Bewerbungsfrist: July 15 (Wintersemester); January 15 (Sommersemester)
Studiengebühren:
  • € 1.000 / Year (EW)
  • € 1.000 / Year (Nicht-EW)
Studienbeginn: April  2014, Oktober  2013
Regelstudienzeit Vollzeitstudium: 12 Monate
Sprachen:
  • Deutsch
Ort:
Fachbereiche:
Unterrichtsmethode: Face-to-face
Ausbildungsvariante: Vollzeit

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Beschreibung

Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg bietet für Juristen mit ausländischem Studienabschluß einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang zum Erwerb des Grades eines Legum Magister(LL. M.) an (vgl.Magisterprüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für den Aufbaustudiengang für außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes graduierte Juristen vom 10. November 1987, Amtsblatt des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst 7 (1988), S. 18 i.d.F. der Zweiten Änderungssatzung vom 21. November 2005, Mitteilbl. des Rektors 11/05, S. 393). Das Magisterstudium soll die Studierenden mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut machen und die Kenntnisse in einem Rechtsgebiet wissenschaftlich vertiefen.

Inhalte

Der Bewerber hat in jedem Semester Lehrveranstaltungen von jeweils
mindestens zehn Semesterwochenstunden zu belegen. Die Lehrveranstaltungen
müssen von einem Professor oder Privatdozenten oder promovierten
wissenschaftlichen Mitarbeiter gehalten werden. Der Bewerber ist verpflichtet, an einem Seminar sowie an je einer Grundvorlesung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht teilzunehmen.

Der Bewerber hat in den von ihm belegten Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise
zu erbringen, die nach Wahl des Veranstaltungsleiters in einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung bestehen. Art und Dauer der Prüfung sind zu Beginn der Lehrveranstaltung festzulegen. Zu einer mündlichen Prüfung hat der Veranstaltungsleiter einen Beisitzer zuzuziehen.
Der Beisitzer muß die Erste juristische Staatsprüfung abgelegt haben.

Magisterarbeit

(1) Der Bewerber hat sich spätestens zu Beginn des zweiten Semesters unter Angabe eines Themas zur Magisterarbeit beim Dekan anzumelden.

(2) Das Thema der Arbeit wählt der Bewerber im Einvernehmen mit dem Professor oder Privatdozenten, der sich zur Betreuung der Arbeit bereit erklärt hat. Der Betreuer teilt sein Einverständnis mit dem gewählten Thema dem Dekan schriftlich mit. Auf Antrag des Bewerbers bestimmt der Dekan den Betreuer.

(3) Die Arbeit ist in deutscher Sprache anzufertigen und muß bis zum Ende
des zweiten Semesters (Sommersemester: 30. September; Wintersemester:
31. März) schriftlich und in elektronischer Form beim Dekan a bgegeben
werden.

(4) Der Bewerber hat schriftlich zu erklären, daß er die Arbeit selbständig angefertigt und andere Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen nicht benutzt hat, ferner, daß er die Arbeit in dieser oder einer anderen Form nicht bereits einer anderen Fakultät oder einem Mitglied derselben vorgelegt hat und daß sie nicht bereits anderweitig als Prüfungsarbeit bei einer akademischen oder Staatsprüfung verwendet worden ist.

(5) Die Arbeit wird von dem Betreuer (Absatz 2) und einem weiteren, vom
Dekan bestimmten Prüfer begutachtet. Die Gutachten sollen nach Möglichkeit
innerhalb eines Monats vorgelegt werden.

(6) Die Arbeit ist mit folgenden Noten zu bewerten:

* 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung;
* 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
* 3 = befriedigend = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
* 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
* 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen e rheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr entspricht.

Zwischennoten sind ausgeschlossen.

(7) Jeder Prüfer setzt eine Einzelnote fest. Die Arbeit ist angenommen, wenn sie von beiden Prüfern mindestens mit "ausreichend" bewertet worden ist. Weichen die Bewertungen der Prüfer voneinander ab, so gilt der Durchschnitt als Note.

(8) Setzt ein Prüfer im Gegensatz zum anderen als Einzelnote für die A rbeit
"nicht ausreichend" fest, so bestellt der Dekan einen dritten Prüfer. Die
Arbeit ist angenommen, wenn zwei Prüfer sie mit mindestens "ausreichend"
bewerten.

Kontakt

Über das untenstehende Formular, können Sie Fragen direkt an die Kontaktpersonen der Universität richten.

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An: Dr. Rainer Keil
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