| Bewerbungsfrist: | April 30(Herbstsemester); November 30(Frühjahrsemester) |
| Studiengebühren: |
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| Studienbeginn: | Februar 2014, September 2013 |
| Regelstudienzeit Vollzeitstudium: | 24 Monate |
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| Unterrichtsmethode: | Face-to-face |
| Ausbildungsvariante: | Vollzeit |
Das ausserfakultäre Masterstudienfach Rechtswissenschaft umfasst mindestens 35 KP.
Im ausserfakultären Masterstudienfach Rechtswissenschaft können die Studierenden eines der folgenden Vertiefungsmodule wählen oder das Masterstudienfach ohne Wahl eines Vertiefungsmoduls verfolgen:
a) Vertiefungsmodul Recht und Geschichte
b) Vertiefungsmodul Recht und Soziologie
c) Vertiefungsmodul Recht und Gesellschaft
d) Vertiefungsmodul Recht und Philosophie
Die Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen der Vertiefungsmodule a) bis d) mit Angabe der damit erwerbbaren Kreditpunkte werden in der Wegleitung bekannt gegeben.
Bestehen des Studiums
Das ausserfakultäre Masterstudienfach Rechtswissenschaft ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 35 Kreditpunkte erworben wurden. Für die Berechnung der Abschlussnote werden alle erzielten Leistungen gemittelt. Einzelheiten hierzu regelt die Wegleitung.
Leistungsüberprüfungen
Die Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen an das ausserfakultäre Masterstudienfach Rechtswissenschaft, welche in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben wurden bzw. werden, wird vom Studiendekanat der Juristischen Fakultät geprüft.
Die Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen wird unter Beachtung der Gleichwertigkeit und der diesbezüglichen Vereinbarung zwischen den schweizerischen Rechtsfakultäten in der Wegleitung geregelt.
Über die Anrechnung entscheidet die Prüfungskommission der Philosophisch-Historischen Fakultät auf Antrag des Studiendekanats der Juristischen Fakultät.
Den Betroffenen wird die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen mittels Verfügung mitgeteilt. Die Anrechnungsverfügung ergeht von der Philosophisch-Historischen Fakultät.
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