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Musikologie – (M.A.)

Bewerbungsfrist: Januar 2, September 1
Jährliche Studiengebühr: Gratis ≈ € 726 (nicht-EW)
Location: Graz / Österreich / Karte anzeigen ▾ Karte ausblenden ▴
Dauer: 24 Monate Beginn: März, Oktober
Unterrichtsform:
  • Lehre
Studienart:
  • Vollzeit
Credits (ECTS): 120
Sprachen: Deutsch 
15.449942,47.072256

Lage University of Music and Performing Arts Graz

Fachliche und methodische Qualifikationen, die erworben werden:
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums verfügen über die:

* Fähigkeit, in verschiedenen Teilgebieten der Musikwissenschaft Sachverhalte, Methoden und Prozesse zu verstehen, zu deuten und auf hohem, gleichwohl verständlichem Niveau zu vermitteln,
* Fähigkeit zur zunehmend eigenständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragestellungen sowie der Förderung kritischer Reflexion von Forschungsergebnissen und methodischen Ansätzen,
* Fähigkeit zur selbständigen Beschaffung und Verarbeitung fachlicher Informationen auf hohem Niveau,
* Befähigung zur eigenständigen Darstellung komplexer Sachverhalte,
* Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten.


Inhalte

Bei der erstmaligen Meldung zum Magisterstudium Musikologie ist verbindlich eines der Module A bis E durch Meldung an das zuständige Organ zu wählen. Das Thema der Magisterarbeit muss dem Fachgebiet dieses Moduls inhaltlich zugeordnet sein. Weiterhin sind aus diesem Modul drei Seminare sowie weitere Lehrveranstaltungen entsprechend der folgenden Aufstellung zu absolvieren:

* Modul A: Abendländische Musikkulturen
* Modul B: Jazz und Popularmusik
* Modul C: Musikkulturen der Welt
* Modul D: Musikpsychologie und Akustik
* Modul E: Ästhetik und Gesellschaft

Fächer

* Seminar aus Modul
* Kolloquium zu aktuellen Forschungsfragen
* Kolloquium zu aktuellen Forschungsfragen und zur Magisterarbeit
* LV nach Wahl aus dem Modul der Magisterarbeit
* Musikwissenschaft aktuell
* LVs nach Wahl
* Freie Wahlfächer
* Magisterarbeit
* Mündliche Magisterprüfung

Anforderungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Musikologie ist der Abschluss eines Bachelorstudiums Musikologie/Musikwissenschaft oder eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat der zulassenden Universität. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat der zulassenden Universität berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Masterstudiums abzulegen sind.

Voraussetzung für das Masterstudium Musikologie ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. Dringend empfohlen werden darüber hinaus die Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift sowie der mindestens passive Erwerb weiterer für die Gegenstände des Studiums relevanter Fremdsprachen.

Weitere Voraussetzungen

Benötigter Abschluss: Bachelor
Benötigte Berufserfahrung Nicht angegeben

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