Advertisement

LL.M. Rechtswissenschaft

University of Basel

Bewerbungsfrist: April 30(Herbstsemester); November 30(Frühjahrsemester)
Studiengebühren:
  • € 1.160 / Year (EW)
  • € 1.160 / Year (Nicht-EW)
Studienbeginn: Februar  2014, September  2013
Regelstudienzeit Vollzeitstudium: 24 Monate
Sprachen:
  • Deutsch
Ort:
Fachbereiche:
Unterrichtsmethode: Face-to-face
Ausbildungsvariante: Vollzeit

Mehr ▼

Add to favourites

You have to be signed in, to add this to your favorite studies.

Sign in or register.

close

Beschreibung

Das ausserfakultäre Masterstudienfach Rechtswissenschaft umfasst mindestens 35 KP.
Im ausserfakultären Masterstudienfach Rechtswissenschaft können die Studierenden eines der folgenden Vertiefungsmodule wählen oder das Masterstudienfach ohne Wahl eines Vertiefungsmoduls verfolgen:

a) Vertiefungsmodul Recht und Geschichte
b) Vertiefungsmodul Recht und Soziologie
c) Vertiefungsmodul Recht und Gesellschaft
d) Vertiefungsmodul Recht und Philosophie

Die Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen der Vertiefungsmodule a) bis d) mit Angabe der damit erwerbbaren Kreditpunkte werden in der Wegleitung bekannt gegeben.

Inhalte

Bestehen des Studiums

Das ausserfakultäre Masterstudienfach Rechtswissenschaft ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 35 Kreditpunkte erworben wurden. Für die Berechnung der Abschlussnote werden alle erzielten Leistungen gemittelt. Einzelheiten hierzu regelt die Wegleitung.

Leistungsüberprüfungen

Die Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen an das ausserfakultäre Masterstudienfach Rechtswissenschaft, welche in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben wurden bzw. werden, wird vom Studiendekanat der Juristischen Fakultät geprüft.

Die Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen wird unter Beachtung der Gleichwertigkeit und der diesbezüglichen Vereinbarung zwischen den schweizerischen Rechtsfakultäten in der Wegleitung geregelt.

Über die Anrechnung entscheidet die Prüfungskommission der Philosophisch-Historischen Fakultät auf Antrag des Studiendekanats der Juristischen Fakultät.

Den Betroffenen wird die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen mittels Verfügung mitgeteilt. Die Anrechnungsverfügung ergeht von der Philosophisch-Historischen Fakultät.

Kontakt

Über das untenstehende Formular, können Sie Fragen direkt an die Kontaktpersonen der Universität richten.

Füllen Sie Ihre Kontaktdaten aus und geben Sie Ihre Nachricht ein. Die Informationen werden direkt an die Universität gesendet. Diese wird an die von Ihnen angegebene e-Mail Adresse antworten.

mastersportal.eu übernimmt keine Verantwortung für die Beantwortung von Kontaktanfragen oder den Inhalt der Antworten.

An: Dr. Jennifer J. Jermann
Betreff (Freilassen):
Ihr Name:
Ihre e-Mail Adresse:
Ihre Nachricht:

anywhere