende Musikwissenschaft

* Siehe Studienplan IGP-Masterstudium-Klassik

5.4 Studio für Neue Musik

* Siehe Studienplan IGP-Masterstudium-Klassik

5.5 Kulturmanagement

* Siehe Studienplan IGP-Masterstudium-Klassik

6. Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden

7. Freie Wahlfächer

Anforderungen

* K und J: Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei dem das gleiche zentrale künstlerische Fach absolviert wurde. Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt für alle Studienwerberinnen/Studienwerber, die die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder die 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs-)pädagogik nicht an der Kunstuniversität Graz absolviert haben, erst nach erfolgreicher Beurteilung eines Eignungsvorspiels im zentralen künstlerischen Fach. Diese Regelung ist auch auf Studienwerberinnen/Studienwerber anzuwenden, deren kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs-)pädagogik an der Kunstuniversität Graz mehr als 2 Semester zurückliegt.
* K und J: Die abgeschlossene 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs-)pädagogik an einer österreichischen Kunstuniversität (Kunsthochschule) wird nach der positiven Absolvierung der in diesem Studienplan vorgeschriebenen Bachelorarbeit als Bachelorprüfung anerkannt. Die positive Absolvierung der Bachelorprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium.
* K und J: Sofern ein Bachelorstudium (Bakkalaureatsstudium) an einer ausländischen Kunstuniversität oder vergleichbaren postsekundären Einrichtung von der Studiendekanin/vom Studiendekan als dem an der Kunstuniversität Graz eingerichteten Bachelorstudium gleichwertig anerkannt und ein Einstieg in das Masterstudium beabsichtigt wird, ist für Studienwerberinnen/Studienwerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zusätzlich zum Eignungsvorspiel der Nachweis ihrer Deutschkenntnisse entsprechend den Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen Referenzrahmens (GER) für Sprachen des Europarates, Stufe C1 zu erbringen:

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

Studierenden aus dem Ausland, die an der KUG das Bachelorstudium IGP abgeschlossen haben, wird beim Eintritt in das Masterstudium an der KUG die Sprachprüfung C1 erlassen!

Weitere Voraussetzungen

Benötigter Abschluss: Bachelor
Benötigte Berufserfahrung Nicht angegeben

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