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IGP-Klassik – (M.A.)

University of Music and Performing Arts Graz

Instrumental(Gesangs)Pädagogik (IGP)
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Disziplinen:
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Bewerbungsfrist: Januar 13; Juni 3
Jährliche Studiengebühr: Gratis ≈ € 726 (nicht-EW)
Location: Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: März, Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Credits (ECTS): 120
Sprachen: Deutsch 
15.449942,47.072256

Lage University of Music and Performing Arts Graz

Während im Bachelorstudium vornehmlich berufspraktische und
anwendungsbezogene künstlerische, künstlerisch-wissenschaftliche, fachdidaktische
und allgemeinpädagogische sowie soziale, personale und organisatorische
Kompetenzen erworben werden, befähigt der Abschluss des Masterstudiums neben
der künstlerischen Vervollkommnung am Instrument (Gesang) durch einen
vertiefenden und spezialisierenden Fächerkatalog während des Studiums und das
Abfassen einer wissenschaftlichen Masterarbeit zu einer erweiterten und kritischen
wissenschaftlichen und theoretischen Durchdringung und Reflexion der
Instrumental(Gesangs)pädagogik. Dies äußert sich u.a. in der Fähigkeit zu
höchstqualifizierter künstlerischer Arbeit, um in weiterer Folge aus der Reflexion
dieser Arbeit anwendbare pädagogische Modelle zu entwickeln und anzuwenden.


Inhalte

1. Zentrales künstlerisches Fach

* Zentrales künstlerisches Fach 9-12

2. Theorie der Musik

* a. Tonsatz aus historischer Sicht
* b. Arrangement für die Musikschulpraxis (max. 15 Stud.)
* c. Einführung in ausgewählte wissenschaftliche Disziplinen

3. Geschichte der Musik

* a. Spezialvorlesungen aus Musikgeschichte

4. Musikalische Fertigkeiten

* a. Ensemble
* a.1 Davon verpflichtend für Instrumentalistinnen/Instrumentalisten: Ensemble mit Musik nach 1950 frei wählbare Ensemble 4 SSt. UE/a.2 Für Gesang:Kammermusik des 20./21. Jahrhunderts(3-5 Stud.); Kammerchor der KUG
* b. Begleiten 1-2 (2 Stud.)
* b.1 Für Akkordeon und Gitarre: Begleiten am eigenen Instrument 1-2 (2 Stud.)
* b.2 Für Harfe: Kammermusik

5. Pädagogik

* a. Speziallehrveranstaltungen aus Instrumental(Gesangs)pädagogik, davon zumindest ein Seminar (max. 10 Stud.) im Ausmaß von 2 SSt.
* b. Psychologie für IGP 2 oder Spezialvorlesung aus Musiktherapie

6. Thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen (Schwerpunkt)

6.1 Musiktheorie

* a. Methoden der Werkanalyse
* b. Geschichte der Musiktheorie
* c. Gehörschulung für Komposition und Musiktheorie 3

6.2 Begleitende Musikwissenschaft

Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 6 SSt. (insgesamt 6 ECTS-Credits) frei zu wählen.
Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans IGP sind.

6.3 Studio für Neue Musik

* a. Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung 1 od. 2
* b. Spezialvorlesung Neue Musik

6.4 Kulturmanagement

* a. Rechtsprobleme im Kulturmanagement
* b. Kulturarbeit und Projektplanung
* c. Hospitation bei Musikschulprojekten
* d. Presse-, PR-Arbeit und Journalistik

7. Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden

8. Freie Wahlfächer

Anforderungen

K und J: Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei dem das gleiche zentrale künstlerische Fach absolviert wurde. Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt für alle Studienwerberinnen/Studienwerber, die die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder die 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs-)pädagogik nicht an der Kunstuniversität Graz absolviert haben, erst nach erfolgreicher Beurteilung eines Eignungsvorspiels im zentralen künstlerischen Fach. Diese Regelung ist auch auf Studienwerberinnen/Studienwerber anzuwenden, deren kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums (Bakkalaureatsstudiums) oder 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs-)pädagogik an der Kunstuniversität Graz mehr als 2 Semester zurückliegt.

K und J: Die abgeschlossene 1. Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs-)pädagogik an einer österreichischen Kunstuniversität (Kunsthochschule) wird nach der positiven Absolvierung der in diesem Studienplan vorgeschriebenen Bachelorarbeit als Bachelorprüfung anerkannt. Die positive Absolvierung der Bachelorprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung
zum Masterstudium.

Die an einem österreichischen Konservatorium mit Öffentlichkeitsrecht erlangte Lehrbefähigung wird als Bachelorprüfung anerkannt, wenn 1. ein Vorspiel im zentralen künstlerischen Fach in der Dauer von 30 Minuten vor dem jeweiligen
Prüfungssenat der Kunstuniversität Graz positiv absolviert wurde, wobei das vorbereitete Programm den Prüfungsanforderungen für die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (siehe Anlage 2 dieses Studienplans) im Schwierigkeitsgrad und in seiner stilistischen Breite entsprechen muss und 2. die in diesem Studienplan vorgeschriebene Bachelorarbeit positiv beurteilt wurde.

K und J: Sofern ein Bachelorstudium (Bakkalaureatsstudium) an einer ausländischen
Kunstuniversität oder vergleichbaren postsekundären Einrichtung von der Studiendekanin/vom Studiendekan als dem an der Kunstuniversität Graz eingerichteten Bachelorstudium gleichwertig anerkannt und ein Einstieg in das Masterstudium beabsichtigt wird, ist für Studienwerberinnen/Studienwerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zusätzlich zum Eignungsvorspiel der Nachweis ihrer Deutschkenntnisse entsprechend den Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen Referenzrahmens (GER) für Sprachen des Europarates, Stufe C1 zu erbringen:

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

Studierenden aus dem Ausland, die an der KUG das Bachelorstudium IGP abgeschlossen haben, wird beim Eintritt in das Masterstudium an der KUG die Sprachprüfung C1 erlassen!

Weitere Voraussetzungen

Benötigter Abschluss: Bachelor
Benötigte Berufserfahrung Nicht angegeben

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