| Bewerbungsfrist: | April 30 |
| Studiengebühren: |
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| Studienbeginn: | Oktober 2013 |
| Regelstudienzeit Vollzeitstudium: | 18 Monate |
| Partnership: | Joint |
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| Unterrichtsmethode: | Face-to-face |
| Ausbildungsvariante: | Vollzeit |
Kinder sind die Zukunft, aber auch die Gegenwart. Sie müssen als soziale Subjekte mit eigenen Ansichten, Ideen und Gefühlen respektiert werden. Kinder sollten die Möglichkeit haben, eine aktive und verantwortliche Rolle in der Gestaltung ihres Lebensraums zu spielen. Darum ist es notwendig, ihre Rechte zu schützen und deren volle Umsetzung zu sichern.
Im Mittelpunkt des Studiums stehen die Kinderrechte als Menschenrechte in ihrem Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Kindheit beziehungsweise Kindheiten als Lebensphase und des sozialen Status von Kindern in verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten. Es werden Grundkenntnisse über Entstehung und Inhalte der Kinderrechte sowie theoretische und forschungsmethodische Grundlagen vermittelt, auf denen aufbauend verschiedene Themen hinsichtlich ethischer, kultureller, sozialer und geschlechtsspezifischer Aspekte besondere Berücksichtigung erhalten.
Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse und weiterführende berufsqualifizierende Kompetenzen.
Der Abschluss bereitet auf leitende Tätigkeiten in folgenden Bereichen vor: Menschen-, Kinderrechts- und Kinderhilfsorganisationen, nationale und internationale NGOs, Internationale Organisationen (z.B. EU, UNESCO, UNICEF, UNHCR), Kindheits- und Kinderrechtsforschung und -lehre, Internationale Entwicklungszusammenarbeit, International und interkulturell ausgerichtetes Lernen, Arbeit mit Migrant/innen und Flüchtlingen, Kinderbeauftragte, Kinderanwält/innen, Justiz, Ministerien, Kommunale Behörden sowie Journalismus und Sozialwirtschaft.
Insbesondere bereitet das Studienprogramm auf sich erst entwickelnde Berufsbilder vor, wie das des unabhängigen Kinderbeauftragten.
Der Studiengang umfasst verschiedene Fachrichtungen: Interkulturelle Erziehungswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaften, internationale Entwicklungsstudien, Gesellschafts- und Verhaltenswissenschaften, Kindheitskulturwissenschaften, Philosophie, Anthropologie, Psychologie, Sprachwissenschaften und Recht. Durch diesen Ansatz ist das Programm hoch interdisziplinär und stellt eine Innovation dar, da es Bereiche mit einbezieht, die bisher von Kinderrechtsthemen unberührt blieben.
Darüber hinaus erhalten die Studierenden die Möglichkeit, an einer internationalen Partneruniversität Module zu absolvieren:
* Universidad Complutense (Madrid/Spanien)
* Universiteit Antwerpen (Belgien)
* University of London, Institute of Education (Großbritanien)
* Universiteit van Amsterdam (Niederlande)
* Mykolas Romeris Universitetas (Vilnius/Litauen)
* Universitatea Babes-Bolyai (Cluj-Napoca/Rumänien)
* Stockholms Universitet (Schweden)
* Institut Universitaire Kurt Bösch, Sion, Schweiz
Für das angebotene Doppel-Master-Programm besteht eine Kooperation mit folgender Universität:
* Universitatea Babes-Bolyai (Cluj-Napoca/Rumänien)
Die Austauschprogramme finden über Socrates-Erasmus statt.
Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studienordnung. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan. Die Prüfungsordnung definiert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module und der Master-Prüfung. In den Ordnungen sind die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium angegeben.
Im Modul Abschlussprojekt muss entweder ein mehrwöchiges Praktikum abgeleistet werden, das Einblicke in ein kinderrechtlich relevantes Handlungsfeld gibt oder es muss ein Forschungsvorhaben zu einem kindheitswissenschaftlichen bzw. kinderrechtlichen Thema konzipiert werden.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Forschungsaufgabe mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und darzustellen.
Nach erfolgreichem Abschluss des weiterbildenden Masterstudiengangs wird der Hochschulgrad European Master in Childhood Studies and Children´s Rights (E.C.M.R.) verliehen.
Nach erfolgreichem Abschluss des weiterbildenden Studiums wird ein Abschlusszertifikat ausgestellt, kein Hochschulgrad verliehen.
At least 1 year(s) of work experience are required.
You are normally required to take an English Proficiency Test.
Most European Universities recognise the IELTS test.
Take IELTS test Über das untenstehende Formular, können Sie Fragen direkt an die Kontaktpersonen der Universität richten.
Füllen Sie Ihre Kontaktdaten aus und geben Sie Ihre Nachricht ein. Die Informationen werden direkt an die Universität gesendet. Diese wird an die von Ihnen angegebene e-Mail Adresse antworten.
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